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Jugendhilfe Band 07 - Wirkungsorientierte Jugendhilfe

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●● Differenzierung zwischen Basiskosten und klientenbezogenem<br />

Entgelt<br />

●● Hohe Vergleichbarkeit<br />

●● Planbarkeit<br />

Als wesentlicher Nachteil wird der hohe Kommunikations-<br />

und Vereinbarungsaufwand genannt.<br />

Bewertung:<br />

Auch ein modulares Entgeltsystem könnte im Rahmen von<br />

Wirkungsorientierung z. B. als Basis eines wirkungsorientierten<br />

Leistungsentgeltsystems genutzt werden. Bei meiner<br />

Prüfung ist mir – wie bei den anderen oben beschriebenen<br />

Leistungsentgeltformen auch – kein einziger negativer Punkt<br />

aufgefallen, der eine wirkungsorientierte und zugleich effiziente<br />

Hilfe zur Erziehung negativ beeinflussen könnte.<br />

5.3.10 Fallpauschalen<br />

Im Gegensatz zu zeitraumbezogenen Entgeltformen<br />

(z. B. tagesgleiche Entgeltsätze) beinhalten Fallpauschalen<br />

ausschließlich die Vergütung von Leistungen<br />

pro Fall. Sie können sowohl diagnosebezogen als auch<br />

maßnahmebezogen Anwendung finden.<br />

Fallpauschalen spielen in der aktuellen fachlichen<br />

und fachpolitischen Debatte eine große Rolle. Der<br />

Umbau des deutschen Gesundheitssystems schlägt<br />

zurzeit hohe Wellen.<br />

Seit 2003 finden Fallpauschalen im deutschen Gesundheitssystem<br />

Anwendung:<br />

Diagnosebezogene Fallgruppen (Diagnosis Related<br />

Groups = DRGs) sind die Basis des neuen<br />

Entgeltsystems in den Akutkrankenhäusern. Im<br />

DRG-System bezahlen die Kostenträger für jeden<br />

Behandlungsfall einen Pauschalpreis, der alle<br />

Leistungen einschließt. Dazu werden die Patienten<br />

anhand bestimmter Kriterien (die wichtigsten:<br />

Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Komplikationen,<br />

Prozeduren, Operationen) nach möglichst homogenen<br />

Fallgruppen klassifiziert. Die Vergütung<br />

dieser DRGs soll leistungsgerecht und ressourcenbezogen<br />

erfolgen. Dazu werden zunächst von<br />

möglichst vielen Krankenhäusern die Kosten aller<br />

Behandlungsfälle gesammelt. Aus diesen Daten<br />

lassen sich dann durchschnittliche Fallkosten ermitteln.<br />

Danach werden nach der DRG-Gruppierung<br />

die durchschnittlichen Kosten für alle Fälle in<br />

einer DRG ermittelt. Der Quotient „Kosten DRG/<br />

Durchschnittskosten gesamt“ ergibt das Kostenoder<br />

Relativgewicht, das ausdrückt, um wie viel<br />

mehr oder weniger Kosten in dieser DRG gegenüber<br />

dem Durchschnitt der Grundgesamtheit angefallen<br />

sind. Der Pauschalpreis einer DRG ergibt<br />

sich dann aus einem Basisfallwert, multipliziert<br />

mit dem jeweiligen Kostengewicht. Der „Case-<br />

Mix“ ist die Summe aller Kostengewichte aller in<br />

einem Jahr in einem Krankenhaus behandelten<br />

Patienten und beschreibt somit das Leistungsvolumen<br />

eines Krankenhauses. Eine Maßzahl für den<br />

mittleren Schweregrad der behandelten Fälle eines<br />

Krankenhauses ist der „Case-Mix-Index“. Er berechnet<br />

sich durch Division des Case-Mix durch<br />

die Fallzahl. Die verpflichtende DRG-Einführung<br />

für alle Krankenhäuser (mit Ausnahme psychiatrischer<br />

Kliniken) erfolgte zum 1. Januar 2004. Die<br />

Einführungsphase (2003-2004) ist budgetneutral.<br />

Von 2005 bis Ende 20<strong>07</strong> (geplant) schließt sich die<br />

so genannte Konvergenzphase an. Dabei wird die<br />

krankenhausspezifische Vergütungshöhe schrittweise<br />

an ein landesweites Vergütungsniveau angepasst,<br />

und die Budgets werden abgeschafft.“ 28<br />

In aller Vorsicht sind folgende Vorteile von Fallpauschalen<br />

zu nennen:<br />

●● Hohe Flexibilität für den Einrichtungsträger<br />

●● Ein Mindestmaß an Planbarkeit ist gegeben<br />

Als Nachteile von Fallpauschalen werden oftmals genannt:<br />

●● Gefahr der Risikoselektion beim Einrichtungsträger<br />

●● Auf Seite des Leistungserbringers entsteht ein Anreiz,<br />

Vorhaltekosten für aufwendigere Leistungen<br />

abzubauen. Dies führt zu einer „Verarmung“ des<br />

Leistungsangebotes<br />

●● Gleichbehandlung von Ungleichem<br />

●● Bei Nichtberücksichtigung der Entstehungskosten<br />

besteht die Gefahr, dass Kinder- und Jugendliche<br />

wegen mangelndem finanziellen Anreiz benachteiligt<br />

werden<br />

28 Flintrop, Jens, DRGs. In: Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 41<br />

vom 08.10.2004, Seite A-2772/B-2348/C-224<br />

Plaßmeyer – Analyse und Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle | 21

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