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Sauna & Bäderpraxis 2/2011 - Deutscher Sauna-Bund e.V.

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Ausstattung und Betrieb<br />

4. Bedingt durch die zahlreichen Warnhinweise<br />

und Informationsschriften ist<br />

anzunehmen, dass die Anzahl der Nutzer<br />

sinken wird.<br />

5. Bedingt durch die Reduzierung der Bestrahlungsstärke<br />

müssen die Besonnungszeiten<br />

verlängert werden, wenn das gleiche<br />

Bräunungsergebnis erzielt werden soll.<br />

Dadurch steigen die Kosten pro Besonnung.<br />

Das Produkt wird weniger attraktiv. Die<br />

Nutzerzahlen werden vermutlich sinken.<br />

6. Bedingt durch die Pflicht zur Beratung und<br />

den geforderten Verzicht von Pflegeprodukten<br />

zur Besonnung werden die Nebenumsätze<br />

wahrscheinlich sinken.<br />

7. Unter kaufmännischen Gesichtspunkten<br />

müssen die einmaligen Investitionskosten<br />

sowie die höheren Folgekosten auf das<br />

Produkt umgelegt werden. Daraus resultiert<br />

eine Preissteigerung für den Kunden bei<br />

gleichzeitiger Reduzierung der Bestrahlungsstärke.<br />

Das wird nur schwer vermittelbar<br />

sein und zu sinkenden Nutzerzahlen<br />

führen.<br />

Schlussfolgerung: Bedingt durch den hohen<br />

bürokratischen Aufwand, die Deattraktivierung<br />

Foto: KBL Solarien<br />

des Produktes, die (hohen) Investitionskosten,<br />

die steigenden Betriebskosten und den Zwang<br />

zur „Negativberatung“ wird es in der Konsequenz<br />

zu einer Marktbereinigung kommen. Im<br />

Anschluss an die Marktbereinigung wird das<br />

Produkt „künstliche Besonnung“ vermutlich von<br />

wenigen Marktteilnehmern zu einem deutlich<br />

höheren Preis auf einem deutlich gestiegenen<br />

Niveau angeboten werden.<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Eine „belastbare“ Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

darüber, ob sich der Betrieb von Solarien<br />

in <strong>Sauna</strong>anlagen nach Inkrafttreten der UV-<br />

Schutz-Verordnung noch rechnet oder nicht, ist<br />

derzeit wegen der zahlreichen Variablen und<br />

insbesondere der wahrscheinlich negativen<br />

Marktentwicklung nicht oder nur sehr schwer<br />

möglich.<br />

Kleinbetriebe mit nicht mehr als zwei Solarien<br />

besitzen einen Nutzerkreis von so genannten<br />

Gelegenheitsnutzern, die das Solarium<br />

zusätzlich zum Hauptnutzen (<strong>Sauna</strong>baden)<br />

sporadisch buchen. Diese Kunden kaufen<br />

im Regelfall lediglich eine Einmalnutzung<br />

(zehn Minuten) und keine Zehnerkarten oder<br />

Sonnenabos. Daraus folgt für die „Kleinbetriebsregelung“:<br />

Vor jeder Bestrahlungsserie<br />

ist eine Beratung durchzuführen. Der durchschnittlich<br />

zehnminütigen Besonnung steht<br />

damit ein Beratungsgespräch von 15 bis 20<br />

Minuten gegenüber. Mit Blick auf die hohen<br />

Personalkosten des Fachpersonals wird sich<br />

das nicht rechnen. Ein möglicher Lösungsvorschlag<br />

für diese Betriebe: die Beratungsleistung<br />

gegen ein adäquates Entgelt anbieten und das<br />

Beratungsgespräch unter Herausstellung der<br />

möglichen biopositiven Wirkungen der künstlichen<br />

Besonnung gleichzeitig als Verkaufsgespräch<br />

nutzen.<br />

Entsprechende Hilfestellungen zu solchen<br />

Beratungsgesprächen sollen ab kommendem<br />

Herbst in den Seminaren des Deutschen<br />

<strong>Sauna</strong>-<strong>Bund</strong>es zur UV-Schutz-Verordnung<br />

gegeben werden. �<br />

Hintergrundfoto: R-K-B-by manwalk_pixelio.de

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