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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

Art. 40<br />

Ausführung von<br />

Bauten und<br />

Anlagen:<br />

Energiehaushalt<br />

1 Neubauten, wesentliche Umbauten und Erweiterungen werden nur<br />

bewilligt, wenn sie in energetischer Hinsicht den geltenden Vorschriften<br />

entsprechen.<br />

2 Werden an bestehenden Bauten oder Anlagen Nachisolationen ausgeführt,<br />

darf von Gebäude- und Firsthöhen, Gebäudelängen sowie Grenz-<br />

und Gebäudeabständen um Isolationsstärke abgewichen werden.<br />

vgl. Art. 49 RBG<br />

Art. 41<br />

Ausführung von<br />

Bauten und<br />

Anlagen:<br />

Schallschutz<br />

1 Neubauten, wesentliche Umbauten und Erweiterungen werden nur<br />

bewilligt, wenn sie in bezug auf den Schallschutz den geltenden Vorschriften<br />

entsprechen.<br />

2 Die Empfindlichkeitsstufen zur Bestimmung der Belastungsgrenzwerte<br />

sind aus dem Nutzungsplan ersichtlich.<br />

Art. 42<br />

Emissionen<br />

1 Bauten und Anlagen werden nur bewilligt, wenn sie den geltenden<br />

Vorschriften zur Begrenzung der Umweltbelastung genügen. Ihre Zulässigkeit<br />

in den verschiedenen Zonen richtet sich nach dem Mass der von<br />

ihnen erzeugten Emissionen. Bei der Beurteilung der Emissionen ist<br />

auch das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen.<br />

2 Es werden nicht störende, mässig störende und stark störende ortsfeste<br />

Anlagen unterschieden.<br />

a) Als nicht störend gelten Bauvorhaben, die ihrem Wesen nach in<br />

Wohnquartiere passen und das ruhige und gesunde Wohnen in keiner<br />

Weise beeinträchtigen. Sie haben die Bedingungen der Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

II zu erfüllen.<br />

b) Als mässig störend gelten Bauvorhaben mit Auswirkungen, die im<br />

Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben<br />

und sich auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages beschränken.<br />

Sie haben mindestens die Bedingungen der Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

III zu erfüllen.<br />

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