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IHK Wirtschaftsraum: Ausgabe Januar

Eine bessere Integration von Frauen, Älteren und Menschen mit Behinderungen in unseren Arbeitsmarkt wird der Gewinnung von Fachkräften in unserem Standort sicher helfen. Noch wichtiger ist es, die Schüler an unseren Gymnasien über die enormen Chancen der dualen Ausbildung zu informieren. Kurzfristig lässt sich unsere Fachkräftelücke durch eine Personengruppe reduzieren, die wir viel zu oft als Last wahrnehmen: Flüchtlinge. Viele von ihnen sind gut qualifiziert. Wollen wir diese Menschen wirklich jahrelang in Flüchtlingsunterkünften absondern? Integrieren wir sie – den Nutzen haben wir alle!

Eine bessere Integration von Frauen, Älteren und Menschen mit Behinderungen in unseren Arbeitsmarkt wird der Gewinnung von Fachkräften in unserem Standort sicher helfen. Noch wichtiger ist es, die Schüler an unseren Gymnasien über die enormen Chancen der dualen Ausbildung zu informieren. Kurzfristig lässt sich unsere Fachkräftelücke durch eine Personengruppe reduzieren, die wir viel zu oft als Last wahrnehmen: Flüchtlinge. Viele von ihnen sind gut qualifiziert. Wollen wir diese Menschen wirklich jahrelang in Flüchtlingsunterkünften absondern? Integrieren wir sie – den Nutzen haben wir alle!

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4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag<br />

