Sauna & Bäderpraxis 2/2011 - Deutscher Sauna-Bund e.V.
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Ausstattung und Betrieb<br />
4. Bedingt durch die zahlreichen Warnhinweise<br />
und Informationsschriften ist<br />
anzunehmen, dass die Anzahl der Nutzer<br />
sinken wird.<br />
5. Bedingt durch die Reduzierung der Bestrahlungsstärke<br />
müssen die Besonnungszeiten<br />
verlängert werden, wenn das gleiche<br />
Bräunungsergebnis erzielt werden soll.<br />
Dadurch steigen die Kosten pro Besonnung.<br />
Das Produkt wird weniger attraktiv. Die<br />
Nutzerzahlen werden vermutlich sinken.<br />
6. Bedingt durch die Pflicht zur Beratung und<br />
den geforderten Verzicht von Pflegeprodukten<br />
zur Besonnung werden die Nebenumsätze<br />
wahrscheinlich sinken.<br />
7. Unter kaufmännischen Gesichtspunkten<br />
müssen die einmaligen Investitionskosten<br />
sowie die höheren Folgekosten auf das<br />
Produkt umgelegt werden. Daraus resultiert<br />
eine Preissteigerung für den Kunden bei<br />
gleichzeitiger Reduzierung der Bestrahlungsstärke.<br />
Das wird nur schwer vermittelbar<br />
sein und zu sinkenden Nutzerzahlen<br />
führen.<br />
Schlussfolgerung: Bedingt durch den hohen<br />
bürokratischen Aufwand, die Deattraktivierung<br />
Foto: KBL Solarien<br />
des Produktes, die (hohen) Investitionskosten,<br />
die steigenden Betriebskosten und den Zwang<br />
zur „Negativberatung“ wird es in der Konsequenz<br />
zu einer Marktbereinigung kommen. Im<br />
Anschluss an die Marktbereinigung wird das<br />
Produkt „künstliche Besonnung“ vermutlich von<br />
wenigen Marktteilnehmern zu einem deutlich<br />
höheren Preis auf einem deutlich gestiegenen<br />
Niveau angeboten werden.<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
Eine „belastbare“ Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
darüber, ob sich der Betrieb von Solarien<br />
in <strong>Sauna</strong>anlagen nach Inkrafttreten der UV-<br />
Schutz-Verordnung noch rechnet oder nicht, ist<br />
derzeit wegen der zahlreichen Variablen und<br />
insbesondere der wahrscheinlich negativen<br />
Marktentwicklung nicht oder nur sehr schwer<br />
möglich.<br />
Kleinbetriebe mit nicht mehr als zwei Solarien<br />
besitzen einen Nutzerkreis von so genannten<br />
Gelegenheitsnutzern, die das Solarium<br />
zusätzlich zum Hauptnutzen (<strong>Sauna</strong>baden)<br />
sporadisch buchen. Diese Kunden kaufen<br />
im Regelfall lediglich eine Einmalnutzung<br />
(zehn Minuten) und keine Zehnerkarten oder<br />
Sonnenabos. Daraus folgt für die „Kleinbetriebsregelung“:<br />
Vor jeder Bestrahlungsserie<br />
ist eine Beratung durchzuführen. Der durchschnittlich<br />
zehnminütigen Besonnung steht<br />
damit ein Beratungsgespräch von 15 bis 20<br />
Minuten gegenüber. Mit Blick auf die hohen<br />
Personalkosten des Fachpersonals wird sich<br />
das nicht rechnen. Ein möglicher Lösungsvorschlag<br />
für diese Betriebe: die Beratungsleistung<br />
gegen ein adäquates Entgelt anbieten und das<br />
Beratungsgespräch unter Herausstellung der<br />
möglichen biopositiven Wirkungen der künstlichen<br />
Besonnung gleichzeitig als Verkaufsgespräch<br />
nutzen.<br />
Entsprechende Hilfestellungen zu solchen<br />
Beratungsgesprächen sollen ab kommendem<br />
Herbst in den Seminaren des Deutschen<br />
<strong>Sauna</strong>-<strong>Bund</strong>es zur UV-Schutz-Verordnung<br />
gegeben werden. �<br />
Hintergrundfoto: R-K-B-by manwalk_pixelio.de