Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
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den Versichertenältesten der BfA (ihre Anschriften erfahren Sie bei den<br />
Auskunftsstellen der BfA, bei den Versicherungsämtern oder bei den<br />
Gewerkschaften),<br />
den örtlich zuständigen Versicherungsämtern,<br />
den sonstigen zur Antragsaufnahme befugten Stellen, z.B. örtlich zuständige<br />
Gemeindebehörden, gesetzliche Kr<strong>an</strong>kenkassen.<br />
Sind alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen Todes erfüllt und ist lediglich<br />
zur Feststellung der <strong>Renten</strong>höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, weil<br />
Einzelne für die Berechnung wichtige Tatsachen noch der Klärung bedürfen, k<strong>an</strong>n der<br />
<strong>Renten</strong>berechtigte bei der BfA einen Vorschuss auf die zu erwartende Rente be<strong>an</strong>tragen.<br />
Vorschuss <strong>an</strong> die Witwe oder den Witwer<br />
Für eine Witwe,<br />
9 Vorschusszahlung<br />
Für einen Witwer, der mit seiner Ehefrau keine Erklärung zur weiteren Anwendung<br />
des am 31.12.1985 geltenden Rechts abgegeben hat,<br />
besteht gesondert die Möglichkeit, einen Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente<br />
direkt durch die Deutsche Post AG zu bekommen. Voraussetzung ist, dass der<br />
Ehegatte bis zu seinem Tod bereits Rente aus der Angestelltenversicherung bezogen<br />
hat.<br />
Der Vorschuss beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten<br />
<strong>Renten</strong>betrags (also ggf. ohne gezahlte Zuschüsse, Abschlags-, Ausgleichs- oder<br />
Auffüllbeträge oder <strong>Renten</strong>zuschläge). Der Vorschuss wird durch die Deutsche Post<br />
AG gezahlt, wenn der Antrag auf den Vorschuss innerhalb von 30 Tagen nach dem<br />
Tod des Ehegatten bei der Niederlassung <strong>Renten</strong>service gestellt wird. Antragsformblätter<br />
gibt jedes Postamt aus.<br />
Der Vorschuss<strong>an</strong>trag gilt zwar als <strong>Renten</strong><strong>an</strong>trag, er reicht aber für eine ordnungsgemäße<br />
Berechnung der <strong>Hinterbliebene</strong>nrente nicht aus. Die <strong>Hinterbliebene</strong>n<br />
sollen daher umgehend das erforderliche <strong>Renten</strong><strong>an</strong>tragsformular ausfüllen und der<br />
BfA übersenden.<br />
Vorschusszahlung