Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
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Bewertung:<br />
Die Erprobung von Anreizelementen als fester Bestandteil<br />
wirkungsorientierter Entgeltsysteme ist grundsätzlich zu<br />
empfehlen. Die Implementierung von Anreizsystemen in<br />
bestehende Entgeltsysteme und –formen ist als wesentliche<br />
wirkungsabhängige Komponente im Rahmen von Entgeltsystemen<br />
zu sehen.<br />
Bei der Vereinbarung von wirkungsorientierten Leistungsentgeltssystemen<br />
ist es von großer Bedeutung, dass den Vereinbarungspartnern<br />
ausreichend Zeit zur Verfügung steht,<br />
das neue Verfahren zu erproben. Die Einführung erfordert<br />
viel Vorbereitung und einen hohen Kommunikationsaufwand<br />
und ist sehr zeitaufwendig. In der Regel ist aus dem<br />
Bereich der freien Wirtschaft bekannt, das für die Einführung<br />
von leistungsorientierten Vergütungssystemen ein Zeitraum<br />
von vier bis fünf Jahren benötigt wird. Erst dann ist das leistungsorientierte<br />
System auf allen Ebenen und bei allen Beteiligten<br />
etabliert.<br />
Es empfiehlt sich, in einem vorher vereinbarten Übergangszeitraum<br />
einen „Trockenlauf“ durchzuführen. Vorhandene<br />
Wirkungsziele könnten z. B. mit Geld-Äquivalenten<br />
ausgestattet werden. Die Frage wäre dann: Welche<br />
Auswirkungen hätte das vereinbarte, wirkungsorientierte<br />
Leistungsentgeltsystem gehabt, wenn die Leistungs- und<br />
Entgeltvereinbarungen an Wirkungsziele geknüpft gewesen<br />
wären? Beide Vereinbarungspartner hätten bei einer solchen<br />
Vorgehensweise die Möglichkeit, dass System unverbindlich<br />
und risikofrei kennen zu lernen.<br />
Im Bundesmodellprojekt zur wirkungsorientierten Steuerung<br />
der Kommunalen Altenhilfe der Stadt Leverkusen einigte<br />
man sich ebenfalls auf ein „schrittweises Herantasten“.<br />
So wurde beispielsweise vereinbart, dass in der Anfangsphase<br />
des Projektes, zunächst ergebnisabhängig, entschieden werden<br />
sollte, ob die festgestellten Wirkungen sofort oder erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt entgeltrelevant sein sollten.<br />
Es macht wenig Sinn, wirkungsorientierte Verträge<br />
von Anfang an mit Sparzielen bzw. Budgetkürzungen zu<br />
verbinden. Im Rahmen des Bundesmodellprojektes“ <strong>Wirkungsorientierte</strong><br />
Steuerung in der Kommunalen Altenhilfe<br />
der Stadt Leverkusen“ war es beispielsweise von zentraler<br />
Bedeutung, dass die Stadt Leverkusen sich verpflichtete, das<br />
Budget für Altenhilfeleistungen bis zum Ende des Projektes<br />
in der Gesamthöhe – ohne Kürzungen – zur Verfügung zu<br />
stellen. 41<br />
41 Vgl. Schröder, Jan, Bundesmodellprojekt „<strong>Wirkungsorientierte</strong><br />
Steuerung in der kommunalen Altenhilfe der Stadt Lever-<br />
7 Anforderungen an wirkungs-<br />
orientierte Entgeltsysteme<br />
Die von mir dargestellten Entgelt- und Anreizsysteme<br />
sind nahezu ohne Ausnahme wirkungsorientiert anwendbar<br />
und können den Vereinbarungspartnern auf<br />
regionaler Ebene als Bausteine für wirkungsorientierte<br />
Entgeltsysteme dienen. Grundsätzlich sollten folgende<br />
Mindestanforderungen berücksichtigt werden:<br />
a) Rechtliche Unbedenklichkeit<br />
Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem muss<br />
kompatibel zu den Bestimmungen des SGB VIII (insbesondere<br />
die §§ 74, 77, 78 ff., 91 f.) sein. In diesem<br />
Zusammenhang müssen individuelle Bedarfe und<br />
Rechtsansprüche anerkannt, erfüllt und finanziert<br />
werden.<br />
b) Verhältnismäßigkeit<br />
Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem muß<br />
wirtschaftlich sein. Einrichtungsträger und Jugendamt<br />
sollten sich im Vorfeld darauf verständigen, dass<br />
unwirtschaftliche Entgeltsysteme, bei denen die Aufwendungen<br />
der Gestaltung, Leistungsermittlung<br />
und – kontrolle in keinem wirtschaftlichen Verhältnis<br />
zu den resultierenden Wirkungszielen stehen, nicht<br />
im Interesse der Vereinbarungspartner sein können.<br />
Weiterhin sollte das Finanzierungssystem mit einen<br />
möglichst geringen Verwaltungs- und Organisationsaufwand<br />
handhabbar sein.<br />
c) Adressatenorientierung<br />
Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem muß<br />
konsequent adressaten- und lebensweltorientiert sein<br />
sowie präventive Elemente beinhalten.<br />
d) Qualitäts- bzw. Wirkungsoptimierung<br />
Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem sollte<br />
sowohl fallbezogene als auch fallübergreifende Anteile<br />
pädagogisch fachlicher Arbeit regeln sowie ein<br />
gewisses Maß an sozialraumbezogenen Tätigkeiten<br />
finanzieren.<br />
kusen“ – Zwischenbericht zum Abschluss der Phase I August<br />
2001 – März 2002 des vom Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />
Frauen und Jugend geförderten Projektes, 2002, S. 6.<br />
Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 29