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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

Art. 36<br />

Abstellplätze für<br />

Motorfahrzeuge:<br />

Ersatzabgabe<br />

1 Ist die Anlage von Abstellplätzen auf eigenem oder durch vertragliche<br />

Abmachung gesichertem fremdem Boden nicht möglich und ist der<br />

Grundeigentümer auch nicht an einer Gemeinschaftsanlage beteiligt, hat<br />

er eine einmalige Ersatzabgabe zu bezahlen.<br />

2 Die Ersatzabgabe beträgt für jeden fehlenden Abstellplatz in der Kernund<br />

Dorfzone Fr. 5‘000.-, in den übrigen Zonen Fr. 3‘500.-. Dieser Betrag<br />

entspricht dem Landesindex der Konsumentenpreise am 31. Mai 1990<br />

von 120.7 Punkten (Basis Dez. 1982). Verändert sich der Index um jeweils<br />

10 % der Punkte, erhöht oder ermässigt sich die Ersatzabgabe<br />

ebenfalls um 10 %.<br />

3 Die Ersatzabgabe wird dem Abgabepflichtigen mit der Baubewilligung<br />

in Rechnung gestellt und ist vor Baubeginn zu bezahlen. Die Ersatzbeiträge<br />

sind für die Erstellung öffentlicher Parkplätze zu verwenden.<br />

Art. 37<br />

Werkleitungen<br />

1 Öffentliche Werkleitungen werden in der Regel im Strassengebiet oder<br />

innerhalb genehmigter Baulinien verlegt. Muss eine öffentliche Leitung<br />

Privatgrundstücke durchqueren, so sind die Grundeigentümer verpflichtet,<br />

die Anlage öffentlicher Leitungen und Schächte auf ihrem Boden gegen<br />

angemessene Entschädigung zu dulden. Die Entschädigung wird im<br />

Streitfall durch die zuständigen Instanzen festgesetzt.<br />

2 Das Durchleitungsrecht für private Leitungen richtet sich nach Art. 691<br />

ZGB.<br />

3 Die Eigentümer bestehender privater Leitungen sind verpflichtet, andern<br />

Grundeigentümern die Mitbenützung ihrer Leitungen gegen angemessene<br />

Entschädigung zu gestatten. Die Entschädigung wird im Streitfall<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat festgesetzt.<br />

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