Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
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●● Ambivalente Wirkung durch Rationierungs- und<br />
Rationalisierungsmöglichkeiten (zurzeit bestehen<br />
in vielen Kommunen trotz individueller Rechtsansprüche<br />
Tendenzen zur Kontingentierung von<br />
Leistungen, dies hat z. B. Limitierungen von stationären<br />
Hilfen oder entsprechende Belegungsstopps<br />
zur Folge).<br />
●● Wenig Spielraum für Innovationen<br />
●● Risiko der Restrisikoübertragung auf den Einrichtungsträger<br />
(was ist, wenn das Budget aufgrund<br />
steigender Hilfebedarfe nicht auskömmlich<br />
ist?)<br />
Bewertung:<br />
Budgets wurden in der Erziehungshilfe bereits in zahlreichen<br />
Regionen und Variationen erprobt. Eine wirkungsorientierte<br />
Anwendung von Budgets scheint vorbehaltlich<br />
einer juristischen Prüfung umsetzbar zu sein. Möglicherweise<br />
stehen die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken<br />
einer wirkungsorientierten Anwendung im Wege.<br />
Grundsätzlich sollten Budgets in einem auskömmlichen<br />
Umfang (Budgethöhe) zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle<br />
Spielräume sollten vorhanden sein. Weiterhin<br />
muss eine klare Zuständigkeitszuordnung erfolgen.<br />
5.3.8 Flexible Budgets<br />
Im Gegensatz zum einfachen Budget weist das flexible<br />
Budget einen anderen Verbindlichkeitsgrad auf.<br />
Unter Zugrundelegung der durch den Einrichtungsträger<br />
vorauskalkulierten Selbstkosten und der prognostizierten<br />
Auslastung wird ein Budget vereinbart.<br />
Das Budget wird i. d. R. nicht in einer Summe sondern<br />
in Form von Abschlagszahlungen bereitgestellt.<br />
Die Höhe der Abschlagszahlungen ergibt sich aus der<br />
Division des Budgets durch die voraussichtlichen Betreuungstage.<br />
Das Budget beinhaltet Anpassungsmechanismen,<br />
welche die absolute Höhe des Budgets im<br />
Zeitablauf beeinflussen.<br />
Im Krankenhausbereich wurden derartige flexible<br />
Budgets bereits mit der Neufassung der Bundespflegesatzverordnung<br />
im Jahre 1985 23 eingeführt. Die<br />
Flexibilität des Budgets kommt durch Anpassungsmechanismen<br />
in Form von Budgetanpassung und Erlösausgleich<br />
zustande.<br />
lien, 2000, S. 341. f.<br />
23 Bundespflegesatzverordnung vom 21.08.1985, BGBl. S. 1666.<br />
Bei einer Abweichung der realen Auslastung von<br />
der prognostizierten Auslastung wurde das Budget<br />
um einen variablen Kostenbestandteil in Höhe von<br />
25 % angeglichen. Begründet wurde die Budgetanpassung<br />
durch eine belegungsbedingte Abweichung der<br />
variablen Kosten von den vorauskalkulierten Kosten.<br />
Darüber hinaus wurde bei positiven Abweichungen<br />
der realen Auslastung von der vorauskalkulierten<br />
Auslastung ein Erlösausgleich fällig. „Da dem Krankenhaus<br />
jedoch wegen der Erhöhung der variablen<br />
Kosten ein um 25 % angepasstes Budget zustand,<br />
mussten nur 75 % der Mehreinnahmen ausgeglichen<br />
werden. 25 % der Mehreinnahmen standen zur Deckung<br />
der durch die Belegung erhöhten Kosten zur<br />
Verfügung. Für den Fall, dass die Belegung unterhalb<br />
der Kalkulation lag, verminderten sich die Einnahmen<br />
aus den Pflegesätzen. Da jedoch aufgrund von Einsparungen<br />
bei den variablen Kosten die Gesamtkosten um<br />
25 % sanken und das Budget in diesem Umfang angepasst<br />
wurde, betrug das tatsächliche Defizit nur 75 %<br />
der Mindereinnahmen. Für diesen Prozentsatz wurde<br />
eine Ausgleichszahlung vorgenommen. Durch diesen<br />
Ausgleich sollte der Anreiz genommen werden, vorhandene<br />
Betten zu belegen um höhere Erlöse zu erzielen.“<br />
24 Die Vereinbarungspartner waren grundsätzlich<br />
an das flexible Budget gebunden. Ein Ausgleich<br />
von Unterdeckungen oder Überschüssen aufgrund<br />
abweichender realer Selbstkosten von den kalkulierten<br />
Selbstkosten war ausgeschlossen. Einnahmeüberschüsse<br />
waren für den Ausgleich von Unterdeckungen<br />
anderer Jahre bzw. für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit<br />
und Leistungsfähigkeit der Einrichtung<br />
vorgesehen.<br />
Das weiter oben beschriebene Celler Modell ist in<br />
gewisser Weise durch die Kopplung an die regionalen<br />
Sozialstrukturdaten ebenfalls als teilflexibles Modell<br />
anzusehen. Hier wurde vereinbart, dass ab einer<br />
bestimmten, durch Zuzug ausgelösten, Fallzahlerhöhung<br />
das Budget erhöht wird. 25<br />
In Stuttgart wurde ein umfassenderes Sozialraumbudget<br />
mit Nachverhandlungsmöglichkeit erprobt.<br />
Der zuständige öffentliche Träger der <strong>Jugendhilfe</strong> ver-<br />
24 Vgl. Igl, Gerhard, Einführung leistungsgerechter Entgelte bei<br />
der Hilfe in Einrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz,<br />
1995, S. 28.<br />
25 Vgl. Koch, Josef u. a., a.a.O., S. 29.<br />
Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 19