Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
e) Möglichkeit der Öffnung hin zu einem Nachfragemarkt<br />
für Hilfeempfänger<br />
Noch ist das persönliche Budget für Erziehungshilfeempfänger<br />
in weiter Ferne. Dennoch gibt es erste Ansätze<br />
in der <strong>Jugendhilfe</strong>, zum Beispiel im Bereich der<br />
Tageseinrichtungen für Kinder. <strong>Wirkungsorientierte</strong><br />
Entgeltsysteme sollten m. E. so aufgebaut sein, dass<br />
sie mittelfristig eine Öffnung hin zu einem Nachfragemarkt<br />
für die Hilfeempfänger nicht von vornherein<br />
ausschließen (persönliches Budget, Selbstzahler,<br />
Gutscheinsysteme, etc.). <strong>Wirkungsorientierte</strong> Systeme<br />
sollten einer derartigen Entwicklung nicht im Wege<br />
stehen.<br />
f) Fachliche und finanzielle Gerechtigkeit<br />
Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem muß<br />
Aspekte von Risikoverteilungsgerechtigkeit, z. B.<br />
durch Mindestentgeltsicherung (Festlegung einer<br />
Basisausstattung) beinhalten. Wirkungsorientierung<br />
wird verpuffen, wenn sie allein als Instrument zur Deckelung<br />
bzw. Reduktion von finanziellen Mitteln im<br />
Bereich der Erziehungshilfe dienen soll.<br />
g) Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem soll<br />
dazu beitragen, dass Erziehungshilfeleistungen effizient<br />
und effektiv erbracht werden. Kostenminimierungsmöglichkeiten<br />
bezogen auf beide Vereinbarungspartner<br />
sollten ausgelotet werden.<br />
dürfen die Existenz von Einrichtungen und ambulanten<br />
Diensten der Erziehungshilfe nicht gefährden.<br />
j) Controlling<br />
Das beste wirkungsorientierte Entgeltsystem wird<br />
nicht ohne ein fachliches und betriebswirtschaftliches<br />
Controlling auskommen. Im Rahmen der wirkungsorientierten<br />
Entgeltvereinbarung sollten daher bereits<br />
frühzeitig geeignete Controllingverfahren abgestimmt<br />
und Zuständigkeiten und Verantwortungen definiert<br />
werden. Hierbei gilt: „Weniger ist mehr“! Der exzessive<br />
Aufbau von „Zahlenfriedhöfen“ sollte vermieden<br />
werden. Der Erfolg wirkungsorientierte Vereinbarungen<br />
wird maßgeblich von der Qualität der vereinbarten<br />
Controllingsysteme abhängig sein.<br />
Wenn es den Vereinbarungspartnern gelingt, die oben aufgeführten<br />
Anforderungen an wirkungsorientierte Leistungsentgeltsysteme<br />
konsequent zu erfüllen, wäre der Weg<br />
frei für eine ehrliche Wirkungsorientierung ohne Verlierer.<br />
Dem Hilfeempfänger könnte noch mehr Aufmerksamkeit<br />
entgegengebracht werden.<br />
h) Planungssicherheit<br />
Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem sollte<br />
beiden Vereinbarungsparteien ausreichend Planungssicherheit<br />
(Haushaltsplanung, Wirtschaftsplanung,<br />
etc.) für einen gemeinsam vereinbarten Planungszeitraum<br />
geben.<br />
i) Anreizintegrierung<br />
Das wirkungsorientierte Leistungsentgeltsystem sollte<br />
letztendlich ein Anreizsystem beinhalten, welches<br />
nicht nur den Einrichtungsträger in den Blick nimmt,<br />
sondern auch das Koproduzententum im Bereich der<br />
<strong>Jugendhilfe</strong> würdigt und monetär berücksichtigt.<br />
Unwirtschaftliche Anreizsysteme, bei denen die Aufwendungen<br />
der Gestaltung, Leistungsermittlung und<br />
– kontrolle, in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu<br />
den resultierenden Wirkungszielen stehen, sind nicht<br />
im Interesse der Vereinbarungspartner. Anreizsysteme<br />
30 |<strong>Wirkungsorientierte</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> <strong>Band</strong> <strong>07</strong>