und Umlage ist das Geschäftsjahr.<br />

5. Der Gewerbeertrag wird nach § 7<br />

GewStG unter Berücksichtigung von § 10 a<br />

GewStG ermittelt. Falls für das Bemes -<br />

sungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag<br />

nicht festgesetzt worden ist, tritt an die<br />

Stelle des Gewerbeertrages der nach dem<br />

Einkommen- oder Körperschaftsteuer -<br />

gesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbe -<br />

betrieb. Die Bemessungsgrundlage Gewinn<br />

aus Gewerbebetrieb ist um Gewinne aus<br />

ausländischen Betriebsstätten, um Be -<br />

teiligungserträge von anderen Unterneh -<br />

men und um einen nicht ausgeglichenen<br />

Gewerbeverlust aus Vorjahren (§ 10 a<br />

GewStG) zu kürzen, soweit der Beitrags -<br />

pflichtige diese Voraussetzung nachweist.<br />

Soweit ein Gewerbeertrag beziehungsweise<br />

ein Gewinn aus Gewerbebetrieb<br />

des Bemessungsjahres nicht bekannt ist,<br />

wird eine Vorauszahlung des Grund bei -<br />

trages und der Umlage auf der Grund lage<br />

des der <strong>IHK</strong> zum Zeitpunkt des Erlasses<br />

des Beitragsbescheides vorliegenden<br />

Gewerbeertrags beziehungsweise Gewinns<br />

aus Gewerbebetrieb des jüngsten Kalen -<br />

derjahres erhoben. Dies gilt entsprechend<br />

für die Bemessungsgrundlagen Umsatz,<br />

Bilanzsumme und Zahl der Arbeitnehmer,<br />

soweit diese für die Veranlagung zum<br />

Grundbeitrag erheblich sind.<br />

Soweit ein Gewerbeertrag beziehungsweise<br />

Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht<br />

bekannt ist, der <strong>IHK</strong> jedoch Gewerbe -<br />

steuer messbeträge vorliegen und der<br />

letzte Gewerbesteuermessbetrag größer<br />

als „0 €“ ist, kann eine Vorauszahlung des<br />

Grundbeitrages und der Umlage auf der<br />

Grundlage des Gewerbeertrages erhoben<br />

werden, der mit der Formel (Messbetrag x<br />

0,80 x 20) aus dem letzten der <strong>IHK</strong> vor -<br />

liegenden Gewerbesteuermessbetrag<br />

bis zum Steuerjahr 1997 (ab 1998: Mess -<br />

be trag x 20) ermittelt wird.<br />

Soweit keine Gewerbesteuermessbeträge<br />

größer „0 €“ vorliegen, der <strong>IHK</strong>-Zuge -<br />

hörige jedoch seinen Gewerbeertrag be -<br />

ziehungsweise Gewinn aus Gewerbe -<br />

betrieb mitgeteilt hat, kann eine Voraus -<br />

zahlung des Grundbeitrages und der<br />

Umlage auf der Grundlage des mitgeteilten<br />

Betrages erhoben werden.<br />

Von den übrigen <strong>IHK</strong>-Zugehörigen wird<br />

eine Vorauszahlung nur des Grund bei tra -<br />

ges nach Ziffer II. 2 dieser Satzung erhoben.<br />

Den <strong>IHK</strong>-Zugehörigen bleibt es vorbehalten,<br />

die vorläufige Veranlagung zu berichtigen,<br />

falls der Ertrag / Gewinn des Be -<br />

zugsjahres eine erhebliche Abweichung<br />

erwarten lässt. Die <strong>IHK</strong> kann die Umlage -<br />

vorauszahlung an die voraussichtlichen<br />

Umlagen für den Erhebungszeitraum<br />

anpassen.<br />

Ändert sich die Bemessungsgrundlage<br />

nach Erteilung des Beitragsbescheides, so<br />

erlässt die <strong>IHK</strong> einen berichtigten Be scheid.<br />

Zuviel gezahlte Beiträge werden er stattet,<br />

zu wenig erhobene Beiträge werden nachgefordert.<br />

Von einer Nachforde rung kann<br />

abgesehen werden, wenn die Kosten der<br />

Nachforderung in einem Miss ver hältnis<br />

zu dem zu fordernden Beitrag stehen.<br />

III. Bewirtschaftungsvermerke<br />

Die Personal- und alle übrigen Aufwen -<br />

dungen werden insgesamt für gegen -<br />

seitig deckungsfähig erklärt.<br />

Die Investitionsausgaben werden für<br />

gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

Hanau, den 3. Dezember 2014<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern<br />

Dr. Norbert Reichhold Dr. Gunther Quidde<br />

Präsident<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Nachtrag der Industrie- und<br />

Handelskammer Hanau-<br />

Gelnhausen-Schlüchtern für<br />

das Wirtschaftsjahr 2014<br />

(1. <strong>Januar</strong> 2014 bis 31. Dezember 2014)<br />

Die Vollversammlung der Industrie- und<br />

Handelskammer Hanau-Gelnhausen-<br />

Schlüchtern hat in ihrer Sitzung am<br />

3. Dezember 2014 folgenden Nachtrags-<br />

Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr<br />

2014 beschlossen:<br />

I. Der Nachtrags-Wirtschaftsplan<br />

für das Rechnungsjahr 2014 wird<br />

1. im Erfolgsplan<br />

mit der Summe der Erträge<br />

in Höhe von 5.713.000,00 €<br />

mit der Summe der Aufwendungen<br />

in Höhe von 6.013.600,00 €<br />

mit dem Saldo der Rücklagenveränderung<br />

in Höhe von -300.600,00 €<br />

2. im Finanzplan<br />

mit der Summe der Investitionseinnahmen<br />

in Höhe von 0,00 €<br />

mit der Summe der Investitionsausgaben<br />

in Höhe von 1.940.500,00 €<br />

mit der Summe der Einzahlungen<br />

in Höhe von 0,00 €<br />

mit der Summe der Auszahlungen<br />

in Höhe von 2.170.500.00 €<br />

festgestellt.<br />

II.Die in der Wirtschaftssatzung am<br />

4. Dezember 2013 von der Vollversammlung<br />

beschlossenen Beitragssätze bleiben durch<br />

den Nachtrag unverändert.<br />

III. Die Personal- und alle übrigen<br />

Aufwendungen werden insgesamt für<br />

gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

Die Investitionsausgaben werden für<br />

gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

Hanau, den 3. Dezember 2014<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern<br />

Dr. Norbert Reichhold<br />

Präsident<br />

Dr. Gunther Quidde<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

<strong>Januar</strong> 2015 | Hanau-Kinzigtal | <strong>Wirtschaftsraum</strong> | 37

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