Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
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10 Kr<strong>an</strong>kenversicherung der Rentner<br />
(KVdR) und Hinweise zur<br />
Pflegeversicherung<br />
10.1 Allgemeines<br />
Nachdem Sie sich über die <strong>Renten</strong> wegen Todes, die von der BfA gezahlt werden,<br />
informiert haben, sollten Sie noch wissen, dass die BfA auch Leistungen für den<br />
Kr<strong>an</strong>ken- und Pflegeversicherungsschutz des Rentners gewährt. Sie trägt die Hälfte<br />
der aus der Rente zu bemessenden Beiträge zur Kr<strong>an</strong>kenversicherung und zur Pflegeversicherung,<br />
wenn der Rentner in der gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung pflichtversichert<br />
ist oder zahlt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Kr<strong>an</strong>kenversicherung<br />
sowie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Pflegeversicherung, wenn der<br />
Rentner freiwillig in der gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung oder bei einem privaten<br />
Kr<strong>an</strong>kenversicherungsunternehmen versichert ist.<br />
10.2 Pflichtversicherung in der KVdR<br />
Die KVdR ist eine Pflichtversicherung; in ihr ist zu versichern, wer die Voraussetzungen<br />
für den Bezug einer Rente erfüllt, diese Rente be<strong>an</strong>tragt und eine bestimmte<br />
Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung zurückgelegt hat. Der<br />
Versicherte oder <strong>Hinterbliebene</strong> muss seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit<br />
bis zur <strong>Renten</strong><strong>an</strong>tragstellung (Rahmenfrist) mindestens neun Zehntel der<br />
zweiten Hälfte des Zeitraums bei einer gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenkasse pflichtversichert<br />
oder aufgrund einer Pflichtversicherung familienversichert gewesen sein (Vorversicherungszeit).<br />
Etwaige beim früheren Träger der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet<br />
zurückgelegte Versicherungszeiten werden dabei wie Zeiten einer Pflichtversicherung<br />
in der gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung <strong>an</strong>gerechnet. Auch wenn die Rente<br />
wegen Anrechnung von Einkommen in voller Höhe ruht, wird die Pflichtversicherung<br />
in der KVdR durchgeführt.<br />
Die Kr<strong>an</strong>kenversicherung der Rentner wird von den Trägern der gesetzlichen<br />
Kr<strong>an</strong>kenversicherung durchgeführt. Dies sind die Allgemeinen Ortskr<strong>an</strong>kenkassen,<br />
Betriebskr<strong>an</strong>kenkassen, Innungskr<strong>an</strong>kenkassen, Ersatzkassen und die See-<br />
Kr<strong>an</strong>kenkasse sowie die Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung.<br />
Die in der KVdR zu versichernden Rentner und <strong>Renten</strong><strong>an</strong>tragsteller<br />
können grundsätzlich wählen, welche Kr<strong>an</strong>kenkasse die Kr<strong>an</strong>kenversicherung durchführen<br />
soll. Zu beachten ist, dass sich für die See-Kr<strong>an</strong>kenkasse und die Bundesknappschaft<br />
Besonderheiten ergeben.<br />
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