Bauordnung Niederurnen neu_k - Gemeinde Glarus Nord
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Niederurnen</strong> 01.07.2011<br />
Art. 56<br />
Freihaltezone<br />
1 Die Freihaltezone dient der Gliederung des Baugebietes und zur<br />
Sicherung von Erholungs- und Freiflächen.<br />
2 Die der Freihaltezone angehörenden Flächen dürfen nicht überbaut<br />
werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann unterirdische Bauten sowie Kleinbauten<br />
für die Pflege der Grünanlagen zulassen, sofern damit der Zonenzweck<br />
nicht beeinträchtigt wird.<br />
Art. 57<br />
Schrebergartenzone<br />
1 Die Schrebergartenzone umfasst das für Pflanzgärten geeignete und<br />
zu erhaltende Land. Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt eine Gartenordnung.<br />
Art. 58<br />
Rebbergzone<br />
1 Die Rebbergzone umfasst das Land, das als Rebwirtschaftsfläche genutzt<br />
wird und dauernd diesem Zweck zu erhalten ist.<br />
2 Die bestehenden Trockenmauern und der mit Mauern eingefasste<br />
Fussweg sind zu erhalten.<br />
3 In der Rebbergzone sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche für<br />
die Bewirtschaftung der Reben notwendig sind. Zulässig sind Bauten mit<br />
einer maximalen Grundfläche von 6 m 2 und einer Gebäudehöhe von maximal<br />
2.5 m. Die Benützung zu Wohnzwecken ist ausgeschlossen. Bestehende<br />
Bauten, die diesen Vorschriften widersprechen, dürfen nur unterhalten,<br />
jedoch nicht erweitert werden.<br />
Art. 59<br />
Lager-, Deponie-<br />
und Abbauzone<br />
1 Die Lager- und Deponiezone ist für Materialablagerungen und Deponie<br />
von Abfällen bestimmt. Die Abbauzone dient dem Abbau von Materialien<br />
wie Kies und Sand etc.<br />
2 In der Lagerzone darf nur unverschmutztes Aushubmaterial und Material<br />
aus Kiesgruben und Steinbrüchen abgelagert werden. Die Abfallarten,<br />
die in der Deponiezone abgelagert werden dürfen, bestimmen sich<br />
nach der massgebenden Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetzgebung.<br />
Die Abbauzone bezeichnet die für Materialentnahmen bestimmten<br />
Flächen.<br />
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