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Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe

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lungsvereinbarungen und der wirkungsorientierten<br />

Anreizelemente für die freien aber auch für die öffentlichen<br />

Träger erhöht wird.<br />

Ergebnisziele, die in den Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

benannt sind, werden verbindlicher,<br />

wenn sie in den Leistungsvereinbarungen explizit aufgeführt<br />

sind, und nicht nur auf sie verwiesen wird.<br />

QualitätsV<br />

Konsistenz der Vereinbarungen<br />

LeistungsV<br />

EntgeltV<br />

QualitätsV<br />

Standardisierung des Berichtswesens<br />

Ergebnisqualität<br />

Nachhaltigkeit: „In 75 %<br />

der Fälle sollen im Laufe<br />

eines Jahres keine<br />

Nachfolgehilfen notwendig<br />

werden.<br />

Bericht zu QualitätsV<br />

Beschreibungskategorie<br />

im Bericht:<br />

In wie viel Prozent der<br />

Fälle ist es gelungen,<br />

dass im Laufe eines<br />

Jahres keine<br />

Nachfolgehilfen<br />

notwendig werden?<br />

Entspricht das der<br />

Zielmarge? Wie hoch ist<br />

die Abweichung?<br />

Ergebnisziel<br />

„Nachhaltigkeit 80 %“<br />

Ergebnisziel<br />

„Nachhaltigkeit 80 %“<br />

= Weniger Möglichkeiten zum Freitext. Vorteile sind<br />

stringente Zielorientierung sowie effizientere Auswertung der<br />

Berichte<br />

= Aufhebung der Trennung „soft facts“ und „hard facts“<br />

Hierdurch kann eine Trennung in die „hard-facts“ der<br />

Leistungs- und Entgeltvereinbarung und der weniger<br />

relevanten „soft-facts“ vermieden werden.<br />

Juristisch macht das keinen Unterschied, Erfahrungen<br />

zeigen aber, dass die Inhalte der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

den Akteuren kaum<br />

bekannt sind, was dazu führt, dass Ergebnisqualität<br />

als Beurteilungsgröße für sie nicht handlungsrelevant<br />

werden kann.<br />

Darüber hinaus ist es hilfreich, ein standardisiertes<br />

Berichtswesen einzuführen, im Rahmen dessen<br />

die Möglichkeit zur Beschreibung im Freitext eingeschränkt<br />

sind und v.a. auf die Beschreibungskategorien<br />

Bezug genommen werden muss, die direkt<br />

der Qualitätsentwicklungsvereinbarung entnommen<br />

sind.<br />

Das erleichtert dem Jugendamt die Auswertung,<br />

es diszipliniert aber auch bei der Beschreibung insbesondere<br />

der Ergebnisqualität und erhöht die Wichtigkeit<br />

der QE-Vereinbarung.<br />

Interessant ist es, wenn die Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

über die Beschreibung der Ergebnisqualität<br />

hinaus auch dafür genutzt werden, Kommunikationsstrukturen<br />

zwischen öffentlichem und freiem<br />

Träger verstärkt zu systematisieren.<br />

Insbesondere dient dies auch dazu, zu verdeutlichen,<br />

dass Qualitätsentwicklung nicht nur eine Bringschuld<br />

der freien Träger ist, sondern dass es sich um einen kooperativen<br />

Prozess zwischen freien und öffentlichen<br />

Trägern handelt.<br />

Handlungsrelevanz von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

stärken<br />

Festlegung zu<br />

Routinen bei<br />

Abweichungen von<br />

den Ergebniszielen.<br />

Ursachenforschung für<br />

Optimierung<br />

Standardisierter Bericht<br />

über Erreichung der<br />

Ergebnisqualität.<br />

Ergebnisqualität<br />

quantifiziert<br />

definieren<br />

(Neu)-Definition der<br />

Ziele<br />

Controlling<br />

Ergebnisqualität<br />

im vergangenen<br />

Beauftragungszeitraum?<br />

Auswahl der<br />

Leistungserbringer<br />

Ergebnisziele in<br />

den Qualitätsund<br />

Leistungsvereinbarungen<br />

Kohlmeyer – Ausgestaltung wirkungsorientierter Anreizsysteme | 45

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