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Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

gebiet (Stand 1.1.1998), die die zulässige Ausnützungsziffer gemäss<br />

Zonenschema übertreffen, darf bei Umbauten die Wohnnutzungsfläche<br />

pro Parzelle bzw. Liegenschaft um max. 15 % vergrössert werden. Die<br />

Erhöhung der Ausnützungsziffer bzw. der Wohnnutzungsfläche darf nur<br />

bei guter Gestaltung und Einfügung in Anspruch genommen werden. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat entscheidet nach Anhörung des Bauberaters über allfällige<br />

Auflagen. Die Erhöhung der Ausnützungsziffer bzw. Wohnnutzungsfläche<br />

kann nur einmal in Anspruch genommen und darf durch Abparzellierungen<br />

nicht umgangen werden.<br />

4 Ein Anspruch auf die gemäss Zonenschema geltenden Masse für die<br />

Gebäude- und Firsthöhe sowie die Erhöhung der Wohnnutzungsfläche<br />

besteht nicht.<br />

Art. 50<br />

Wohnzonen<br />

1 Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten.<br />

Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe mit nicht störenden Emissionen<br />

sind nur in Verbindung mit Wohnbauten oder Wohnungen zugelassen.<br />

Art. 51<br />

Zone für öffentliche<br />

Bauten und Anlagen<br />

1 Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche oder<br />

dem öffentlichen Interesse dienende Bauten und Anlagen bestimmt.<br />

2 Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäss deren Gebäudeabstände,<br />

mindestens aber 8 m. Die übrigen Zonenvorschriften der angrenzenden<br />

Zonen sind bei der Erstellung von Bauten und Anlagen angemessen<br />

zu berücksichtigen. In der ZöBA KVA richten sich die Gebäude-<br />

und Firsthöhen nach betrieblich notwendigen Kriterien. Vorbehalten<br />

bleibt das Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons <strong>Glarus</strong>.<br />

Art. 52<br />

Wohn- Gewerbezonen<br />

A, B und C<br />

1 Die Wohn-Gewerbezonen A und B sind für Wohnbauten sowie für<br />

Dienstleistungs- und Gewerbebauten mit mässig störenden Emissionen<br />

bestimmt.<br />

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