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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederurnen</strong> erlässt, gestützt auf das Raumplanungs- und<br />

Baugesetz des Kantons <strong>Glarus</strong> (RBG), die nachstehende <strong>Bauordnung</strong><br />

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

Art. 1<br />

Geltungsbereich<br />

1 Die Vorschriften der <strong>Bauordnung</strong> gelten für das ganze <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

Sie finden Anwendung auf sämtliche der Bewilligungspflicht unterliegenden<br />

Bauten und Anlagen.<br />

2 Neben den <strong>Gemeinde</strong>bauvorschriften sind die für ein Bauvorhaben<br />

anwendbaren Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen<br />

Rechts einzuhalten.<br />

Art. 2<br />

Zweck<br />

1 Die <strong>Bauordnung</strong> ordnet die zweckmässige Nutzung des Bodens und<br />

die bauliche Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong>. Sie fördert insbesondere die<br />

Entstehung und Erhaltung wohnlicher Siedlungen, die Wahrung der<br />

Schönheit und Eigenart von Siedlungen und Landschaft sowie den<br />

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.<br />

Art. 3<br />

Zuständigkeiten<br />

1 Der Vollzug der <strong>Bauordnung</strong> sowie die Anwendung eidgenössischer<br />

und kantonaler Vorschriften obliegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

2 Zur Vorbereitung bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Baukommission. Der<br />

Leiter des Bauamtes nimmt ohne Stimmrecht an den Beratungen teil.<br />

Die Baukommission prüft die Baugesuche und stellt dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Antrag. Sie übt die Bauaufsicht aus und vollzieht die Beschlüsse des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

3 Angelegenheiten untergeordneter Natur kann sie, bzw. deren Präsident,<br />

selbständig erledigen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist darüber an der nächsten<br />

Sitzung in Kenntnis zu setzen.<br />

4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat und die Baukommission können sachkundige Berater<br />

beiziehen.<br />

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