Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
Art. 66<br />
Ausnützungsziffer<br />
1 Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren<br />
Bruttogeschossfläche (BGF) der Gebäude und der anrechenbaren<br />
Landfläche (LF). Sie wird berechnet:<br />
BGF<br />
AZ = ________<br />
LF<br />
2 Die massgebenden AZ sind im Zonenschema festgelegt. Die maximale<br />
AZ darf bei Neubauten und Erweiterungen nicht überschritten werden.<br />
Wird bei Neubauten die zulässige AZ um mehr als 10 % unterschritten,<br />
muss mit dem Baugesuch der Nachweis erbracht werden, wie die zulässige<br />
Nutzung auf der Parzelle erreicht werden kann.<br />
3 Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller oberirdischen<br />
Geschossflächen im Aussenmass in Haupt-, An- und Nebenbauten<br />
einschliesslich Aussentreppen und Zwischengeschosse mit Ausnahme<br />
des Mehrmasses von Aussenmauern mit Wandstärken über 30<br />
cm. Nicht mehr als oberirdisch gelten jene Geschossflächen, deren<br />
Fussboden im Mittel aller Fassaden gemessen mindestens 1.6 m unter<br />
dem gewachsenen Terrain liegt.<br />
4 Im Dachgeschoss sind ohne Rücksicht auf die Nutzung Raumteile anzurechnen,<br />
deren lichte Höhe gemessen bis Unterkant Dachsparren 1.60<br />
m überschreitet. Bei Geschossen mit einer Höhe von über 4.30 m wird<br />
pro 2.70 m Gebäudehöhe ein Geschoss berechnet und die zugehörige<br />
Bruttogeschossfläche ermittelt.<br />
5 Nicht angerechnet werden:<br />
a) Nicht gewerblichen Zwecken dienende Einstellräume für Motorfahrzeuge,<br />
Velos, Kinderwagen etc.<br />
b) Tank-, Wasch-, Trocken- und Kellerräume, soweit diese ohne äusserliche<br />
Veränderung nicht als Wohn- und gewerbliche Arbeitsräume<br />
verwendbar sind.<br />
c) Holzschöpfe, Gartenhäuschen für Gartengeräte, Kleintierställe und<br />
dgl.<br />
d) Offene Erdgeschosshallen und überdeckte offene Dachterrassen.<br />
e) Offene ein- und vorspringende Balkone, sofern sie nicht als Laubengänge<br />
dienen.<br />
35