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Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe

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festgelegten Wertigkeiten und aufgrund ihrer Bedeutung<br />

zuvor vereinbarte Faktoren zugeordnet. Diese<br />

Faktoren werden dann mit dem Umsatz multipliziert<br />

um die Bonusanteile zu errechnen.<br />

Bonussysteme in der Erziehungshilfe können sich<br />

auf einen oder auf mehrere Träger, z. B. in einem Stadtteil,<br />

beziehen und auch Wettbewerbscharakter haben.<br />

(Sportlicher Aspekt; Wer hat aus Adressatensicht bzw.<br />

Kundensicht und hinsichtlich der vereinbarten Wirkungsziele<br />

die besten Ergebnisse vorzuweisen?).<br />

Im Rahmen von Wirkungsorientierung ist die Berücksichtigung<br />

der zeitlichen Dimension erforderlich.<br />

Diesbezüglich empfiehlt sich folgende Unterteilung:<br />

●● Grundentgelt<br />

●● Short Term – Bonus (kurzfristig)<br />

●● Long Term – Bonus (langfristig)<br />

Das Grundentgelt könnte als Basisentgelt zur Grundabsicherung<br />

und zur Risikominimierung beim Einrichtungsträger<br />

dienen. Auf der Seite des öffentlichen<br />

<strong>Jugendhilfe</strong>trägers werden <strong>Jugendhilfe</strong>kosten durch<br />

Festlegung von Grundentgelten relativ planbar. Im<br />

Bereich der personalintensiven und personenbezogenen<br />

Leistungen der Erziehungshilfe (der Jahresbruttopersonalkostenanteil<br />

liegt im Durchschnitt bei 80 %)<br />

sollte das Grundentgelt diesen Anteil von 80 % nicht<br />

unterschreiten. Neben der Festlegung eines Grundentgeltes<br />

sollte ein zeitliches Bonus-Splitting erfolgen.<br />

Ein Short-Term-Bonus könnte sich z. B. auf die Bereiche<br />

der Struktur- und Prozessqualität oder auf vereinbarte<br />

Leistungen beziehen. Ein Long Term – Bonus<br />

eignet sich grundsätzlich als wirkungsorientierte Bonus-Komponente,<br />

z. B. nach Beendigung der erzieherischen<br />

Hilfe und der vereinbarten Wirkungsbeurteilung.<br />

Die Gmündner Ersatzkasse vereinbart z. B. im Bereich<br />

der Proktologie eine dreijährige Garantie als sog.<br />

Long Term Bonus. Diese Garantie umfasst eine Behandlungsfreiheit<br />

des Patienten nach der Operation<br />

und die Zufriedenheit beim Patienten mit den jeweiligen<br />

Leistungs-erbringern. Nach Ablauf der Garantiezeit<br />

und nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises<br />

durch den Leistungserbringer wird der Garantiebetrag<br />

als zusätzliche Erfolgskomponente ausgezahlt.<br />

In der Hansestadt Rostock wurde vereinbart, dass<br />

erst gegen Ende der Laufzeit der Wirkungsvereinbarung<br />

überprüft werden soll, ob die Einführung eines<br />

Bonus-Systems sinnvoll ist oder nicht. 38<br />

Als Vorteile von reinen Bonussystemen sind in der<br />

Fachliteratur zu finden:<br />

●● Positive Leistungs- und Wirkungsanreize<br />

●● Leistungsanreize durch Bonus-Gewährung im Erfolgsfall<br />

●● Kurzfristige Kostendämpfung bei einem Bonus-<br />

Splitting durch zeitlich „nach hinten“ verlagerte<br />

Bonus-Zahlungen<br />

Dem gegenüber stehen folgende Nachteile:<br />

●● Hoher Vereinbarungsaufwand, auch hier stellt sich<br />

die Frage, wie viel Prozent des Entgeltes vom Wirkungserfolg<br />

abhängig gemacht werden können,<br />

damit im Falle einer Wirkungszielverfehlung nicht<br />

die Existenz der Einrichtung gefährdet ist.<br />

Bewertung:<br />

Ob die Anwendung von reinen Leistungsbonussystemen<br />

im Rahmen von wirkungsorientierter Erziehungshilfe sinnvoll<br />

ist kann noch nicht abschließend bewertet werden. Diese<br />

Frage wird im Rahmen des Bundesmodellprogramms zu<br />

klären sein.<br />

6.3.1.3 Cafeteria-System<br />

Ein Mix aus verschiedenen Anreizelementen ist das<br />

Cafeteria-System. Es stammt ursprünglich aus dem<br />

Bereich der betrieblichen Personalpolitik. Durch flexible<br />

Vergütungsbausteine erhalten Beschäftigte eines<br />

Unternehmens Gestaltungsspielräume bezüglich des<br />

ihnen zufließenden Outputs. Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter eines Unternehmens bekommen die Möglichkeit,<br />

Sozialleistungen und/oder übertarifliche<br />

Leistungen (Zusatzleistungen) aus einer vorgegebenen<br />

Alternativen-Palette auszuwählen. Die Vergütung<br />

der Beschäftigten erfolgt somit nicht mehr allein<br />

durch Entgeltzahlung, sondern auch durch alternative<br />

Leistungen in finanzieller und/oder nicht finanzieller<br />

Form.<br />

38 Vgl. Schröder, Jan, <strong>Wirkungsorientierte</strong> Verträge – Alltag im<br />

Jahr 2012? In Maelicke, Bernd (Hg.), a.a.O., S. 184.<br />

Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 27

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