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Sauna & Bäderpraxis 2/2011 - Deutscher Sauna-Bund e.V.

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Ausstattung und Betrieb<br />

Meinung der damit befassten politischen<br />

Gremien wird deshalb mit der UVSV der<br />

Schutz der erwachsenen Bevölkerung vor den<br />

Gefahren künstlicher UV-Strahlung unter<br />

Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Freiheiten<br />

(Selbst bestimmung) gewährleistet.<br />

Gerätestandard<br />

Durch die UVSV werden beim Betrieb von UV-<br />

Bestrahlungsgeräten drei Bereiche tangiert: Gerätestandard,<br />

Fachpersonal und Dokumentations-<br />

und Informationspflichten der Betreiber. Diese<br />

müssen in Bezug auf die Geräte sicherstellen:<br />

•Die erythemwirksame Bestrahlungsstärke<br />

darf 0,3 Watt pro Quadratmeter nicht überschreiten.<br />

Das entspricht der Bestrahlungsstärke<br />

am Äquator zur Mittagszeit. Derzeit<br />

gilt dies nur für Neugeräte. (Erythemwirksame<br />

Strahlung = Strahlung im UV-Bereich,<br />

die für die Ausbildung des Sonnenbrandes<br />

verantwortlich ist).<br />

•Da der Schutzmechanismus des menschlichen<br />

Auges vor Blendwirkung nicht auf UV-<br />

Strahlung reagiert, müssen UV-Schutzbrillen<br />

in ausreichender Zahl und von vorgeschriebener<br />

Qualität (DIN EN 170) bereitgehalten<br />

und jedem Nutzer ausgehändigt (aktiv<br />

angeboten) werden.<br />

•Die erforderlichen Mindestabstände zwischen<br />

Strahlungsquelle und Nutzer müssen eingehalten<br />

werden (soweit diese veränderbar sind).<br />

•Die Bestrahlungsgeräte müssen über eine<br />

vom Nutzer während der Bestrahlung leicht<br />

erreichbare Notabschaltung verfügen.<br />

•Die erythemwirksame Bestrahlung muss in<br />

Schritten von 50 Joule pro Quadratmeter<br />

eingestellt werden können. Das entspricht<br />

bei einer Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt<br />

pro Quadratmetern einer Bestrahlungsdauer<br />

von 2,5 Minuten.<br />

•Die erythemwirksame Bestrahlungsstärke<br />

darf – sicherzustellen über eine Zwangsabschaltung<br />

– 800 Joule pro Quadratmeter<br />

nicht überschreiten. Das entspricht bei<br />

einer Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro<br />

Quadratmeter einer Bestrahlungsdauer von<br />

44 Minuten.<br />

•Eine Erstbestrahlung muss mit maximal 100<br />

Joule erythemwirksame Bestrahlung eingestellt<br />

werden können.<br />

•Ein Betriebsbuch zur Dokumentation muss<br />

26 <strong>Sauna</strong> & <strong>Bäderpraxis</strong> 2/<strong>2011</strong><br />

für jedes Gerät geführt werden. Auf Verlangen<br />

muss der Nachweis durch eine Vorführung<br />

des Gerätes erbracht werden können,<br />

dass die Anforderungen erfüllt werden.<br />

•Das Geräte- und Betriebsbuch muss drei Jahre<br />

lang nach der letzten Nutzung aufbewahrt<br />

werden.<br />

•Die zuständigen Behörden dürfen durch<br />

Funktionsprüfungen und Messung am UV-<br />

Bestrahlungsgerät prüfen, ob die Sicherheitsanforderungen<br />

erfüllt sind.<br />

•Geräte, die diesen Anforderungen nicht<br />

entsprechen, dürfen nach einer Übergangszeit<br />

von sechs Monaten nicht mehr betrieben<br />

werden.<br />

•Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Anforderungen<br />

der UV-Schutz-Verordnung nicht<br />

erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann<br />

mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro<br />

bestraft werden.<br />

Fachpersonal<br />

Um sicherzustellen, dass die Nutzer von<br />

Solarien durch fachkundiges Personal beraten<br />

und in den sicheren Umgang mit den Geräten<br />

eingewiesen werden, sieht die UV-Schutz-Verordnung<br />

die Ausbildung und Anwesenheit von<br />

Fachpersonal beim Betrieb von Solarien vor:<br />

•Die Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten<br />

müssen qualifiziertes Fachpersonal (mindestens<br />

eine Person) während der gesamten<br />

Betriebszeiten für den Kundenkontakt und<br />

die Überprüfung der Geräte einsetzen.<br />

•Als Fachpersonal gilt, wer eine Schulung mit<br />

folgenden Inhalten bei einem akkreditierten<br />

Schulungsträger erfolgreich absolviert hat<br />

und diese Schulung mindestens alle fünf<br />

Jahre wiederholt: Grundkenntnisse zu den<br />

Themenfeldern UV-Strahlung (Physikalische<br />

Grundlagen, Messung der UV-Strahlung,<br />

Wirkung der Strahlung auf den Menschen,<br />

Hauttypen, Sonnenbrandwirksamkeit),<br />

Gerätekunde (Gerätetechnik und Betrieb,<br />

Gerätewartung, Betriebsbuch) und Kundengespräche-<br />

und Beratung (Ausschlusskriterien,<br />

Dosierung, Schwellenbestrahlung,<br />

Bestrahlungsserien, Bestrahlungspausen,<br />

Dokumentation des Kundengesprächs).<br />

Foto: Ergoline<br />

Das Fachpersonal hat folgende Aufgaben<br />

auszuführen:<br />

•Die Nutzer sind in die sichere Bedienung<br />

des Gerätes inklusive Notabschaltung<br />

einzuweisen.<br />

•Vor der Erstbestrahlung (und nach einer<br />

Bestrahlungspause) ist die Bestimmung<br />

des Hauttyps nach einem vorgegebenem<br />

Verfahren anzubieten. Willigt der Kunde<br />

in eine Hauttypenbestimmung ein, sind<br />

die erstellten Unterlagen sechs Monate<br />

lang aufzubewahren (Dokumentationspflicht).<br />

•Für jeden Nutzer ist ein Besonnungsplan mit<br />

individuell abgestimmter Dosierung anzubieten,<br />

der folgende Punkte berücksichtigt:<br />

– Hauttyp<br />

– Ausschlusskriterien

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