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Finanzplanung 2012 bis 2016 mit Finanzbericht 2013 des Landes ...

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- A 23 -<br />

Diese Ergebnisse sind die Basis für eine schematische Verteilung <strong>des</strong> Umsatzsteueranteils<br />

der Länder, die Vorabkalkulation der Zahlungsströme im<br />

Länderfinanzausgleich sowie eines Teils der Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen.<br />

3.4 Schätzung der Steuereinnahmen auf Lan<strong>des</strong>ebene<br />

Die Schematische Regionalisierung wird einheitlich von allen Ländern als<br />

eine interne Arbeitsunterlage angesehen. Sie ist eine Basis für die Ableitung<br />

der jeweiligen Haushaltsansätze. Sicher ist, dass kein Land die Ergebnisse<br />

der Schematischen Regionalisierung ungeprüft übernehmen kann. Im Rahmen<br />

der Finanzautonomie der Länder ist es selbstverständlich, dass eigene<br />

Überlegungen über die zukünftigen Entwicklungen in die Steuerschätzung<br />

einfließen.<br />

Notwendigkeiten zu Korrekturen ergeben sich zum einen aus dem System<br />

der Schematischen Regionalisierung selbst und zum anderen aus den der<br />

Steuerschätzung zugrunde liegenden Verfahren.<br />

Zunächst ist zu beachten, dass die Schematische Regionalisierung die<br />

einem Land für ein Haushaltsjahr zustehenden Umsatzsteuereinnahmen berechnet.<br />

Aufgrund der nachträglichen Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung<br />

zwischen den Ländern unterscheiden sich diese Beträge teilweise deutlich<br />

von den im entsprechenden Haushaltsjahr kassenmäßig zu buchenden<br />

Zahlungsströmen.<br />

Der sogenannte vorläufige Vollzug der Umsatzsteuer richtet sich nach der<br />

1. Durchführungsverordnung zu § 13 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Sie legt<br />

den v. H.-Satz fest, den die Zahlerländer täglich aus ihren Umsatzsteueraufkommen<br />

für Zwecke <strong>des</strong> Umsatzsteuerausgleichs (und den Länderfinanzausgleich)<br />

an den Bund als Clearingstelle abführen müssen. Der Abführungssatz<br />

richtet sich nach den Ist-Ergebnissen der letzten vier abgerechneten<br />

Quartale. Den Werten für <strong>2013</strong> liegen da<strong>mit</strong> die Steuereingänge im<br />

vierten Quartal 2011 und den ersten drei Quartalen <strong>2012</strong> zugrunde.<br />

Vierteljährlich, jeweils im März, Juni, September und Dezember, wird nach<br />

den dann vorliegenden Quartalszahlen abgerechnet. D. h., die Umsatzsteuereinnahmen<br />

eines Jahres setzen sich aus dem Abrechnungsbetrag <strong>des</strong><br />

Vorjahres, den Einnahmen der ersten drei abgerechneten Quartale sowie den<br />

Einnahmen nach dem vorläufigen Vollzug für das letzte Quartal zusammen.<br />

Gerade durch die niedrige Steuerkraft der neuen Länder ist das Transfer-

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