Sauna & Bäderpraxis 2/2011 - Deutscher Sauna-Bund e.V.
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Ausstattung und Betrieb<br />
Meinung der damit befassten politischen<br />
Gremien wird deshalb mit der UVSV der<br />
Schutz der erwachsenen Bevölkerung vor den<br />
Gefahren künstlicher UV-Strahlung unter<br />
Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Freiheiten<br />
(Selbst bestimmung) gewährleistet.<br />
Gerätestandard<br />
Durch die UVSV werden beim Betrieb von UV-<br />
Bestrahlungsgeräten drei Bereiche tangiert: Gerätestandard,<br />
Fachpersonal und Dokumentations-<br />
und Informationspflichten der Betreiber. Diese<br />
müssen in Bezug auf die Geräte sicherstellen:<br />
•Die erythemwirksame Bestrahlungsstärke<br />
darf 0,3 Watt pro Quadratmeter nicht überschreiten.<br />
Das entspricht der Bestrahlungsstärke<br />
am Äquator zur Mittagszeit. Derzeit<br />
gilt dies nur für Neugeräte. (Erythemwirksame<br />
Strahlung = Strahlung im UV-Bereich,<br />
die für die Ausbildung des Sonnenbrandes<br />
verantwortlich ist).<br />
•Da der Schutzmechanismus des menschlichen<br />
Auges vor Blendwirkung nicht auf UV-<br />
Strahlung reagiert, müssen UV-Schutzbrillen<br />
in ausreichender Zahl und von vorgeschriebener<br />
Qualität (DIN EN 170) bereitgehalten<br />
und jedem Nutzer ausgehändigt (aktiv<br />
angeboten) werden.<br />
•Die erforderlichen Mindestabstände zwischen<br />
Strahlungsquelle und Nutzer müssen eingehalten<br />
werden (soweit diese veränderbar sind).<br />
•Die Bestrahlungsgeräte müssen über eine<br />
vom Nutzer während der Bestrahlung leicht<br />
erreichbare Notabschaltung verfügen.<br />
•Die erythemwirksame Bestrahlung muss in<br />
Schritten von 50 Joule pro Quadratmeter<br />
eingestellt werden können. Das entspricht<br />
bei einer Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt<br />
pro Quadratmetern einer Bestrahlungsdauer<br />
von 2,5 Minuten.<br />
•Die erythemwirksame Bestrahlungsstärke<br />
darf – sicherzustellen über eine Zwangsabschaltung<br />
– 800 Joule pro Quadratmeter<br />
nicht überschreiten. Das entspricht bei<br />
einer Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro<br />
Quadratmeter einer Bestrahlungsdauer von<br />
44 Minuten.<br />
•Eine Erstbestrahlung muss mit maximal 100<br />
Joule erythemwirksame Bestrahlung eingestellt<br />
werden können.<br />
•Ein Betriebsbuch zur Dokumentation muss<br />
26 <strong>Sauna</strong> & <strong>Bäderpraxis</strong> 2/<strong>2011</strong><br />
für jedes Gerät geführt werden. Auf Verlangen<br />
muss der Nachweis durch eine Vorführung<br />
des Gerätes erbracht werden können,<br />
dass die Anforderungen erfüllt werden.<br />
•Das Geräte- und Betriebsbuch muss drei Jahre<br />
lang nach der letzten Nutzung aufbewahrt<br />
werden.<br />
•Die zuständigen Behörden dürfen durch<br />
Funktionsprüfungen und Messung am UV-<br />
Bestrahlungsgerät prüfen, ob die Sicherheitsanforderungen<br />
erfüllt sind.<br />
•Geräte, die diesen Anforderungen nicht<br />
entsprechen, dürfen nach einer Übergangszeit<br />
von sechs Monaten nicht mehr betrieben<br />
werden.<br />
•Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Anforderungen<br />
der UV-Schutz-Verordnung nicht<br />
erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann<br />
mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro<br />
bestraft werden.<br />
Fachpersonal<br />
Um sicherzustellen, dass die Nutzer von<br />
Solarien durch fachkundiges Personal beraten<br />
und in den sicheren Umgang mit den Geräten<br />
eingewiesen werden, sieht die UV-Schutz-Verordnung<br />
die Ausbildung und Anwesenheit von<br />
Fachpersonal beim Betrieb von Solarien vor:<br />
•Die Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten<br />
müssen qualifiziertes Fachpersonal (mindestens<br />
eine Person) während der gesamten<br />
Betriebszeiten für den Kundenkontakt und<br />
die Überprüfung der Geräte einsetzen.<br />
•Als Fachpersonal gilt, wer eine Schulung mit<br />
folgenden Inhalten bei einem akkreditierten<br />
Schulungsträger erfolgreich absolviert hat<br />
und diese Schulung mindestens alle fünf<br />
Jahre wiederholt: Grundkenntnisse zu den<br />
Themenfeldern UV-Strahlung (Physikalische<br />
Grundlagen, Messung der UV-Strahlung,<br />
Wirkung der Strahlung auf den Menschen,<br />
Hauttypen, Sonnenbrandwirksamkeit),<br />
Gerätekunde (Gerätetechnik und Betrieb,<br />
Gerätewartung, Betriebsbuch) und Kundengespräche-<br />
und Beratung (Ausschlusskriterien,<br />
Dosierung, Schwellenbestrahlung,<br />
Bestrahlungsserien, Bestrahlungspausen,<br />
Dokumentation des Kundengesprächs).<br />
Foto: Ergoline<br />
Das Fachpersonal hat folgende Aufgaben<br />
auszuführen:<br />
•Die Nutzer sind in die sichere Bedienung<br />
des Gerätes inklusive Notabschaltung<br />
einzuweisen.<br />
•Vor der Erstbestrahlung (und nach einer<br />
Bestrahlungspause) ist die Bestimmung<br />
des Hauttyps nach einem vorgegebenem<br />
Verfahren anzubieten. Willigt der Kunde<br />
in eine Hauttypenbestimmung ein, sind<br />
die erstellten Unterlagen sechs Monate<br />
lang aufzubewahren (Dokumentationspflicht).<br />
•Für jeden Nutzer ist ein Besonnungsplan mit<br />
individuell abgestimmter Dosierung anzubieten,<br />
der folgende Punkte berücksichtigt:<br />
– Hauttyp<br />
– Ausschlusskriterien