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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

4. Ausführung, Betrieb und Unterhalt von Bauten<br />

und Anlagen<br />

Art. 38<br />

Ausführung von<br />

Bauten und<br />

Anlagen:<br />

Grundsätze<br />

1 Alle Bauten und Anlagen haben jede mögliche Rücksicht auf die Reinheit<br />

der Luft und der Gewässer, auf die Natur und auf das Wohlbefinden<br />

der Bewohner zu nehmen. Bei Bauten mit erheblichem Publikumsverkehr<br />

und bei Verkehrsanlagen ist auf die Bedürfnisse behinderter Personen<br />

Rücksicht zu nehmen.<br />

2 Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern sind den Bewohnern dauernd<br />

angemessene Grünflächen zur Nutzung und Bepflanzung zur Verfügung<br />

zu stellen. Es sind zudem gut besonnte, windgeschützte Kinderspielplätze<br />

in ausreichender Grösse abseits vom Verkehr anzulegen. Ferner<br />

sind genügend Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder sowie ab<br />

10 Wohnungen ein Freizeitraum von mindestens 30 m2 auszuweisen.<br />

3 Bauten und Anlagen sind nach den anerkannten schweizerischen Regeln<br />

der Baukunde zu erstellen. Sie haben den geltenden gesundheits-,<br />

feuer- und gewerbepolizeilichen Bestimmungen sowie den Vorschriften<br />

des Arbeitsrechtes, der Energie- und Umweltschutzgesetzgebung zu genügen.<br />

Bauten mit Wohn- und Arbeitsräumen haben ferner auch die<br />

Vorschriften der kantonalen Bauverordnung zu erfüllen.<br />

4 Bestehende Bauten und Anlagen, die den gesetzlichen Anforderungen<br />

nicht mehr genügen, sind bei Umbauten und Renovationen den geltenden<br />

Vorschriften anzupassen, soweit dies technisch möglich und für den<br />

Eigentümer zumutbar ist.<br />

Art. 39<br />

Ausführung von<br />

Bauten und<br />

Anlagen:<br />

Wohnhygiene<br />

1 Wohn- und Schlafräume müssen mit einer Aussenwand mindestens zu<br />

3/4 der Raumhöhe über den gewachsenen Boden hinausragen. Bei<br />

Räumen mit zwei Aussenwänden müssen diese mindestens im Mittel zu<br />

2/3 der Raumhöhe über den gewachsenen Boden hinausragen.<br />

2 Arbeitsräume im Untergeschoss sind erlaubt. Diese müssen jedoch<br />

einwandfrei belüftet und isoliert sein.<br />

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