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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

Art. 66<br />

Ausnützungsziffer<br />

1 Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren<br />

Bruttogeschossfläche (BGF) der Gebäude und der anrechenbaren<br />

Landfläche (LF). Sie wird berechnet:<br />

BGF<br />

AZ = ________<br />

LF<br />

2 Die massgebenden AZ sind im Zonenschema festgelegt. Die maximale<br />

AZ darf bei Neubauten und Erweiterungen nicht überschritten werden.<br />

Wird bei Neubauten die zulässige AZ um mehr als 10 % unterschritten,<br />

muss mit dem Baugesuch der Nachweis erbracht werden, wie die zulässige<br />

Nutzung auf der Parzelle erreicht werden kann.<br />

3 Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller oberirdischen<br />

Geschossflächen im Aussenmass in Haupt-, An- und Nebenbauten<br />

einschliesslich Aussentreppen und Zwischengeschosse mit Ausnahme<br />

des Mehrmasses von Aussenmauern mit Wandstärken über 30<br />

cm. Nicht mehr als oberirdisch gelten jene Geschossflächen, deren<br />

Fussboden im Mittel aller Fassaden gemessen mindestens 1.6 m unter<br />

dem gewachsenen Terrain liegt.<br />

4 Im Dachgeschoss sind ohne Rücksicht auf die Nutzung Raumteile anzurechnen,<br />

deren lichte Höhe gemessen bis Unterkant Dachsparren 1.60<br />

m überschreitet. Bei Geschossen mit einer Höhe von über 4.30 m wird<br />

pro 2.70 m Gebäudehöhe ein Geschoss berechnet und die zugehörige<br />

Bruttogeschossfläche ermittelt.<br />

5 Nicht angerechnet werden:<br />

a) Nicht gewerblichen Zwecken dienende Einstellräume für Motorfahrzeuge,<br />

Velos, Kinderwagen etc.<br />

b) Tank-, Wasch-, Trocken- und Kellerräume, soweit diese ohne äusserliche<br />

Veränderung nicht als Wohn- und gewerbliche Arbeitsräume<br />

verwendbar sind.<br />

c) Holzschöpfe, Gartenhäuschen für Gartengeräte, Kleintierställe und<br />

dgl.<br />

d) Offene Erdgeschosshallen und überdeckte offene Dachterrassen.<br />

e) Offene ein- und vorspringende Balkone, sofern sie nicht als Laubengänge<br />

dienen.<br />

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