Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
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festgelegten Wertigkeiten und aufgrund ihrer Bedeutung<br />
zuvor vereinbarte Faktoren zugeordnet. Diese<br />
Faktoren werden dann mit dem Umsatz multipliziert<br />
um die Bonusanteile zu errechnen.<br />
Bonussysteme in der Erziehungshilfe können sich<br />
auf einen oder auf mehrere Träger, z. B. in einem Stadtteil,<br />
beziehen und auch Wettbewerbscharakter haben.<br />
(Sportlicher Aspekt; Wer hat aus Adressatensicht bzw.<br />
Kundensicht und hinsichtlich der vereinbarten Wirkungsziele<br />
die besten Ergebnisse vorzuweisen?).<br />
Im Rahmen von Wirkungsorientierung ist die Berücksichtigung<br />
der zeitlichen Dimension erforderlich.<br />
Diesbezüglich empfiehlt sich folgende Unterteilung:<br />
●● Grundentgelt<br />
●● Short Term – Bonus (kurzfristig)<br />
●● Long Term – Bonus (langfristig)<br />
Das Grundentgelt könnte als Basisentgelt zur Grundabsicherung<br />
und zur Risikominimierung beim Einrichtungsträger<br />
dienen. Auf der Seite des öffentlichen<br />
<strong>Jugendhilfe</strong>trägers werden <strong>Jugendhilfe</strong>kosten durch<br />
Festlegung von Grundentgelten relativ planbar. Im<br />
Bereich der personalintensiven und personenbezogenen<br />
Leistungen der Erziehungshilfe (der Jahresbruttopersonalkostenanteil<br />
liegt im Durchschnitt bei 80 %)<br />
sollte das Grundentgelt diesen Anteil von 80 % nicht<br />
unterschreiten. Neben der Festlegung eines Grundentgeltes<br />
sollte ein zeitliches Bonus-Splitting erfolgen.<br />
Ein Short-Term-Bonus könnte sich z. B. auf die Bereiche<br />
der Struktur- und Prozessqualität oder auf vereinbarte<br />
Leistungen beziehen. Ein Long Term – Bonus<br />
eignet sich grundsätzlich als wirkungsorientierte Bonus-Komponente,<br />
z. B. nach Beendigung der erzieherischen<br />
Hilfe und der vereinbarten Wirkungsbeurteilung.<br />
Die Gmündner Ersatzkasse vereinbart z. B. im Bereich<br />
der Proktologie eine dreijährige Garantie als sog.<br />
Long Term Bonus. Diese Garantie umfasst eine Behandlungsfreiheit<br />
des Patienten nach der Operation<br />
und die Zufriedenheit beim Patienten mit den jeweiligen<br />
Leistungs-erbringern. Nach Ablauf der Garantiezeit<br />
und nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises<br />
durch den Leistungserbringer wird der Garantiebetrag<br />
als zusätzliche Erfolgskomponente ausgezahlt.<br />
In der Hansestadt Rostock wurde vereinbart, dass<br />
erst gegen Ende der Laufzeit der Wirkungsvereinbarung<br />
überprüft werden soll, ob die Einführung eines<br />
Bonus-Systems sinnvoll ist oder nicht. 38<br />
Als Vorteile von reinen Bonussystemen sind in der<br />
Fachliteratur zu finden:<br />
●● Positive Leistungs- und Wirkungsanreize<br />
●● Leistungsanreize durch Bonus-Gewährung im Erfolgsfall<br />
●● Kurzfristige Kostendämpfung bei einem Bonus-<br />
Splitting durch zeitlich „nach hinten“ verlagerte<br />
Bonus-Zahlungen<br />
Dem gegenüber stehen folgende Nachteile:<br />
●● Hoher Vereinbarungsaufwand, auch hier stellt sich<br />
die Frage, wie viel Prozent des Entgeltes vom Wirkungserfolg<br />
abhängig gemacht werden können,<br />
damit im Falle einer Wirkungszielverfehlung nicht<br />
die Existenz der Einrichtung gefährdet ist.<br />
Bewertung:<br />
Ob die Anwendung von reinen Leistungsbonussystemen<br />
im Rahmen von wirkungsorientierter Erziehungshilfe sinnvoll<br />
ist kann noch nicht abschließend bewertet werden. Diese<br />
Frage wird im Rahmen des Bundesmodellprogramms zu<br />
klären sein.<br />
6.3.1.3 Cafeteria-System<br />
Ein Mix aus verschiedenen Anreizelementen ist das<br />
Cafeteria-System. Es stammt ursprünglich aus dem<br />
Bereich der betrieblichen Personalpolitik. Durch flexible<br />
Vergütungsbausteine erhalten Beschäftigte eines<br />
Unternehmens Gestaltungsspielräume bezüglich des<br />
ihnen zufließenden Outputs. Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter eines Unternehmens bekommen die Möglichkeit,<br />
Sozialleistungen und/oder übertarifliche<br />
Leistungen (Zusatzleistungen) aus einer vorgegebenen<br />
Alternativen-Palette auszuwählen. Die Vergütung<br />
der Beschäftigten erfolgt somit nicht mehr allein<br />
durch Entgeltzahlung, sondern auch durch alternative<br />
Leistungen in finanzieller und/oder nicht finanzieller<br />
Form.<br />
38 Vgl. Schröder, Jan, <strong>Wirkungsorientierte</strong> Verträge – Alltag im<br />
Jahr 2012? In Maelicke, Bernd (Hg.), a.a.O., S. 184.<br />
Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 27