Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederurnen</strong> erlässt, gestützt auf das Raumplanungs- und<br />
Baugesetz des Kantons <strong>Glarus</strong> (RBG), die nachstehende <strong>Bauordnung</strong><br />
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
Art. 1<br />
Geltungsbereich<br />
1 Die Vorschriften der <strong>Bauordnung</strong> gelten für das ganze <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Sie finden Anwendung auf sämtliche der Bewilligungspflicht unterliegenden<br />
Bauten und Anlagen.<br />
2 Neben den <strong>Gemeinde</strong>bauvorschriften sind die für ein Bauvorhaben<br />
anwendbaren Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen<br />
Rechts einzuhalten.<br />
Art. 2<br />
Zweck<br />
1 Die <strong>Bauordnung</strong> ordnet die zweckmässige Nutzung des Bodens und<br />
die bauliche Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong>. Sie fördert insbesondere die<br />
Entstehung und Erhaltung wohnlicher Siedlungen, die Wahrung der<br />
Schönheit und Eigenart von Siedlungen und Landschaft sowie den<br />
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.<br />
Art. 3<br />
Zuständigkeiten<br />
1 Der Vollzug der <strong>Bauordnung</strong> sowie die Anwendung eidgenössischer<br />
und kantonaler Vorschriften obliegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
2 Zur Vorbereitung bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Baukommission. Der<br />
Leiter des Bauamtes nimmt ohne Stimmrecht an den Beratungen teil.<br />
Die Baukommission prüft die Baugesuche und stellt dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Antrag. Sie übt die Bauaufsicht aus und vollzieht die Beschlüsse des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
3 Angelegenheiten untergeordneter Natur kann sie, bzw. deren Präsident,<br />
selbständig erledigen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist darüber an der nächsten<br />
Sitzung in Kenntnis zu setzen.<br />
4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat und die Baukommission können sachkundige Berater<br />
beiziehen.<br />
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