Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
Art. 53<br />
Gewerbezone<br />
1 Die Gewerbezone ist für höchstens mässig störende Produktions- und<br />
Lagerbetriebe bestimmt.<br />
2 Es sind nur Wohnungen für Betriebsinhaber sowie für Abwarts- und<br />
Betriebspersonal gestattet, deren ständige Anwesenheit im Betrieb unerlässlich<br />
ist.<br />
3 In der Gewerbezone "Fennen" kann der <strong>Gemeinde</strong>rat in Verbindung<br />
mit dort ansässigen Betrieben auch Wohnungen für Betriebsinhaber und<br />
Betriebspersonal gestatten, deren ständige Anwesenheit unerlässlich ist.<br />
Für solche Wohnungen hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die zum Schutze von Immissionen<br />
notwendigen, nach dem jeweiligen Stand der Technik üblichen<br />
und zumutbaren Massnahmen zu verfügen.<br />
4 In der Gewerbezone "Weid" ist mit der Anordnung der Bauten ein wirksamer<br />
Schallschutz gegenüber den angrenzenden Wohnzonen zu bilden.<br />
Zusätzlich ist ein Streifen des Zonenrandes entlang der Berufsschulstrasse<br />
mittels Baumbepflanzung abzugrenzen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
erlässt spezielle Vorschriften.<br />
Art. 54<br />
Industriezone<br />
1 Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Produktions- und<br />
Lagerbetriebe mit bis zu stark störenden Emissionen bestimmt.<br />
2 Es sind nur Wohnungen für Abwarts- und Betriebspersonal gestattet,<br />
deren ständige Anwesenheit im Betrieb unerlässlich ist.<br />
Art. 55<br />
Zone mit noch nicht<br />
bestimmter Nutzung<br />
1 Die Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung umfasst Gebiete, für die<br />
im Zeitpunkt der Planung keine abschliessende Aussage über die künftige<br />
Nutzung gemacht werden kann.<br />
2 Innerhalb von 10 Jahren nach der rechtskräftigen Ausscheidung von<br />
Zonen mit noch nicht bestimmter Nutzung sind die Gebiete dieser Zonen<br />
definitiv einer Bauzone oder der Landwirtschaftszone zuzuordnen.<br />
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