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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

c) Bauvorhaben mit weitergehenden Emissionen gelten als stark störend.<br />

Sie haben die Bedingungen der Lärmempfindlichkeitsstufe IV<br />

zu erfüllen.<br />

3 Bestehende Bauten und Anlagen, die den geltenden Vorschriften nicht<br />

genügen, unterliegen der Sanierungspflicht nach der Umweltschutzgesetzgebung.<br />

4 In der Landwirtschaftszone müssen Schweinestallungen und andere<br />

zulässige Bauten mit grosser Emissionserwartung von den Bauzonen so<br />

weit entfernt sein, dass die Immissionen für die betreffenden Zonen sich<br />

nicht stärker auswirken, als sie zonengemäss erlaubt sind. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

legt den erforderlichen Abstand unter Berücksichtigung der Emissionsstärke,<br />

der Topographie, der Windverhältnisse und der übrigen<br />

massgebenden Faktoren im Einzelfall fest.<br />

Art. 43<br />

Unverschmutztes<br />

Abwasser<br />

1 Unverschmutztes Abwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück<br />

versickern zu lassen oder in offene Gewässer abzuleiten. Es darf nicht<br />

auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze abgeleitet werden.<br />

Art. 44<br />

Bauarbeiten<br />

1 Bei Bauarbeiten aller Art sind die zum Schutz von Personen, Sachen<br />

und Umwelt erforderlichen Massnahmen zu treffen.<br />

2 Bei Bauarbeiten, die Emissionen verursachen, bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Bauzeiten und allenfalls andere erforderliche Abwehrmassnahmen.<br />

3 Baustellenabwasser ist je nach Abwasserart und Anfall gemäss der<br />

einschlägigen kantonalen Verordnung zu behandeln, bevor es in die Kanalisation<br />

oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Das Verbrennen von<br />

Abfällen auf Baustellen ist untersagt. Bauabfälle sind getrennt zu sammeln<br />

und zu beseitigen.<br />

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