16.11.2014 Aufrufe

Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />

Art. 56<br />

Freihaltezone<br />

1 Die Freihaltezone dient der Gliederung des Baugebietes und zur<br />

Sicherung von Erholungs- und Freiflächen.<br />

2 Die der Freihaltezone angehörenden Flächen dürfen nicht überbaut<br />

werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann unterirdische Bauten sowie Kleinbauten<br />

für die Pflege der Grünanlagen zulassen, sofern damit der Zonenzweck<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

Art. 57<br />

Schrebergartenzone<br />

1 Die Schrebergartenzone umfasst das für Pflanzgärten geeignete und<br />

zu erhaltende Land. Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt eine Gartenordnung.<br />

Art. 58<br />

Rebbergzone<br />

1 Die Rebbergzone umfasst das Land, das als Rebwirtschaftsfläche genutzt<br />

wird und dauernd diesem Zweck zu erhalten ist.<br />

2 Die bestehenden Trockenmauern und der mit Mauern eingefasste<br />

Fussweg sind zu erhalten.<br />

3 In der Rebbergzone sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche für<br />

die Bewirtschaftung der Reben notwendig sind. Zulässig sind Bauten mit<br />

einer maximalen Grundfläche von 6 m 2 und einer Gebäudehöhe von maximal<br />

2.5 m. Die Benützung zu Wohnzwecken ist ausgeschlossen. Bestehende<br />

Bauten, die diesen Vorschriften widersprechen, dürfen nur unterhalten,<br />

jedoch nicht erweitert werden.<br />

Art. 59<br />

Lager-, Deponie-<br />

und Abbauzone<br />

1 Die Lager- und Deponiezone ist für Materialablagerungen und Deponie<br />

von Abfällen bestimmt. Die Abbauzone dient dem Abbau von Materialien<br />

wie Kies und Sand etc.<br />

2 In der Lagerzone darf nur unverschmutztes Aushubmaterial und Material<br />

aus Kiesgruben und Steinbrüchen abgelagert werden. Die Abfallarten,<br />

die in der Deponiezone abgelagert werden dürfen, bestimmen sich<br />

nach der massgebenden Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetzgebung.<br />

Die Abbauzone bezeichnet die für Materialentnahmen bestimmten<br />

Flächen.<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!