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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

VI.<br />

BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN<br />

Art. 74<br />

Baugesuch<br />

1 Für alle der Bewilligungspflicht gemäss Art. 21 unterliegenden Bauten<br />

und Anlagen ist beim <strong>Gemeinde</strong>rat ein Baugesuch in dreifacher Ausfertigung<br />

auf amtlichem Formular einzureichen.<br />

2 Dem Baugesuch sind, soweit erforderlich, beizulegen:<br />

a) Situationsplan (vom Grundbuchgeometer unterzeichnete Grundbuchplankopie)<br />

enthaltend: Grenzverlauf, Parzellennummern,<br />

Grundstücksflächen, überbaute Fläche, Lage der Nachbargebäude,<br />

Zufahrten, Abstellplätze, Hauptgebäudemasse, Grenz- und Gebäudeabstände;<br />

b) Situationsplan mit Anschlüssen für Wasser, Kanalisation, elektrischen<br />

Strom, Telefon;<br />

c) Grundrisse und Schnitte im Massstab 1:100 oder 1:50 mit vollständigen<br />

Angaben über Aussenmasse, Wandstärken der Aussen- und<br />

Wohnungstrennwände, Stockwerk- und Gebäudehöhen, alten und<br />

<strong>neu</strong>en Geländeverlauf mit Aufschüttungen und Abgrabungen;<br />

d) in den Grundrissen sind ausserdem Innenmasse und Zweckbestimmung<br />

der einzelnen Räume, die Boden- und Fensterflächen<br />

sowie die Treppen- und Gangbreiten anzugeben;<br />

e) Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Meereshöhe<br />

des Erdgeschossbodens, des bestehenden und des <strong>neu</strong>en<br />

Terrainverlaufs;<br />

f) Baubeschrieb mit Angaben über die Art der Fundierung, der Konstruktionsteile,<br />

der Baumaterialien, Farbgebung, im weiteren Angaben<br />

über technische Anlagen wie Heizungen, sanitäre Einrichtungen,<br />

Antennen usw.;<br />

g) Berechnung der Ausnützungsziffer und der Baukubatur;<br />

h) alle gemäss den geltenden Vorschriften betreffend Feuerpolizei,<br />

Gewässerschutz, Zivilschutz, Fabrikpolizei, Strassenwesen usw. erforderlichen<br />

Unterlagen;<br />

i) bei Bauvorhaben, die Luftverunreinigungen verursachen sowie bei<br />

Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten oder mit eigenen Lärmquellen<br />

Unterlagen gemäss eidgenössischen Vorschriften;<br />

k) Energienachweis gemäss kantonalen Vorschriften;<br />

l) allfällige vertragliche Vereinbarungen mit Anstössern und entsprechende<br />

Auszüge über Grundbucheinträge oder Anmerkungen;<br />

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