Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
gebiet (Stand 1.1.1998), die die zulässige Ausnützungsziffer gemäss<br />
Zonenschema übertreffen, darf bei Umbauten die Wohnnutzungsfläche<br />
pro Parzelle bzw. Liegenschaft um max. 15 % vergrössert werden. Die<br />
Erhöhung der Ausnützungsziffer bzw. der Wohnnutzungsfläche darf nur<br />
bei guter Gestaltung und Einfügung in Anspruch genommen werden. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat entscheidet nach Anhörung des Bauberaters über allfällige<br />
Auflagen. Die Erhöhung der Ausnützungsziffer bzw. Wohnnutzungsfläche<br />
kann nur einmal in Anspruch genommen und darf durch Abparzellierungen<br />
nicht umgangen werden.<br />
4 Ein Anspruch auf die gemäss Zonenschema geltenden Masse für die<br />
Gebäude- und Firsthöhe sowie die Erhöhung der Wohnnutzungsfläche<br />
besteht nicht.<br />
Art. 50<br />
Wohnzonen<br />
1 Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten.<br />
Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe mit nicht störenden Emissionen<br />
sind nur in Verbindung mit Wohnbauten oder Wohnungen zugelassen.<br />
Art. 51<br />
Zone für öffentliche<br />
Bauten und Anlagen<br />
1 Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche oder<br />
dem öffentlichen Interesse dienende Bauten und Anlagen bestimmt.<br />
2 Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäss deren Gebäudeabstände,<br />
mindestens aber 8 m. Die übrigen Zonenvorschriften der angrenzenden<br />
Zonen sind bei der Erstellung von Bauten und Anlagen angemessen<br />
zu berücksichtigen. In der ZöBA KVA richten sich die Gebäude-<br />
und Firsthöhen nach betrieblich notwendigen Kriterien. Vorbehalten<br />
bleibt das Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons <strong>Glarus</strong>.<br />
Art. 52<br />
Wohn- Gewerbezonen<br />
A, B und C<br />
1 Die Wohn-Gewerbezonen A und B sind für Wohnbauten sowie für<br />
Dienstleistungs- und Gewerbebauten mit mässig störenden Emissionen<br />
bestimmt.<br />
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