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Finanzplanung 2012 bis 2016 mit Finanzbericht 2013 des Landes ...

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- A 47 -<br />

5. Vermögen und Schulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

5.1 Grundbesitz<br />

Das zum 01.01.2001 errichtete teilrechtsfähige Sondervermögen Bau- und<br />

Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat die Aufgabe,<br />

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nach<br />

kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln<br />

und zu verwerten.<br />

Für diese Aufgabe ist zum 01.01.2001 das Liegenschaftsvermögen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen <strong>bis</strong> auf wenige Ausnahmen an den BLB NRW abgegeben<br />

worden.<br />

Von der Abgabe ausgenommen wurde lediglich das Grundvermögen der<br />

Forstwirtschaft und <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzes sowie wenige Sonderliegenschaften,<br />

d. h. Liegenschaften, die wegen ihrer Beschaffenheit oder<br />

Nutzung für eine Bewirtschaftung, Entwicklung oder Verwertung nach kaufmännischen<br />

Grundsätzen durch den BLB NRW ungeeignet sind.<br />

Zu den Sonderliegenschaften gehören beispielsweise die Gebäude <strong>des</strong> Landtages,<br />

die Kirchen im Eigentum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, die Schlösser Augustusburg und<br />

Falkenlust in Brühl etc.<br />

Das vom BLB NRW verwaltete Liegenschaftsvermögen besteht aus 1.305<br />

Grundstücken <strong>mit</strong> 4.277 Gebäuden und hat einen Wert von rd. 8,3 Mrd. EUR<br />

(Stand: 31.12.2011).<br />

Es bestehen ferner die folgenden Schul- und Studienfonds als Sondervermögen<br />

ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die sowohl aus Grundvermögen<br />

als auch aus Finanzvermögen bestehen:<br />

• Haus Büren’scher Fonds<br />

• Paderborner Studienfonds<br />

• Bergischer Schulfonds<br />

• Gymnasialfonds Münstereifel<br />

• Münster’scher Studienfonds<br />

• Beckum-Ahlen’scher Klosterfonds

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