Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
c) Bauvorhaben mit weitergehenden Emissionen gelten als stark störend.<br />
Sie haben die Bedingungen der Lärmempfindlichkeitsstufe IV<br />
zu erfüllen.<br />
3 Bestehende Bauten und Anlagen, die den geltenden Vorschriften nicht<br />
genügen, unterliegen der Sanierungspflicht nach der Umweltschutzgesetzgebung.<br />
4 In der Landwirtschaftszone müssen Schweinestallungen und andere<br />
zulässige Bauten mit grosser Emissionserwartung von den Bauzonen so<br />
weit entfernt sein, dass die Immissionen für die betreffenden Zonen sich<br />
nicht stärker auswirken, als sie zonengemäss erlaubt sind. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
legt den erforderlichen Abstand unter Berücksichtigung der Emissionsstärke,<br />
der Topographie, der Windverhältnisse und der übrigen<br />
massgebenden Faktoren im Einzelfall fest.<br />
Art. 43<br />
Unverschmutztes<br />
Abwasser<br />
1 Unverschmutztes Abwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück<br />
versickern zu lassen oder in offene Gewässer abzuleiten. Es darf nicht<br />
auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze abgeleitet werden.<br />
Art. 44<br />
Bauarbeiten<br />
1 Bei Bauarbeiten aller Art sind die zum Schutz von Personen, Sachen<br />
und Umwelt erforderlichen Massnahmen zu treffen.<br />
2 Bei Bauarbeiten, die Emissionen verursachen, bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
die Bauzeiten und allenfalls andere erforderliche Abwehrmassnahmen.<br />
3 Baustellenabwasser ist je nach Abwasserart und Anfall gemäss der<br />
einschlägigen kantonalen Verordnung zu behandeln, bevor es in die Kanalisation<br />
oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Das Verbrennen von<br />
Abfällen auf Baustellen ist untersagt. Bauabfälle sind getrennt zu sammeln<br />
und zu beseitigen.<br />
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