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Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert

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19<br />

Wird <strong>an</strong>zurechnendes Erwerbseinkommen in Euro erzielt, wird dieses für die<br />

Einkommens<strong>an</strong>rechnung in einen DM-Betrag umgerechnet, indem der Euro-Betrag<br />

mit dem Umrechnungskurs von 1,95583 multipliziert wird. Das Ergebnis ist auf zwei<br />

Stellen nach dem Komma kaufmännisch („bürgerlich“) zu runden, d.h. die zweite<br />

Stelle nach dem Komma ist um 1 zu erhöhen, wenn in der dritten Stelle nach dem<br />

Komma eine der Zahlen 5 bis 9 erscheint.<br />

6.1 Anzurechnende Einkommen<br />

Welche Einkommen im Einzelnen auf die Rente <strong>an</strong>gerechnet werden und in welchem<br />

Umf<strong>an</strong>g diese Einkommen zu kürzen sind, bevor sie - als Nettobetrag - auf die Rente<br />

<strong>an</strong>gerechnet werden, k<strong>an</strong>n der folgenden Tabelle entnommen werden. Hierbei ist zu<br />

beachten, dass vergleichbare ausländische Einkommen ebenfalls zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Art des Einkommens<br />

Abzüge<br />

Erwerbseinkommen<br />

Arbeitsentgelt<br />

35 %<br />

Bezüge von Beamten, Richtern, Berufssoldaten,<br />

Soldaten auf Zeit, DO-Angestellten 27,5 %<br />

Arbeitseinkommen 30 %<br />

Bezüge der Minister u. parlam. Staatssekretäre 27,5 %<br />

Entschädigungen der Abgeordneten 27,5 %<br />

Vorruhest<strong>an</strong>dsgelder vom Arbeitgeber 35 %<br />

Überbrückungsgelder vom Arbeitgeber 35 %<br />

Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen<br />

Kr<strong>an</strong>kengeld Beitrags<strong>an</strong>teil 1<br />

Verletztengeld Beitrags<strong>an</strong>teil 1 .<br />

Versorgungskr<strong>an</strong>kengeld -<br />

Mutterschaftsgeld -<br />

Überg<strong>an</strong>gsgeld -<br />

Altersüberg<strong>an</strong>gsgeld -<br />

1<br />

Anteil der vom <strong>Renten</strong>berechtigten zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und Bundes<strong>an</strong>stalt für Arbeit.<br />

Anrechnung von Einkommen auf die Rente wegen Todes

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