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Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert

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30<br />

zuletzt Pflichtbeiträge (oder freiwillige Beiträge) zur Angestelltenversicherung<br />

gezahlt wurden. Hat der Versicherte jedoch irgendw<strong>an</strong>n Beitragszeiten als seemännischer<br />

Angestellter oder Arbeiter zurückgelegt, so ist - trotz des letzten<br />

Beitrags zur Angestelltenversicherung - die Seekasse, Reimerstwiete 2 (Seehaus),<br />

20457 Hamburg für die Bearbeitung des Antrags zuständig. Sind für den verstorbenen<br />

Versicherten zuletzt Beiträge als Angestellter bei der Deutschen Bahn AG<br />

(früher Deutsche Bundesbahn bzw. Reichsbahn) gezahlt worden, so ist der Antrag<br />

bei der örtlich zuständigen Bezirksleitung der Bahnversicherungs<strong>an</strong>stalt (früher<br />

Bundesbahn-Versicherungs<strong>an</strong>stalt) zu stellen.<br />

Die örtliche L<strong>an</strong>desversicherungs<strong>an</strong>stalt ist für die Bearbeitung des Antrags zuständig,<br />

wenn zuletzt Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Arbeiterrentenversicherung<br />

gezahlt wurden.Wenden Sie sich in diesem Fall <strong>an</strong> das für Ihren Wohnort<br />

zuständige Versicherungsamt.<br />

Die örtliche Verwaltungsstelle der Bundesknappschaft ist für die Bearbeitung des<br />

Antrags zuständig, wenn zuletzt Beiträge zur knappschaftlichen <strong>Renten</strong>versicherung<br />

gezahlt worden sind. Die Bundesknappschaft ist außerdem immer d<strong>an</strong>n<br />

zuständig, wenn die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) in der knappschaftlichen <strong>Renten</strong>versicherung<br />

erfüllt ist. In diesen Fällen wenden Sie sich wegen der Aufnahme<br />

eines <strong>Renten</strong><strong>an</strong>trags bitte <strong>an</strong> einen Knappschaftsältesten.<br />

Wird Vollwaisenrente begehrt, ist die BfA für die Bearbeitung zuständig, wenn<br />

sie zuvor schon Halbwaisenrente gezahlt hat. Wurde bisher keine Halbwaisenrente<br />

gezahlt, gelten die vorstehenden Zuständigkeitsregelungen.<br />

Hat die BfA bisher eine Versichertenrente (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,Altersrente)<br />

gezahlt, bleibt sie für eine unmittelbar nachfolgende Rente <strong>an</strong><br />

die <strong>Hinterbliebene</strong>n zuständig, auch wenn für den verstorbenen Versicherten zuletzt<br />

Pflichtbeiträge zur Arbeiterrentenversicherung gezahlt wurden.<br />

8.3 Wo ist der <strong>Renten</strong><strong>an</strong>trag zu stellen?<br />

Haben Sie sich davon überzeugt, dass die BfA für die Bearbeitung Ihres Antrags<br />

zuständig ist, k<strong>an</strong>n der <strong>Renten</strong><strong>an</strong>trag gestellt werden bei<br />

der BfA selbst (in Berlin wohnhafte Antragsteller wenden sich zweckmäßig <strong>an</strong><br />

die Auskunfts- und Beratungsstelle der BfA in 10709 Berlin [Wilmersdorf],<br />

Eing<strong>an</strong>g Fehrbelliner Platz oder in 10179 Berlin [Mitte], Am Spittelmarkt,<br />

Wallstraße 9-13),<br />

den Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA (auf den Seiten 53 bis 57<br />

finden Sie die Anschriften),<br />

<strong>Renten</strong> <strong>an</strong> <strong>Hinterbliebene</strong> · <strong>Erziehungsrente</strong>

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