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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

Art. 53<br />

Gewerbezone<br />

1 Die Gewerbezone ist für höchstens mässig störende Produktions- und<br />

Lagerbetriebe bestimmt.<br />

2 Es sind nur Wohnungen für Betriebsinhaber sowie für Abwarts- und<br />

Betriebspersonal gestattet, deren ständige Anwesenheit im Betrieb unerlässlich<br />

ist.<br />

3 In der Gewerbezone "Fennen" kann der <strong>Gemeinde</strong>rat in Verbindung<br />

mit dort ansässigen Betrieben auch Wohnungen für Betriebsinhaber und<br />

Betriebspersonal gestatten, deren ständige Anwesenheit unerlässlich ist.<br />

Für solche Wohnungen hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die zum Schutze von Immissionen<br />

notwendigen, nach dem jeweiligen Stand der Technik üblichen<br />

und zumutbaren Massnahmen zu verfügen.<br />

4 In der Gewerbezone "Weid" ist mit der Anordnung der Bauten ein wirksamer<br />

Schallschutz gegenüber den angrenzenden Wohnzonen zu bilden.<br />

Zusätzlich ist ein Streifen des Zonenrandes entlang der Berufsschulstrasse<br />

mittels Baumbepflanzung abzugrenzen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

erlässt spezielle Vorschriften.<br />

Art. 54<br />

Industriezone<br />

1 Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Produktions- und<br />

Lagerbetriebe mit bis zu stark störenden Emissionen bestimmt.<br />

2 Es sind nur Wohnungen für Abwarts- und Betriebspersonal gestattet,<br />

deren ständige Anwesenheit im Betrieb unerlässlich ist.<br />

Art. 55<br />

Zone mit noch nicht<br />

bestimmter Nutzung<br />

1 Die Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung umfasst Gebiete, für die<br />

im Zeitpunkt der Planung keine abschliessende Aussage über die künftige<br />

Nutzung gemacht werden kann.<br />

2 Innerhalb von 10 Jahren nach der rechtskräftigen Ausscheidung von<br />

Zonen mit noch nicht bestimmter Nutzung sind die Gebiete dieser Zonen<br />

definitiv einer Bauzone oder der Landwirtschaftszone zuzuordnen.<br />

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