Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
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3.5 Große oder kleine Witwen- bzw. Witwerrente<br />
Die Rente <strong>an</strong> die Witwe, den Witwer und den vor dem 01.07.1977 geschiedenen<br />
Ehegatten k<strong>an</strong>n als große oder als kleine Rente be<strong>an</strong>sprucht werden. Anspruch auf<br />
die große Witwen- oder Witwerrente besteht bei Vorliegen der unter Ziff. 3.1 bis 3.4<br />
beschriebenen Voraussetzungen,<br />
wenn der Berechtigte das 45. Lebensjahr vollendet hat, oder<br />
sol<strong>an</strong>ge der Berechtigte ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen<br />
Versicherten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzieht, oder<br />
in häuslicher Gemeinschaft für ein eigenes oder ein Kind des verstorbenen<br />
Versicherten sorgt, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung<br />
außerst<strong>an</strong>de ist, sich selbst zu unterhalten, oder<br />
sol<strong>an</strong>ge der Berechtigte<br />
- erwerbsgemindert ist, oder<br />
- vor dem 02.01.1961 geboren wurde und berufsunfähig nach dem ab<br />
01.01.2000 geltenden Rechts ist, oder<br />
- am 31.12.2000 berufs- oder erwerbsunfähig war und dies ununterbrochen ist.<br />
Bei der Prüfung, ob ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen<br />
wird oder ob für ein Kind gesorgt wird, werden als Kinder auch berücksichtigt<br />
Stief- und Pflegekinder, die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen sind<br />
und<br />
Enkel und Geschwister, die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen sind<br />
oder von ihm überwiegend unterhalten werden.<br />
Anspruch auf die kleine Witwen- oder Witwerrente besteht bei Vorliegen der unter<br />
Ziff. 3.1 bis 3.4 beschriebenen Voraussetzungen, wenn der Berechtigte die<br />
Voraussetzungen für die große Witwen- oder Witwerrente nicht erfüllt.<br />
3.6 Berechnung der Witwen- oder Witwerrente<br />
Eine der wichtigsten Fragen ist für Sie sicher die Frage nach der Höhe der Rente. Leider<br />
lässt sich diese Frage nicht so einfach be<strong>an</strong>tworten. Das ergibt sich aus der Art der<br />
<strong>Renten</strong>berechnung. Der Grund dafür, dass die <strong>Renten</strong>berechnung so schwierig ist,<br />
hängt mit der Zielsetzung der <strong>Renten</strong>formel zusammen, die <strong>Renten</strong> möglichst individuell<br />
zu berechnen.<br />
Wichtige, vom Gesetzgeber gebrauchte Begriffe, wie z.B. „Entgeltpunkte,<br />
Zug<strong>an</strong>gsfaktor, <strong>Renten</strong>artfaktor, aktueller <strong>Renten</strong>wert“ sind relativ schwer zu<br />
erklären. Aus diesem Grund - wir hoffen, Sie haben dafür Verständnis - ist es auch im<br />
<strong>Renten</strong> <strong>an</strong> <strong>Hinterbliebene</strong> · <strong>Erziehungsrente</strong>