09.01.2015 Aufrufe

IHK Wirtschaftsraum: Ausgabe Januar

Eine bessere Integration von Frauen, Älteren und Menschen mit Behinderungen in unseren Arbeitsmarkt wird der Gewinnung von Fachkräften in unserem Standort sicher helfen. Noch wichtiger ist es, die Schüler an unseren Gymnasien über die enormen Chancen der dualen Ausbildung zu informieren. Kurzfristig lässt sich unsere Fachkräftelücke durch eine Personengruppe reduzieren, die wir viel zu oft als Last wahrnehmen: Flüchtlinge. Viele von ihnen sind gut qualifiziert. Wollen wir diese Menschen wirklich jahrelang in Flüchtlingsunterkünften absondern? Integrieren wir sie – den Nutzen haben wir alle!

Eine bessere Integration von Frauen, Älteren und Menschen mit Behinderungen in unseren Arbeitsmarkt wird der Gewinnung von Fachkräften in unserem Standort sicher helfen. Noch wichtiger ist es, die Schüler an unseren Gymnasien über die enormen Chancen der dualen Ausbildung zu informieren. Kurzfristig lässt sich unsere Fachkräftelücke durch eine Personengruppe reduzieren, die wir viel zu oft als Last wahrnehmen: Flüchtlinge. Viele von ihnen sind gut qualifiziert. Wollen wir diese Menschen wirklich jahrelang in Flüchtlingsunterkünften absondern? Integrieren wir sie – den Nutzen haben wir alle!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Recht und Steuern<br />

Der gesetzliche Mindestlohn: Was<br />

kommt auf Ihr Unternehmen zu<br />

<strong>IHK</strong><br />

Die <strong>IHK</strong> informierte über den gesetzlichen Mindestlohn, der ab 1. <strong>Januar</strong> gültig ist.<br />

Am 15. Dezember informierten sich<br />

über 50 Unternehmer aus dem<br />

Main-Kinzig-Kreis in der <strong>IHK</strong><br />

über das Mindestlohngesetz, das zum<br />

1. <strong>Januar</strong> 2015 einen flächendeckenden<br />

Mindestlohn von 8,50 € in Deutschland<br />

vorsieht. Zwei Fachanwälte für Arbeits -<br />

recht, Hendrik Bourguignon und<br />

Eva Wißler, wiesen auf rechtliche<br />

Fallstricke hin und machten deutlich,<br />

dass auch Unternehmer, die ihren Mit -<br />

arbeitern mehr als 8,50 € zahlen, von<br />

den neuen Regelungen betroffen sind.<br />

Bis auf wenige Ausnahmen gilt der<br />

Min destlohn für alle Arbeitnehmer<br />

und Prak tikanten. Ausnahmen für<br />

zum Beispiel Minijobber gibt es nicht,<br />

und wer auf Basis von 450 € arbeitet,<br />

darf eine maximale Arbeitszeit von<br />

52,9 Stunden im Monat nicht über -<br />

schreiten. Hierüber ist ein ge nauer<br />

Stundennachweis zu führen, eine<br />

pauschale Beschäftigung ist nicht<br />

mehr erlaubt. „Aufgrund des zusätz -<br />

lichen Auf wands für die Stunden -<br />

erfassung könnte das Modell Mini-Job<br />

für viele Arbeitgeber uninteressant<br />

werden“, prognostiziert <strong>IHK</strong>-Juristin<br />

Kathrin Schmidt.<br />

Das Mindestlohngesetz birgt auch<br />

Kon fliktpotenzial hinsichtlich des Ge -<br />

halts gefüges: „Wie soll ich der Fach kraft<br />

erklären, dass die ungelernte 19-jährige<br />

Mini jobberin mehr bekommt als sie“,<br />

fragte eine Unternehmerin aus dem<br />

Gastro nomiebereich. Beide erhalten<br />

zwar die 8,50 € Mindestlohn, jedoch<br />

erhält die Mini-Jobberin brutto für netto,<br />

da die Arbeit geberin die Sozialabgaben<br />

alleine trägt. Trotz dieser Ungleich -<br />

behandlung sei eine Erhöhung der<br />

Gehälter der Fachkräfte nicht finanzierbar,<br />

so die Unternehmerin.<br />

18 | <strong>Wirtschaftsraum</strong> | Hanau-Kinzigtal | <strong>Januar</strong> 2015

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!