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Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe

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Bewertung:<br />

Die Erprobung von Anreizelementen als fester Bestandteil<br />

wirkungsorientierter Entgeltsysteme ist grundsätzlich zu<br />

empfehlen. Die Implementierung von Anreizsystemen in<br />

bestehende Entgeltsysteme und –formen ist als wesentliche<br />

wirkungsabhängige Komponente im Rahmen von Entgeltsystemen<br />

zu sehen.<br />

Bei der Vereinbarung von wirkungsorientierten Leistungsentgeltssystemen<br />

ist es von großer Bedeutung, dass den Vereinbarungspartnern<br />

ausreichend Zeit zur Verfügung steht,<br />

das neue Verfahren zu erproben. Die Einführung erfordert<br />

viel Vorbereitung und einen hohen Kommunikationsaufwand<br />

und ist sehr zeitaufwendig. In der Regel ist aus dem<br />

Bereich der freien Wirtschaft bekannt, das für die Einführung<br />

von leistungsorientierten Vergütungssystemen ein Zeitraum<br />

von vier bis fünf Jahren benötigt wird. Erst dann ist das leistungsorientierte<br />

System auf allen Ebenen und bei allen Beteiligten<br />

etabliert.<br />

Es empfiehlt sich, in einem vorher vereinbarten Übergangszeitraum<br />

einen „Trockenlauf“ durchzuführen. Vorhandene<br />

Wirkungsziele könnten z. B. mit Geld-Äquivalenten<br />

ausgestattet werden. Die Frage wäre dann: Welche<br />

Auswirkungen hätte das vereinbarte, wirkungsorientierte<br />

Leistungsentgeltsystem gehabt, wenn die Leistungs- und<br />

Entgeltvereinbarungen an Wirkungsziele geknüpft gewesen<br />

wären? Beide Vereinbarungspartner hätten bei einer solchen<br />

Vorgehensweise die Möglichkeit, dass System unverbindlich<br />

und risikofrei kennen zu lernen.<br />

Im Bundesmodellprojekt zur wirkungsorientierten Steuerung<br />

der Kommunalen Altenhilfe der Stadt Leverkusen einigte<br />

man sich ebenfalls auf ein „schrittweises Herantasten“.<br />

So wurde beispielsweise vereinbart, dass in der Anfangsphase<br />

des Projektes, zunächst ergebnisabhängig, entschieden werden<br />

sollte, ob die festgestellten Wirkungen sofort oder erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt entgeltrelevant sein sollten.<br />

Es macht wenig Sinn, wirkungsorientierte Verträge<br />

von Anfang an mit Sparzielen bzw. Budgetkürzungen zu<br />

verbinden. Im Rahmen des Bundesmodellprojektes“ <strong>Wirkungsorientierte</strong><br />

Steuerung in der Kommunalen Altenhilfe<br />

der Stadt Leverkusen“ war es beispielsweise von zentraler<br />

Bedeutung, dass die Stadt Leverkusen sich verpflichtete, das<br />

Budget für Altenhilfeleistungen bis zum Ende des Projektes<br />

in der Gesamthöhe – ohne Kürzungen – zur Verfügung zu<br />

stellen. 41<br />

41 Vgl. Schröder, Jan, Bundesmodellprojekt „<strong>Wirkungsorientierte</strong><br />

Steuerung in der kommunalen Altenhilfe der Stadt Lever-<br />

7 Anforderungen an wirkungs-<br />

orientierte Entgeltsysteme<br />

Die von mir dargestellten Entgelt- und Anreizsysteme<br />

sind nahezu ohne Ausnahme wirkungsorientiert anwendbar<br />

und können den Vereinbarungspartnern auf<br />

regionaler Ebene als Bausteine für wirkungsorientierte<br />

Entgeltsysteme dienen. Grundsätzlich sollten folgende<br />

Mindestanforderungen berücksichtigt werden:<br />

a) Rechtliche Unbedenklichkeit<br />

Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem muss<br />

kompatibel zu den Bestimmungen des SGB VIII (insbesondere<br />

die §§ 74, 77, 78 ff., 91 f.) sein. In diesem<br />

Zusammenhang müssen individuelle Bedarfe und<br />

Rechtsansprüche anerkannt, erfüllt und finanziert<br />

werden.<br />

b) Verhältnismäßigkeit<br />

Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem muß<br />

wirtschaftlich sein. Einrichtungsträger und Jugendamt<br />

sollten sich im Vorfeld darauf verständigen, dass<br />

unwirtschaftliche Entgeltsysteme, bei denen die Aufwendungen<br />

der Gestaltung, Leistungsermittlung<br />

und – kontrolle in keinem wirtschaftlichen Verhältnis<br />

zu den resultierenden Wirkungszielen stehen, nicht<br />

im Interesse der Vereinbarungspartner sein können.<br />

Weiterhin sollte das Finanzierungssystem mit einen<br />

möglichst geringen Verwaltungs- und Organisationsaufwand<br />

handhabbar sein.<br />

c) Adressatenorientierung<br />

Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem muß<br />

konsequent adressaten- und lebensweltorientiert sein<br />

sowie präventive Elemente beinhalten.<br />

d) Qualitäts- bzw. Wirkungsoptimierung<br />

Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem sollte<br />

sowohl fallbezogene als auch fallübergreifende Anteile<br />

pädagogisch fachlicher Arbeit regeln sowie ein<br />

gewisses Maß an sozialraumbezogenen Tätigkeiten<br />

finanzieren.<br />

kusen“ – Zwischenbericht zum Abschluss der Phase I August<br />

2001 – März 2002 des vom Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend geförderten Projektes, 2002, S. 6.<br />

Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 29

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