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Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert

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32<br />

10 Kr<strong>an</strong>kenversicherung der Rentner<br />

(KVdR) und Hinweise zur<br />

Pflegeversicherung<br />

10.1 Allgemeines<br />

Nachdem Sie sich über die <strong>Renten</strong> wegen Todes, die von der BfA gezahlt werden,<br />

informiert haben, sollten Sie noch wissen, dass die BfA auch Leistungen für den<br />

Kr<strong>an</strong>ken- und Pflegeversicherungsschutz des Rentners gewährt. Sie trägt die Hälfte<br />

der aus der Rente zu bemessenden Beiträge zur Kr<strong>an</strong>kenversicherung und zur Pflegeversicherung,<br />

wenn der Rentner in der gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung pflichtversichert<br />

ist oder zahlt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Kr<strong>an</strong>kenversicherung<br />

sowie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Pflegeversicherung, wenn der<br />

Rentner freiwillig in der gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung oder bei einem privaten<br />

Kr<strong>an</strong>kenversicherungsunternehmen versichert ist.<br />

10.2 Pflichtversicherung in der KVdR<br />

Die KVdR ist eine Pflichtversicherung; in ihr ist zu versichern, wer die Voraussetzungen<br />

für den Bezug einer Rente erfüllt, diese Rente be<strong>an</strong>tragt und eine bestimmte<br />

Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung zurückgelegt hat. Der<br />

Versicherte oder <strong>Hinterbliebene</strong> muss seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit<br />

bis zur <strong>Renten</strong><strong>an</strong>tragstellung (Rahmenfrist) mindestens neun Zehntel der<br />

zweiten Hälfte des Zeitraums bei einer gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenkasse pflichtversichert<br />

oder aufgrund einer Pflichtversicherung familienversichert gewesen sein (Vorversicherungszeit).<br />

Etwaige beim früheren Träger der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet<br />

zurückgelegte Versicherungszeiten werden dabei wie Zeiten einer Pflichtversicherung<br />

in der gesetzlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung <strong>an</strong>gerechnet. Auch wenn die Rente<br />

wegen Anrechnung von Einkommen in voller Höhe ruht, wird die Pflichtversicherung<br />

in der KVdR durchgeführt.<br />

Die Kr<strong>an</strong>kenversicherung der Rentner wird von den Trägern der gesetzlichen<br />

Kr<strong>an</strong>kenversicherung durchgeführt. Dies sind die Allgemeinen Ortskr<strong>an</strong>kenkassen,<br />

Betriebskr<strong>an</strong>kenkassen, Innungskr<strong>an</strong>kenkassen, Ersatzkassen und die See-<br />

Kr<strong>an</strong>kenkasse sowie die Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Kr<strong>an</strong>kenversicherung.<br />

Die in der KVdR zu versichernden Rentner und <strong>Renten</strong><strong>an</strong>tragsteller<br />

können grundsätzlich wählen, welche Kr<strong>an</strong>kenkasse die Kr<strong>an</strong>kenversicherung durchführen<br />

soll. Zu beachten ist, dass sich für die See-Kr<strong>an</strong>kenkasse und die Bundesknappschaft<br />

Besonderheiten ergeben.<br />

<strong>Renten</strong> <strong>an</strong> <strong>Hinterbliebene</strong> · <strong>Erziehungsrente</strong>

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