Renten an Hinterbliebene - Erziehungsrente [pdf] - Wert
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zuletzt Pflichtbeiträge (oder freiwillige Beiträge) zur Angestelltenversicherung<br />
gezahlt wurden. Hat der Versicherte jedoch irgendw<strong>an</strong>n Beitragszeiten als seemännischer<br />
Angestellter oder Arbeiter zurückgelegt, so ist - trotz des letzten<br />
Beitrags zur Angestelltenversicherung - die Seekasse, Reimerstwiete 2 (Seehaus),<br />
20457 Hamburg für die Bearbeitung des Antrags zuständig. Sind für den verstorbenen<br />
Versicherten zuletzt Beiträge als Angestellter bei der Deutschen Bahn AG<br />
(früher Deutsche Bundesbahn bzw. Reichsbahn) gezahlt worden, so ist der Antrag<br />
bei der örtlich zuständigen Bezirksleitung der Bahnversicherungs<strong>an</strong>stalt (früher<br />
Bundesbahn-Versicherungs<strong>an</strong>stalt) zu stellen.<br />
Die örtliche L<strong>an</strong>desversicherungs<strong>an</strong>stalt ist für die Bearbeitung des Antrags zuständig,<br />
wenn zuletzt Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Arbeiterrentenversicherung<br />
gezahlt wurden.Wenden Sie sich in diesem Fall <strong>an</strong> das für Ihren Wohnort<br />
zuständige Versicherungsamt.<br />
Die örtliche Verwaltungsstelle der Bundesknappschaft ist für die Bearbeitung des<br />
Antrags zuständig, wenn zuletzt Beiträge zur knappschaftlichen <strong>Renten</strong>versicherung<br />
gezahlt worden sind. Die Bundesknappschaft ist außerdem immer d<strong>an</strong>n<br />
zuständig, wenn die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) in der knappschaftlichen <strong>Renten</strong>versicherung<br />
erfüllt ist. In diesen Fällen wenden Sie sich wegen der Aufnahme<br />
eines <strong>Renten</strong><strong>an</strong>trags bitte <strong>an</strong> einen Knappschaftsältesten.<br />
Wird Vollwaisenrente begehrt, ist die BfA für die Bearbeitung zuständig, wenn<br />
sie zuvor schon Halbwaisenrente gezahlt hat. Wurde bisher keine Halbwaisenrente<br />
gezahlt, gelten die vorstehenden Zuständigkeitsregelungen.<br />
Hat die BfA bisher eine Versichertenrente (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,Altersrente)<br />
gezahlt, bleibt sie für eine unmittelbar nachfolgende Rente <strong>an</strong><br />
die <strong>Hinterbliebene</strong>n zuständig, auch wenn für den verstorbenen Versicherten zuletzt<br />
Pflichtbeiträge zur Arbeiterrentenversicherung gezahlt wurden.<br />
8.3 Wo ist der <strong>Renten</strong><strong>an</strong>trag zu stellen?<br />
Haben Sie sich davon überzeugt, dass die BfA für die Bearbeitung Ihres Antrags<br />
zuständig ist, k<strong>an</strong>n der <strong>Renten</strong><strong>an</strong>trag gestellt werden bei<br />
der BfA selbst (in Berlin wohnhafte Antragsteller wenden sich zweckmäßig <strong>an</strong><br />
die Auskunfts- und Beratungsstelle der BfA in 10709 Berlin [Wilmersdorf],<br />
Eing<strong>an</strong>g Fehrbelliner Platz oder in 10179 Berlin [Mitte], Am Spittelmarkt,<br />
Wallstraße 9-13),<br />
den Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA (auf den Seiten 53 bis 57<br />
finden Sie die Anschriften),<br />
<strong>Renten</strong> <strong>an</strong> <strong>Hinterbliebene</strong> · <strong>Erziehungsrente</strong>