Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6.3.1 Bonus-Systeme<br />
Grundsätzlich sind Bonus-Systeme durch im Voraus<br />
festgelegte Mess- und Bezugsgrößen definiert. Zwischen<br />
dem ausgezahlten Bonus und den Bezugsgrößen<br />
bestehen im Vorfeld festgelegte Zusammenhänge.<br />
Bonussysteme beziehen sich in den meisten Fällen auf<br />
jährliche (Erfolgs)-Werte, die in der Vergangenheit liegen.<br />
Im Folgenden sollen unterschiedliche Bonus-Modelle<br />
vorgestellt und bewertet werden.<br />
6.3.1.1 Bonus-Malus-System<br />
Das Bonus-Malus-System ist ein verursacherorientiertes<br />
Prämiensystem. Über finanziell positive sowie finanziell<br />
negative Anreize sollen Verhaltens- bzw. Leistungsveränderungen<br />
erzielt werden.<br />
Grundsätzlich sind Bonus-Systeme durch im Voraus<br />
festgelegte Mess- und Bezugsgrößen definiert.<br />
Zwischen dem ausgezahlten Bonus und einem einzubehaltenen<br />
Malus bestehen im Vorfeld festgelegte<br />
Zusammenhänge. Bonussysteme beziehen sich meist<br />
auf jährliche (Erfolgs)-Werte, die in der Vergangenheit<br />
liegen.<br />
Zwischen Öffentlichem und Freien Träger der <strong>Jugendhilfe</strong><br />
werden z. B. Bonus-Malus-gekoppelte Zielvereinbarungen<br />
abgeschlossen. Bonus heißt Zuschlag<br />
und Malus heißt Abschlag. Werden die Zielvereinbarungen<br />
nicht erfüllt, kann der Öffentliche Träger der<br />
<strong>Jugendhilfe</strong> vom Einrichtungsträger einen finanziellen<br />
Ausgleich (Malus) fordern. Werden die Zielvereinbarungen<br />
überdurchschnittlich erfüllt, erhält der Einrichtungsträger<br />
einen Bonus.<br />
Formen von Bonus-Malus-Systemen in Anlehnung an<br />
Müller 35 sind:<br />
Extrem-Modell:<br />
Das gesamte Entgelt ist wirkungsabhängig und wird<br />
in Höhe des Wirkungserreichungsgrades ausgezahlt.<br />
Bei 100 % Wirkungserreichung werden 100 % und bei<br />
0 % Wirkungserreichung werden 0 % ausgezahlt.<br />
35 Vgl. Müller, Hardy, Ergebnisorientierte Vergütung medizinischer<br />
Leistungen: „Geld folgt Leistung“. In: Schröder, Jan<br />
(Hg.): Anreizsysteme in der sozialen Arbeit – ein Weg zur Wirkungsorientierung?,<br />
2001, S. 87.<br />
Paritäts-Modell:<br />
Das Entgelt beinhaltet eine Bonus-Malus-<strong>Band</strong>breite<br />
von 50 % und ein Grundentgelt in Höhe von 50 %. Bei<br />
0 % Wirkungserreichung werden nur das Grundentgelt<br />
ausgezahlt. Bei einem Wirkungserreichungsgrad<br />
zwischen 50 % und 100 % wird analog zum Wirkungserreichungsgrad<br />
ein Bonus (maximal 50 %) gezahlt.<br />
Misch-Form:<br />
Eine maximale Bonus-Malus-<strong>Band</strong>breite wird vereinbart<br />
(z. B. + 20 %/- 20 %). Im Falle der Wirkungserzielung<br />
wird ein Bonus, im Falle der Nichterfüllung ein<br />
Malus gezahlt.<br />
Sanktions-Modell:<br />
Ausgehend von einer vereinbarten Entgelthöhe erfolgt<br />
bei Nichterreichen der vereinbarten Wirkung ein<br />
prozentualer Abschlag.<br />
Ein Bonus-Malus-System wird beispielsweise im<br />
Rahmen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz<br />
(AVWG) praktiziert, das zum 01.05.2006<br />
in Kraft getreten ist. Die Bonus-Malus-Regelung ist in<br />
diesem Fall eine im Sozialgesetzbuch V verankerte Regelung<br />
zur Kontrolle der Arzneimittelausgaben in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung (die Vertragsärzte<br />
betrifft) um Ausgabensteigerungen im Bereich der<br />
Arzneimittelausgaben einzugrenzen. Durch Zielvereinbarungen<br />
soll vermieden werden, dass ohne medizinischen<br />
Grund teure Arzneimittel anstelle von langjährig<br />
bewährten und preisgünstigen Medikamenten<br />
eingesetzt werden.<br />
„Werden die Zielvereinbarungen überschritten,<br />
können die Krankenkassen vom Arzt einen finanziellen<br />
Ausgleich (Malus) verlangen. Bei mehr als 10 Prozent<br />
und bis zu 20 Prozent Überschreitung zahlt der<br />
Arzt 20 Prozent der Mehrkosten zurück, bei mehr als<br />
20 Prozent Überschreitung und bis zu 30 Prozent zahlt<br />
der Arzt 30 Prozent der Mehrkosten und bei noch höheren<br />
Überschreitungen 50 Prozent der Mehrkosten.<br />
Wenn die Ärzteschaft preisgünstiger verordnet, erhalten<br />
die Kassenärztlichen Vereinigungen, in denen<br />
preisgünstig verordnet worden ist, einen Bonus. Die<br />
Ausschüttung des Bonus erfolgt an die Kassenärztliche<br />
Vereinigung, so dass Missbrauch seitens der Ärzteschaft<br />
kontrolliert bzw. vermieden wird. Der Arzt ist<br />
also angehalten, auf die Preiswürdigkeit der von ihm<br />
Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 25