Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
m) Begründung der Gesuche für Ausnahmebewilligungen gemäss den<br />
Bestimmungen des RBG (Art. 11, 34f 35 und 36).<br />
3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann bei allen Baugesuchen auf einzelne Planunterlagen<br />
verzichten oder weitere anfordern, sofern dies zur Beurteilung des<br />
Bauvorhabens notwendig ist und das übergeordnete Recht zulässt oder<br />
verlangt. Bei besonderen Bauvorhaben kann er ein Modell verlangen.<br />
4 Alle Unterlagen sind mit den Adressen von Bauherrn und Projektverfasser<br />
zu versehen und von diesen zu unterzeichnen, zu datieren, mit<br />
der Art des Projektes zu bezeichnen und auf A4-Format zu falten.<br />
5 Bei Umbauten oder Änderungen bewilligter Pläne muss auf den Plänen<br />
der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau bzw.<br />
der Änderung ersichtlich sein (bestehend: grau oder schwarz; <strong>neu</strong>: rot;<br />
Abbruch: gelb).<br />
Art. 70 RBG ist unmittelbar anwendbar.<br />
Art. 75<br />
Profile<br />
1 Mit der Einreichung des Baugesuches sind die Profile zu erstellen.<br />
Diese müssen die künftige Gestaltung der Baute erkennen lassen. Aufschüttungen<br />
und Böschungen von mehr als 1 m Höhe sind ebenfalls zu<br />
profilieren.<br />
2 Die Koten des Erdgeschossbodens sind an den Profilen zu markieren<br />
und die Grenzsteine freizulegen.<br />
3 Die Profile dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches<br />
nicht beseitigt werden. Nach Eintritt der Rechtskraft des Baubescheides<br />
sind die Profile umgehend zu entfernen.<br />
Art. 70 RBG und Art. 76 BauV sind unmittelbar anwendbar.<br />
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