Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe
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●● Differenzierung zwischen Basiskosten und klientenbezogenem<br />
Entgelt<br />
●● Hohe Vergleichbarkeit<br />
●● Planbarkeit<br />
Als wesentlicher Nachteil wird der hohe Kommunikations-<br />
und Vereinbarungsaufwand genannt.<br />
Bewertung:<br />
Auch ein modulares Entgeltsystem könnte im Rahmen von<br />
Wirkungsorientierung z. B. als Basis eines wirkungsorientierten<br />
Leistungsentgeltsystems genutzt werden. Bei meiner<br />
Prüfung ist mir – wie bei den anderen oben beschriebenen<br />
Leistungsentgeltformen auch – kein einziger negativer Punkt<br />
aufgefallen, der eine wirkungsorientierte und zugleich effiziente<br />
Hilfe zur Erziehung negativ beeinflussen könnte.<br />
5.3.10 Fallpauschalen<br />
Im Gegensatz zu zeitraumbezogenen Entgeltformen<br />
(z. B. tagesgleiche Entgeltsätze) beinhalten Fallpauschalen<br />
ausschließlich die Vergütung von Leistungen<br />
pro Fall. Sie können sowohl diagnosebezogen als auch<br />
maßnahmebezogen Anwendung finden.<br />
Fallpauschalen spielen in der aktuellen fachlichen<br />
und fachpolitischen Debatte eine große Rolle. Der<br />
Umbau des deutschen Gesundheitssystems schlägt<br />
zurzeit hohe Wellen.<br />
Seit 2003 finden Fallpauschalen im deutschen Gesundheitssystem<br />
Anwendung:<br />
Diagnosebezogene Fallgruppen (Diagnosis Related<br />
Groups = DRGs) sind die Basis des neuen<br />
Entgeltsystems in den Akutkrankenhäusern. Im<br />
DRG-System bezahlen die Kostenträger für jeden<br />
Behandlungsfall einen Pauschalpreis, der alle<br />
Leistungen einschließt. Dazu werden die Patienten<br />
anhand bestimmter Kriterien (die wichtigsten:<br />
Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Komplikationen,<br />
Prozeduren, Operationen) nach möglichst homogenen<br />
Fallgruppen klassifiziert. Die Vergütung<br />
dieser DRGs soll leistungsgerecht und ressourcenbezogen<br />
erfolgen. Dazu werden zunächst von<br />
möglichst vielen Krankenhäusern die Kosten aller<br />
Behandlungsfälle gesammelt. Aus diesen Daten<br />
lassen sich dann durchschnittliche Fallkosten ermitteln.<br />
Danach werden nach der DRG-Gruppierung<br />
die durchschnittlichen Kosten für alle Fälle in<br />
einer DRG ermittelt. Der Quotient „Kosten DRG/<br />
Durchschnittskosten gesamt“ ergibt das Kostenoder<br />
Relativgewicht, das ausdrückt, um wie viel<br />
mehr oder weniger Kosten in dieser DRG gegenüber<br />
dem Durchschnitt der Grundgesamtheit angefallen<br />
sind. Der Pauschalpreis einer DRG ergibt<br />
sich dann aus einem Basisfallwert, multipliziert<br />
mit dem jeweiligen Kostengewicht. Der „Case-<br />
Mix“ ist die Summe aller Kostengewichte aller in<br />
einem Jahr in einem Krankenhaus behandelten<br />
Patienten und beschreibt somit das Leistungsvolumen<br />
eines Krankenhauses. Eine Maßzahl für den<br />
mittleren Schweregrad der behandelten Fälle eines<br />
Krankenhauses ist der „Case-Mix-Index“. Er berechnet<br />
sich durch Division des Case-Mix durch<br />
die Fallzahl. Die verpflichtende DRG-Einführung<br />
für alle Krankenhäuser (mit Ausnahme psychiatrischer<br />
Kliniken) erfolgte zum 1. Januar 2004. Die<br />
Einführungsphase (2003-2004) ist budgetneutral.<br />
Von 2005 bis Ende 20<strong>07</strong> (geplant) schließt sich die<br />
so genannte Konvergenzphase an. Dabei wird die<br />
krankenhausspezifische Vergütungshöhe schrittweise<br />
an ein landesweites Vergütungsniveau angepasst,<br />
und die Budgets werden abgeschafft.“ 28<br />
In aller Vorsicht sind folgende Vorteile von Fallpauschalen<br />
zu nennen:<br />
●● Hohe Flexibilität für den Einrichtungsträger<br />
●● Ein Mindestmaß an Planbarkeit ist gegeben<br />
Als Nachteile von Fallpauschalen werden oftmals genannt:<br />
●● Gefahr der Risikoselektion beim Einrichtungsträger<br />
●● Auf Seite des Leistungserbringers entsteht ein Anreiz,<br />
Vorhaltekosten für aufwendigere Leistungen<br />
abzubauen. Dies führt zu einer „Verarmung“ des<br />
Leistungsangebotes<br />
●● Gleichbehandlung von Ungleichem<br />
●● Bei Nichtberücksichtigung der Entstehungskosten<br />
besteht die Gefahr, dass Kinder- und Jugendliche<br />
wegen mangelndem finanziellen Anreiz benachteiligt<br />
werden<br />
28 Flintrop, Jens, DRGs. In: Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 41<br />
vom 08.10.2004, Seite A-2772/B-2348/C-224<br />
Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 21