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Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe

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6.3.1 Bonus-Systeme<br />

Grundsätzlich sind Bonus-Systeme durch im Voraus<br />

festgelegte Mess- und Bezugsgrößen definiert. Zwischen<br />

dem ausgezahlten Bonus und den Bezugsgrößen<br />

bestehen im Vorfeld festgelegte Zusammenhänge.<br />

Bonussysteme beziehen sich in den meisten Fällen auf<br />

jährliche (Erfolgs)-Werte, die in der Vergangenheit liegen.<br />

Im Folgenden sollen unterschiedliche Bonus-Modelle<br />

vorgestellt und bewertet werden.<br />

6.3.1.1 Bonus-Malus-System<br />

Das Bonus-Malus-System ist ein verursacherorientiertes<br />

Prämiensystem. Über finanziell positive sowie finanziell<br />

negative Anreize sollen Verhaltens- bzw. Leistungsveränderungen<br />

erzielt werden.<br />

Grundsätzlich sind Bonus-Systeme durch im Voraus<br />

festgelegte Mess- und Bezugsgrößen definiert.<br />

Zwischen dem ausgezahlten Bonus und einem einzubehaltenen<br />

Malus bestehen im Vorfeld festgelegte<br />

Zusammenhänge. Bonussysteme beziehen sich meist<br />

auf jährliche (Erfolgs)-Werte, die in der Vergangenheit<br />

liegen.<br />

Zwischen Öffentlichem und Freien Träger der <strong>Jugendhilfe</strong><br />

werden z. B. Bonus-Malus-gekoppelte Zielvereinbarungen<br />

abgeschlossen. Bonus heißt Zuschlag<br />

und Malus heißt Abschlag. Werden die Zielvereinbarungen<br />

nicht erfüllt, kann der Öffentliche Träger der<br />

<strong>Jugendhilfe</strong> vom Einrichtungsträger einen finanziellen<br />

Ausgleich (Malus) fordern. Werden die Zielvereinbarungen<br />

überdurchschnittlich erfüllt, erhält der Einrichtungsträger<br />

einen Bonus.<br />

Formen von Bonus-Malus-Systemen in Anlehnung an<br />

Müller 35 sind:<br />

Extrem-Modell:<br />

Das gesamte Entgelt ist wirkungsabhängig und wird<br />

in Höhe des Wirkungserreichungsgrades ausgezahlt.<br />

Bei 100 % Wirkungserreichung werden 100 % und bei<br />

0 % Wirkungserreichung werden 0 % ausgezahlt.<br />

35 Vgl. Müller, Hardy, Ergebnisorientierte Vergütung medizinischer<br />

Leistungen: „Geld folgt Leistung“. In: Schröder, Jan<br />

(Hg.): Anreizsysteme in der sozialen Arbeit – ein Weg zur Wirkungsorientierung?,<br />

2001, S. 87.<br />

Paritäts-Modell:<br />

Das Entgelt beinhaltet eine Bonus-Malus-<strong>Band</strong>breite<br />

von 50 % und ein Grundentgelt in Höhe von 50 %. Bei<br />

0 % Wirkungserreichung werden nur das Grundentgelt<br />

ausgezahlt. Bei einem Wirkungserreichungsgrad<br />

zwischen 50 % und 100 % wird analog zum Wirkungserreichungsgrad<br />

ein Bonus (maximal 50 %) gezahlt.<br />

Misch-Form:<br />

Eine maximale Bonus-Malus-<strong>Band</strong>breite wird vereinbart<br />

(z. B. + 20 %/- 20 %). Im Falle der Wirkungserzielung<br />

wird ein Bonus, im Falle der Nichterfüllung ein<br />

Malus gezahlt.<br />

Sanktions-Modell:<br />

Ausgehend von einer vereinbarten Entgelthöhe erfolgt<br />

bei Nichterreichen der vereinbarten Wirkung ein<br />

prozentualer Abschlag.<br />

Ein Bonus-Malus-System wird beispielsweise im<br />

Rahmen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz<br />

(AVWG) praktiziert, das zum 01.05.2006<br />

in Kraft getreten ist. Die Bonus-Malus-Regelung ist in<br />

diesem Fall eine im Sozialgesetzbuch V verankerte Regelung<br />

zur Kontrolle der Arzneimittelausgaben in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung (die Vertragsärzte<br />

betrifft) um Ausgabensteigerungen im Bereich der<br />

Arzneimittelausgaben einzugrenzen. Durch Zielvereinbarungen<br />

soll vermieden werden, dass ohne medizinischen<br />

Grund teure Arzneimittel anstelle von langjährig<br />

bewährten und preisgünstigen Medikamenten<br />

eingesetzt werden.<br />

„Werden die Zielvereinbarungen überschritten,<br />

können die Krankenkassen vom Arzt einen finanziellen<br />

Ausgleich (Malus) verlangen. Bei mehr als 10 Prozent<br />

und bis zu 20 Prozent Überschreitung zahlt der<br />

Arzt 20 Prozent der Mehrkosten zurück, bei mehr als<br />

20 Prozent Überschreitung und bis zu 30 Prozent zahlt<br />

der Arzt 30 Prozent der Mehrkosten und bei noch höheren<br />

Überschreitungen 50 Prozent der Mehrkosten.<br />

Wenn die Ärzteschaft preisgünstiger verordnet, erhalten<br />

die Kassenärztlichen Vereinigungen, in denen<br />

preisgünstig verordnet worden ist, einen Bonus. Die<br />

Ausschüttung des Bonus erfolgt an die Kassenärztliche<br />

Vereinigung, so dass Missbrauch seitens der Ärzteschaft<br />

kontrolliert bzw. vermieden wird. Der Arzt ist<br />

also angehalten, auf die Preiswürdigkeit der von ihm<br />

Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 25

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