Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
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19<br />
Wird <strong>an</strong>zurechnendes Erwerbseinkommen in Euro erzielt, wird dieses für die<br />
Einkommens<strong>an</strong>rechnung in einen DM-Betrag umgerechnet, indem der Euro-Betrag<br />
mit dem Umrechnungskurs von 1,95583 multipliziert wird. Das Ergebnis ist auf zwei<br />
Stellen nach dem Komma kaufmännisch („bürgerlich“) zu runden, d.h. die zweite<br />
Stelle nach dem Komma ist um 1 zu erhöhen, wenn in der dritten Stelle nach dem<br />
Komma eine der Zahlen 5 bis 9 erscheint.<br />
6.1 Anzurechnende Einkommen<br />
Welche Einkommen im Einzelnen auf die Rente <strong>an</strong>gerechnet werden und in welchem<br />
Umf<strong>an</strong>g diese Einkommen zu kürzen sind, bevor sie - als Nettobetrag - auf die Rente<br />
<strong>an</strong>gerechnet werden, k<strong>an</strong>n der folgenden Tabelle entnommen werden. Hierbei ist zu<br />
beachten, dass vergleichbare ausländische Einkommen ebenfalls zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Art des Einkommens<br />
Abzüge<br />
Erwerbseinkommen<br />
Arbeitsentgelt<br />
35 %<br />
Bezüge von Beamten, Richtern, Berufssoldaten,<br />
Soldaten auf Zeit, DO-Angestellten 27,5 %<br />
Arbeitseinkommen 30 %<br />
Bezüge der Minister u. parlam. Staatssekretäre 27,5 %<br />
Entschädigungen der Abgeordneten 27,5 %<br />
Vorruhest<strong>an</strong>dsgelder vom Arbeitgeber 35 %<br />
Überbrückungsgelder vom Arbeitgeber 35 %<br />
Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen<br />
Kr<strong>an</strong>kengeld Beitrags<strong>an</strong>teil 1<br />
Verletztengeld Beitrags<strong>an</strong>teil 1 .<br />
Versorgungskr<strong>an</strong>kengeld -<br />
Mutterschaftsgeld -<br />
Überg<strong>an</strong>gsgeld -<br />
Altersüberg<strong>an</strong>gsgeld -<br />
1<br />
Anteil der vom <strong>Renten</strong>berechtigten zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und Bundes<strong>an</strong>stalt für Arbeit.<br />
Anrechnung von Einkommen auf die Rente wegen Todes