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Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe

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●● Ambivalente Wirkung durch Rationierungs- und<br />

Rationalisierungsmöglichkeiten (zurzeit bestehen<br />

in vielen Kommunen trotz individueller Rechtsansprüche<br />

Tendenzen zur Kontingentierung von<br />

Leistungen, dies hat z. B. Limitierungen von stationären<br />

Hilfen oder entsprechende Belegungsstopps<br />

zur Folge).<br />

●● Wenig Spielraum für Innovationen<br />

●● Risiko der Restrisikoübertragung auf den Einrichtungsträger<br />

(was ist, wenn das Budget aufgrund<br />

steigender Hilfebedarfe nicht auskömmlich<br />

ist?)<br />

Bewertung:<br />

Budgets wurden in der Erziehungshilfe bereits in zahlreichen<br />

Regionen und Variationen erprobt. Eine wirkungsorientierte<br />

Anwendung von Budgets scheint vorbehaltlich<br />

einer juristischen Prüfung umsetzbar zu sein. Möglicherweise<br />

stehen die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken<br />

einer wirkungsorientierten Anwendung im Wege.<br />

Grundsätzlich sollten Budgets in einem auskömmlichen<br />

Umfang (Budgethöhe) zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle<br />

Spielräume sollten vorhanden sein. Weiterhin<br />

muss eine klare Zuständigkeitszuordnung erfolgen.<br />

5.3.8 Flexible Budgets<br />

Im Gegensatz zum einfachen Budget weist das flexible<br />

Budget einen anderen Verbindlichkeitsgrad auf.<br />

Unter Zugrundelegung der durch den Einrichtungsträger<br />

vorauskalkulierten Selbstkosten und der prognostizierten<br />

Auslastung wird ein Budget vereinbart.<br />

Das Budget wird i. d. R. nicht in einer Summe sondern<br />

in Form von Abschlagszahlungen bereitgestellt.<br />

Die Höhe der Abschlagszahlungen ergibt sich aus der<br />

Division des Budgets durch die voraussichtlichen Betreuungstage.<br />

Das Budget beinhaltet Anpassungsmechanismen,<br />

welche die absolute Höhe des Budgets im<br />

Zeitablauf beeinflussen.<br />

Im Krankenhausbereich wurden derartige flexible<br />

Budgets bereits mit der Neufassung der Bundespflegesatzverordnung<br />

im Jahre 1985 23 eingeführt. Die<br />

Flexibilität des Budgets kommt durch Anpassungsmechanismen<br />

in Form von Budgetanpassung und Erlösausgleich<br />

zustande.<br />

lien, 2000, S. 341. f.<br />

23 Bundespflegesatzverordnung vom 21.08.1985, BGBl. S. 1666.<br />

Bei einer Abweichung der realen Auslastung von<br />

der prognostizierten Auslastung wurde das Budget<br />

um einen variablen Kostenbestandteil in Höhe von<br />

25 % angeglichen. Begründet wurde die Budgetanpassung<br />

durch eine belegungsbedingte Abweichung der<br />

variablen Kosten von den vorauskalkulierten Kosten.<br />

Darüber hinaus wurde bei positiven Abweichungen<br />

der realen Auslastung von der vorauskalkulierten<br />

Auslastung ein Erlösausgleich fällig. „Da dem Krankenhaus<br />

jedoch wegen der Erhöhung der variablen<br />

Kosten ein um 25 % angepasstes Budget zustand,<br />

mussten nur 75 % der Mehreinnahmen ausgeglichen<br />

werden. 25 % der Mehreinnahmen standen zur Deckung<br />

der durch die Belegung erhöhten Kosten zur<br />

Verfügung. Für den Fall, dass die Belegung unterhalb<br />

der Kalkulation lag, verminderten sich die Einnahmen<br />

aus den Pflegesätzen. Da jedoch aufgrund von Einsparungen<br />

bei den variablen Kosten die Gesamtkosten um<br />

25 % sanken und das Budget in diesem Umfang angepasst<br />

wurde, betrug das tatsächliche Defizit nur 75 %<br />

der Mindereinnahmen. Für diesen Prozentsatz wurde<br />

eine Ausgleichszahlung vorgenommen. Durch diesen<br />

Ausgleich sollte der Anreiz genommen werden, vorhandene<br />

Betten zu belegen um höhere Erlöse zu erzielen.“<br />

24 Die Vereinbarungspartner waren grundsätzlich<br />

an das flexible Budget gebunden. Ein Ausgleich<br />

von Unterdeckungen oder Überschüssen aufgrund<br />

abweichender realer Selbstkosten von den kalkulierten<br />

Selbstkosten war ausgeschlossen. Einnahmeüberschüsse<br />

waren für den Ausgleich von Unterdeckungen<br />

anderer Jahre bzw. für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit<br />

und Leistungsfähigkeit der Einrichtung<br />

vorgesehen.<br />

Das weiter oben beschriebene Celler Modell ist in<br />

gewisser Weise durch die Kopplung an die regionalen<br />

Sozialstrukturdaten ebenfalls als teilflexibles Modell<br />

anzusehen. Hier wurde vereinbart, dass ab einer<br />

bestimmten, durch Zuzug ausgelösten, Fallzahlerhöhung<br />

das Budget erhöht wird. 25<br />

In Stuttgart wurde ein umfassenderes Sozialraumbudget<br />

mit Nachverhandlungsmöglichkeit erprobt.<br />

Der zuständige öffentliche Träger der <strong>Jugendhilfe</strong> ver-<br />

24 Vgl. Igl, Gerhard, Einführung leistungsgerechter Entgelte bei<br />

der Hilfe in Einrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz,<br />

1995, S. 28.<br />

25 Vgl. Koch, Josef u. a., a.a.O., S. 29.<br />

Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 19

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