Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
Art. 40<br />
Ausführung von<br />
Bauten und<br />
Anlagen:<br />
Energiehaushalt<br />
1 Neubauten, wesentliche Umbauten und Erweiterungen werden nur<br />
bewilligt, wenn sie in energetischer Hinsicht den geltenden Vorschriften<br />
entsprechen.<br />
2 Werden an bestehenden Bauten oder Anlagen Nachisolationen ausgeführt,<br />
darf von Gebäude- und Firsthöhen, Gebäudelängen sowie Grenz-<br />
und Gebäudeabständen um Isolationsstärke abgewichen werden.<br />
vgl. Art. 49 RBG<br />
Art. 41<br />
Ausführung von<br />
Bauten und<br />
Anlagen:<br />
Schallschutz<br />
1 Neubauten, wesentliche Umbauten und Erweiterungen werden nur<br />
bewilligt, wenn sie in bezug auf den Schallschutz den geltenden Vorschriften<br />
entsprechen.<br />
2 Die Empfindlichkeitsstufen zur Bestimmung der Belastungsgrenzwerte<br />
sind aus dem Nutzungsplan ersichtlich.<br />
Art. 42<br />
Emissionen<br />
1 Bauten und Anlagen werden nur bewilligt, wenn sie den geltenden<br />
Vorschriften zur Begrenzung der Umweltbelastung genügen. Ihre Zulässigkeit<br />
in den verschiedenen Zonen richtet sich nach dem Mass der von<br />
ihnen erzeugten Emissionen. Bei der Beurteilung der Emissionen ist<br />
auch das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen.<br />
2 Es werden nicht störende, mässig störende und stark störende ortsfeste<br />
Anlagen unterschieden.<br />
a) Als nicht störend gelten Bauvorhaben, die ihrem Wesen nach in<br />
Wohnquartiere passen und das ruhige und gesunde Wohnen in keiner<br />
Weise beeinträchtigen. Sie haben die Bedingungen der Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
II zu erfüllen.<br />
b) Als mässig störend gelten Bauvorhaben mit Auswirkungen, die im<br />
Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben<br />
und sich auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages beschränken.<br />
Sie haben mindestens die Bedingungen der Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
III zu erfüllen.<br />
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