09.01.2015 Aufrufe

IHK Wirtschaftsraum: Ausgabe Januar

Eine bessere Integration von Frauen, Älteren und Menschen mit Behinderungen in unseren Arbeitsmarkt wird der Gewinnung von Fachkräften in unserem Standort sicher helfen. Noch wichtiger ist es, die Schüler an unseren Gymnasien über die enormen Chancen der dualen Ausbildung zu informieren. Kurzfristig lässt sich unsere Fachkräftelücke durch eine Personengruppe reduzieren, die wir viel zu oft als Last wahrnehmen: Flüchtlinge. Viele von ihnen sind gut qualifiziert. Wollen wir diese Menschen wirklich jahrelang in Flüchtlingsunterkünften absondern? Integrieren wir sie – den Nutzen haben wir alle!

Eine bessere Integration von Frauen, Älteren und Menschen mit Behinderungen in unseren Arbeitsmarkt wird der Gewinnung von Fachkräften in unserem Standort sicher helfen. Noch wichtiger ist es, die Schüler an unseren Gymnasien über die enormen Chancen der dualen Ausbildung zu informieren. Kurzfristig lässt sich unsere Fachkräftelücke durch eine Personengruppe reduzieren, die wir viel zu oft als Last wahrnehmen: Flüchtlinge. Viele von ihnen sind gut qualifiziert. Wollen wir diese Menschen wirklich jahrelang in Flüchtlingsunterkünften absondern? Integrieren wir sie – den Nutzen haben wir alle!

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Bild des Monats<br />

Aufbewahrungspflichten<br />

Welche Unterlagen können jetzt entsorgt werden<br />

© Timothy Masters - Fotolia.com<br />

Vorsicht beim Schreddern von alten Dokumenten. Manche Unterlagen müssen viele Jahre aufbewahrt werden.<br />

Viele Vorschriften regeln die Auf -<br />

bewahrung von Geschäftsunter -<br />

lagen im Detail. Werden diese<br />

Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten,<br />

drohen erhebliche Freiheitsstrafen.<br />

Die Papiere müssen übrigens im Original<br />

gesichert und geordnet an einem geeigneten<br />

Platz abgelegt werden. Für elektronische<br />

Dokumente gelten spezielle Regeln.<br />

Zehn Jahre aufbewahrt werden müssen<br />

Handelsbücher und Aufzeichnungen,<br />

Jahresabschluss, Inventare, Lageberichte,<br />

Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem<br />

Verständnis erforderlichen Arbeitsanwei -<br />

sungen und sonstigen Organisations -<br />

unterlagen, Buchungsbelege, Unterlagen,<br />

die einer mit Mitteln der Datenverarbei -<br />

tung abgegebenen Zollanmeldung beizufügen<br />

sind (ATLAS), sofern die Zollbehör -<br />

den auf ihre Vorlage verzichtet oder sie<br />

nach erfolgter Vorlage zurückgegeben<br />

haben. Alle anderen aufbewahrungspflichtigen<br />

Geschäftsunterlagen sind<br />

sechs Jahre vorzuhalten.<br />

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils<br />

mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem<br />

die letzte Eintragung in das Buch ge -<br />

macht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz,<br />

der Jahresabschluss oder der Lagebericht<br />

aufgestellt, der Handels- oder<br />

Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt<br />

worden oder der Buchungsbeleg<br />

entstanden ist, ferner die Aufzeichnung<br />

vorgenommen worden ist oder die sonstigen<br />

Unterlagen entstanden sind.<br />

Auch Privatleute haben eine zweijährige<br />

Aufbewahrungspflicht zu beachten. Sie<br />

bezieht sich auf Rechnungen, Zahlungs -<br />

belege oder andere beweiskräftige<br />

Unterlagen, die Privatpersonen im<br />

Zusammenhang mit Leistungen an<br />

einem Grundstück erhalten haben.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

kann sich die Aufbewahrungsfrist auch<br />

verlängern. Dies ist der Fall, wenn das<br />

Schriftgut für Steuern von Bedeutung<br />

ist, bei denen die Festsetzungsfrist noch<br />

nicht abgelaufen ist.<br />

Details zu den Aufbewahrungspflichten<br />

stehen online unter www.hanau.ihk.de. w<br />

4 | <strong>Wirtschaftsraum</strong> | Hanau-Kinzigtal | <strong>Januar</strong> 2015

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