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Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe

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e) Möglichkeit der Öffnung hin zu einem Nachfragemarkt<br />

für Hilfeempfänger<br />

Noch ist das persönliche Budget für Erziehungshilfeempfänger<br />

in weiter Ferne. Dennoch gibt es erste Ansätze<br />

in der <strong>Jugendhilfe</strong>, zum Beispiel im Bereich der<br />

Tageseinrichtungen für Kinder. <strong>Wirkungsorientierte</strong><br />

Entgeltsysteme sollten m. E. so aufgebaut sein, dass<br />

sie mittelfristig eine Öffnung hin zu einem Nachfragemarkt<br />

für die Hilfeempfänger nicht von vornherein<br />

ausschließen (persönliches Budget, Selbstzahler,<br />

Gutscheinsysteme, etc.). <strong>Wirkungsorientierte</strong> Systeme<br />

sollten einer derartigen Entwicklung nicht im Wege<br />

stehen.<br />

f) Fachliche und finanzielle Gerechtigkeit<br />

Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem muß<br />

Aspekte von Risikoverteilungsgerechtigkeit, z. B.<br />

durch Mindestentgeltsicherung (Festlegung einer<br />

Basisausstattung) beinhalten. Wirkungsorientierung<br />

wird verpuffen, wenn sie allein als Instrument zur Deckelung<br />

bzw. Reduktion von finanziellen Mitteln im<br />

Bereich der Erziehungshilfe dienen soll.<br />

g) Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem soll<br />

dazu beitragen, dass Erziehungshilfeleistungen effizient<br />

und effektiv erbracht werden. Kostenminimierungsmöglichkeiten<br />

bezogen auf beide Vereinbarungspartner<br />

sollten ausgelotet werden.<br />

dürfen die Existenz von Einrichtungen und ambulanten<br />

Diensten der Erziehungshilfe nicht gefährden.<br />

j) Controlling<br />

Das beste wirkungsorientierte Entgeltsystem wird<br />

nicht ohne ein fachliches und betriebswirtschaftliches<br />

Controlling auskommen. Im Rahmen der wirkungsorientierten<br />

Entgeltvereinbarung sollten daher bereits<br />

frühzeitig geeignete Controllingverfahren abgestimmt<br />

und Zuständigkeiten und Verantwortungen definiert<br />

werden. Hierbei gilt: „Weniger ist mehr“! Der exzessive<br />

Aufbau von „Zahlenfriedhöfen“ sollte vermieden<br />

werden. Der Erfolg wirkungsorientierte Vereinbarungen<br />

wird maßgeblich von der Qualität der vereinbarten<br />

Controllingsysteme abhängig sein.<br />

Wenn es den Vereinbarungspartnern gelingt, die oben aufgeführten<br />

Anforderungen an wirkungsorientierte Leistungsentgeltsysteme<br />

konsequent zu erfüllen, wäre der Weg<br />

frei für eine ehrliche Wirkungsorientierung ohne Verlierer.<br />

Dem Hilfeempfänger könnte noch mehr Aufmerksamkeit<br />

entgegengebracht werden.<br />

h) Planungssicherheit<br />

Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem sollte<br />

beiden Vereinbarungsparteien ausreichend Planungssicherheit<br />

(Haushaltsplanung, Wirtschaftsplanung,<br />

etc.) für einen gemeinsam vereinbarten Planungszeitraum<br />

geben.<br />

i) Anreizintegrierung<br />

Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem sollte<br />

letztendlich ein Anreizsystem beinhalten, welches<br />

nicht nur den Einrichtungsträger in den Blick nimmt,<br />

sondern auch das Koproduzententum im Bereich der<br />

<strong>Jugendhilfe</strong> würdigt und monetär berücksichtigt.<br />

Unwirtschaftliche Anreizsysteme, bei denen die Aufwendungen<br />

der Gestaltung, Leistungsermittlung und<br />

– kontrolle, in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu<br />

den resultierenden Wirkungszielen stehen, sind nicht<br />

im Interesse der Vereinbarungspartner. Anreizsysteme<br />

30 |<strong>Wirkungsorientierte</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> <strong>Band</strong> <strong>07</strong>

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