Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
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●● Als Parameter der Einrichtungsleistung ungeeignet,<br />
da im Rahmen des Entgeltsatzes höchst unterschiedliche<br />
Leistungen subsumiert werden.<br />
●● Gefahr der Selektion (eher einfachere als schwierigere<br />
Fälle)<br />
Bewertung:<br />
Eine Anwendbarkeit im Rahmen der Vereinbarung wirkungsorientierter<br />
Leistungsentgelte ist grundsätzlich möglich,<br />
wie der Rostocker Modellversuch zeigt.<br />
5.3.2 Tagesentgeltsatz mit ergänzenden Zulagen<br />
Bei den Tagesentgeltsätzen mit ergänzenden Zulagen<br />
erfolgt eine Orientierung am Einzelfall durch Aufstockung<br />
des Tagesentgeltsatzes für spezielle, auf den<br />
Hilfebedarf bezogene Zusatzleistungen, die z. B. im<br />
Rahmen der Grundleistungen einer Einrichtung nicht<br />
erbracht werden können. Es handelt sich hierbei um<br />
spezifische erzieherische und/oder therapeutische<br />
Leistungen, die individuell auf besondere, zeitlich<br />
begrenzte Problemlagen und Hilfebedarfe eines bestimmten<br />
Kindes/Jugendlichen und/oder dessen Eltern<br />
ausgerichtet sind. Art und Umfang der Zusatzleistungen<br />
werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens<br />
nach § 36 SGB VIII festgelegt.<br />
Beispiele für Zusatzleistungen sind:<br />
●● Sondermaßnahmen im Schul- und Ausbildungsbereich<br />
im Sinne der Einzelförderung<br />
●● Individuell abgestimmte heilpädagogische Therapieformen<br />
und Maßnahmen<br />
●● Individuell abgestimmte psychotherapeutische<br />
Maßnahmen<br />
●● Therapeutische Einzelmaßnahmen bezogen auf<br />
die Eltern/Familie<br />
●● Heiminterne Ausbildung<br />
●● Heiminterne Schule<br />
●● Individuelle pädagogische Maßnahmen bei besonderen<br />
Gefährdungs- und Belastungssituationen.<br />
Zum Beispiel Erlebnispädagogik, Video-Home-Training<br />
mit den Eltern, familientherapeutisches Arbeiten,<br />
Elternbesuche in der Einrichtung, Ergotherapie,<br />
Logopädie, Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, psychologische<br />
Diagnostik, Einzelbetreuungsmaßnahmen<br />
(z. B. Begleitung in die Schule bei Problemen<br />
mit der Beschulbarkeit), Ausbildungskosten, Fahrtkosten<br />
zum Ausbildungsplatz oder zur Schule.<br />
Tagesentgeltsätze mit ergänzenden Zulagen haben<br />
i. d. R. einen klaren Vorteil:<br />
●● Höhere Vergleichbarkeit durch Trennung von Tagessatz<br />
und Zulagen<br />
Als Nachteile gelten folgende Punkte:<br />
●● Ungeeignet als Parameter der Einrichtungsleistung,<br />
da im Rahmen des Entgeltsatzes<br />
●● weiterhin höchst unterschiedliche Leistungen subsumiert<br />
werden.<br />
●● Siehe Nachteile von tagesgleichen Leistungsentgelten<br />
Bewertung:<br />
Eine Anwendbarkeit im Rahmen der Vereinbarung wirkungsorientierter<br />
Leistungsentgelte ist grundsätzlich möglich. Es<br />
erfolgt lediglich eine Abgrenzung von Zusatzleistungen.<br />
5.3.3 Degressiver Leistungsentgeltsatz<br />
Die Höhe des tagesbezogenen Entgeltsatzes sinkt mit<br />
zunehmender Verweildauer oder zunehmenden Alter<br />
des Klienten. Im Extremfall würde das Leistungsentgelt<br />
analog zum Hilfebedarf kontinuierlich (täglich,<br />
wöchentlich, monatlich oder in anderen Zeitabständen)<br />
angepasst.<br />
Folgende hauptsächliche Vorteile sind bekannt:<br />
●● Degressive Entgeltsätze kommen dem durchschnittlichen<br />
Hilfeverlauf sehr nahe<br />
●● Planungssicherheit für die Vereinbarungspartner<br />
Als Nachteile werden benannt:<br />
●● Hoher administrativer Aufwand<br />
●● Hoher Vereinbarungsaufwand<br />
●● Hoher Controllingaufwand beim Einrichtungsträger<br />
●● Hoher Verwaltungsaufwand für den öffentlichen<br />
Träger der <strong>Jugendhilfe</strong><br />
Bewertung:<br />
Grundsätzlich ist eine wirkungsorientierte Anwendung<br />
dieses im Vergleich zu Standardsystemen sehr aufwendigen<br />
Verfahrens denkbar. Entscheiden sich die Vereinbarungspartner<br />
für ein degressives Entgeltverfahren, so sind<br />
zwingend die Absenkungsmodalitäten und die Form der<br />
Kopplung am individuellen Hilfebedarf im Vorfeld zu vereinbaren.<br />
Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 15