Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
4. Ausführung, Betrieb und Unterhalt von Bauten<br />
und Anlagen<br />
Art. 38<br />
Ausführung von<br />
Bauten und<br />
Anlagen:<br />
Grundsätze<br />
1 Alle Bauten und Anlagen haben jede mögliche Rücksicht auf die Reinheit<br />
der Luft und der Gewässer, auf die Natur und auf das Wohlbefinden<br />
der Bewohner zu nehmen. Bei Bauten mit erheblichem Publikumsverkehr<br />
und bei Verkehrsanlagen ist auf die Bedürfnisse behinderter Personen<br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
2 Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern sind den Bewohnern dauernd<br />
angemessene Grünflächen zur Nutzung und Bepflanzung zur Verfügung<br />
zu stellen. Es sind zudem gut besonnte, windgeschützte Kinderspielplätze<br />
in ausreichender Grösse abseits vom Verkehr anzulegen. Ferner<br />
sind genügend Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder sowie ab<br />
10 Wohnungen ein Freizeitraum von mindestens 30 m2 auszuweisen.<br />
3 Bauten und Anlagen sind nach den anerkannten schweizerischen Regeln<br />
der Baukunde zu erstellen. Sie haben den geltenden gesundheits-,<br />
feuer- und gewerbepolizeilichen Bestimmungen sowie den Vorschriften<br />
des Arbeitsrechtes, der Energie- und Umweltschutzgesetzgebung zu genügen.<br />
Bauten mit Wohn- und Arbeitsräumen haben ferner auch die<br />
Vorschriften der kantonalen Bauverordnung zu erfüllen.<br />
4 Bestehende Bauten und Anlagen, die den gesetzlichen Anforderungen<br />
nicht mehr genügen, sind bei Umbauten und Renovationen den geltenden<br />
Vorschriften anzupassen, soweit dies technisch möglich und für den<br />
Eigentümer zumutbar ist.<br />
Art. 39<br />
Ausführung von<br />
Bauten und<br />
Anlagen:<br />
Wohnhygiene<br />
1 Wohn- und Schlafräume müssen mit einer Aussenwand mindestens zu<br />
3/4 der Raumhöhe über den gewachsenen Boden hinausragen. Bei<br />
Räumen mit zwei Aussenwänden müssen diese mindestens im Mittel zu<br />
2/3 der Raumhöhe über den gewachsenen Boden hinausragen.<br />
2 Arbeitsräume im Untergeschoss sind erlaubt. Diese müssen jedoch<br />
einwandfrei belüftet und isoliert sein.<br />
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