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Finanzplanung 2012 bis 2016 mit Finanzbericht 2013 des Landes ...

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führten strukturellen Verbesserungen (Einbeziehung der Grunderwerbsteuer<br />

in die Verbundgrundlagen und Herausnahme der Befrachtung) und<br />

der Zuweisungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> an die Kommunen außerhalb <strong>des</strong> kommunalen<br />

Finanzausgleichs bei 23 v. H.<br />

c) Verbundgrundlagen <strong>2013</strong>:<br />

Das GFG <strong>2013</strong> berücksichtigt neben den obligatorischen Verbundgrundlagen<br />

nach Art. 106 Abs. 7 GG auch fakultative Verbundgrundlagen. Die<br />

Kommunen werden in Höhe <strong>des</strong> Verbundsatzes an 4 / 7 der Einnahmen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> aus der Grunderwerbsteuer beteiligt.<br />

Der Ableitung der Finanzausgleichsmasse im Steuerverbund <strong>2013</strong> wird<br />

das Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteuern im Zeitraum<br />

01.10.2011 <strong>bis</strong> zum 30.09.<strong>2012</strong> zugrunde gelegt.<br />

Beiträge <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Länderfinanzausgleich (LFA) und Zuweisungen<br />

an das Land im Rahmen <strong>des</strong> LFA und aus den allgemeinen Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen<br />

ändern als Steuerkraftausgleich zwischen den<br />

Ländern die Verbundgrundlagen.<br />

Darüber hinaus werden bei der Er<strong>mit</strong>tlung der Finanzausgleichsmasse<br />

<strong>2013</strong> im Rahmen der Ableitung <strong>des</strong> Steuerverbun<strong>des</strong> grundsätzlich die<br />

gleichen Bereinigungen der Umsatzsteuer als Verbundgrundlage wie im<br />

Vorjahr (beispielsweise Kompensationsleistung für Verluste aus dem<br />

Familienleistungsausgleich) vorgenommen.<br />

d) Finanzausgleichsmasse <strong>2013</strong>:<br />

Im Jahre <strong>2012</strong> belief sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse auf<br />

8,42 Mrd. EUR. Von der originären Finanzausgleichsmasse <strong>des</strong> Jahres <strong>2013</strong><br />

werden 3,735 Mio. EUR für Bibliothekstantiemen und 115,775 Mio. EUR<br />

für die kommunale Beteiligung an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen<br />

nach § 2 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz vorab abgezogen.<br />

Danach ergibt sich für <strong>2013</strong> eine verteilbare Finanzausgleichsmasse von<br />

8,66 Mrd. EUR. Dies ist ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um<br />

234,6 Mio. EUR bzw. 2,79 v. H. Die Kommunen werden seit <strong>2012</strong> auch an<br />

den Zins- und Tilgungsleistungen <strong>des</strong> Sondervermögens „Zukunftsinvestitions-<br />

und Tilgungsfonds Nordrhein-Westfalen“ nach dem Zukunfts-

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