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Soziale Arbeit mit Kindern von alkoholabhängigen Vätern

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1.2). Die folgenden Ziele sollen laut Klein (vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die<br />

Suchtgefahren 1999, 495ff) dabei durch die Sozialarbeitenden im Speziellen verfolgt werden:<br />

• Verbesserung der individuellen Kompetenzen zur Vermeidung bzw. Bewältigung <strong>von</strong><br />

Alkoholproblemen<br />

• Förderung der allgemeinen seelischen Gesundheit zur Abwehr bzw. Linderung dieser<br />

Suchtkrankheit<br />

• Analyse und Akzentuierung der sozialen Bedingtheit der Suchtprobleme im Kontext<br />

der komplexen Gesamtgenese<br />

• Förderung sozialer Netzwerke zur Prävention und Intervention bei Alkoholproblemen<br />

• Besserung und Bewältigung <strong>von</strong> entstandenen Schäden infolge <strong>von</strong><br />

Alkoholmissbrauch bzw. -abhängigkeit<br />

• Entwicklung und Angebot <strong>von</strong> Alternativen zum problematischen Alkoholkonsum auf<br />

der Individual- und Gesellschaftsebene<br />

Diese Ziele können <strong>von</strong> den Sozialarbeitenden im einzelnen durch die nachstehenden<br />

Aufgabenfelder und Methoden verfolgt werden:<br />

• Psychosoziale Beratung und Betreuung (z. B. in Form <strong>von</strong> Krisenintervention,<br />

Motivationsförderung, Ver<strong>mit</strong>tlung in Therapie oder zu anderen sozialen Diensten,<br />

Begleitung / Betreuung während Antabusprogrammen, allgemeine und spezielle<br />

Beratungsformen, Vernetzung <strong>mit</strong> anderen Organisationen)<br />

• Prävention (z. B. in Form <strong>von</strong> Primär- und Sekundärprävention für Kinder <strong>von</strong><br />

Alkoholabhängigen und für weitere Risikogruppen, Fort- und Weiterbildung für<br />

Multiplikatoren wie Lehrer etc., personenbezogene vs. mediale Prävention)<br />

• Aufsuchende Sozialarbeit (z. B. Strassensozialarbeit und Krisenintervention,<br />

sozialpädagogische Familienbegleitung)<br />

• Niedrigschwellige Suchthilfe (z. B. durch die aufsuchende Sozialarbeit)<br />

• Begleitung vor, während und nach einem qualifizierten Entzug (z. B. im Rahmen<br />

einer klinisch-stationären Behandlung oder eines Motivationsprogrammes)<br />

• Ambulante und / oder stationäre Entwöhnung (z. B. in Fachkliniken oder<br />

Fachkrankenhäusern für Alkoholabhängige)<br />

• Justizvollzug (z. B. psychosoziale Betreuung während eines allfälligen Strafvollzuges)

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