Ãrzteblatt - qs- nrw
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Fortbildung<br />
Danksagung<br />
Allen Ärztinnen und Ärzten sei herzlich gedankt,<br />
die die Studie durch die Meldung der<br />
Krebsdiagnosen an das Tumorzentrum Potsdam<br />
e.V. oder durch die Beantwortung unserer<br />
Anfragen zu bestehenden Diagnosen<br />
sehr unterstützt haben. Besonderer Dank gilt<br />
allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für<br />
die bereitwillige Mitarbeit sowie allen technischen<br />
Mitarbeitern und Programmierern<br />
der Studie, die sich für die Sammlung und<br />
Verarbeitung der Daten engagieren.<br />
Dieses Projekt wird von dem Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung, der Europäischen<br />
Union (SOC 98 200 76905F02)<br />
und der Deutschen Krebshilfe (70-2201)<br />
unterstützt.<br />
Korrespondenz bitte richten an:<br />
Dr. M. M. Bergmann<br />
Deutsches Institut für Ernährungsforschung<br />
Arthur-Scheunert-Allee 114-116<br />
14558 Bergholz-Rehbrücke<br />
Tel: (033200) 8 83 04<br />
e-mail: mbergman@www.dife.de<br />
Landesversicherungsanstalt Brandenburg<br />
Angebote der Rentenversicherung für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation<br />
eines Kalenderjahres verlangt. Krankenhausoder<br />
sonstige Klinikaufenthalte im selben Jahr<br />
werden angerechnet.<br />
Die Rentenversicherung erbringt Maßnahmen<br />
der medizinischen Rehabilitation auf der<br />
Grundlage des Sozialgesetzbuchs -Sechstes<br />
Buch- (SGB VI). Voraussetzung ist, dass die<br />
Erwerbsfähigkeit des Versicherten/Patienten<br />
erhalten oder wiederhergestellt werden kann.<br />
Stationäre und ambulante/<br />
teilstationäre Maßnahmen<br />
Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung: die<br />
stationäre Rehabilitationsmaßnahme (nicht zu<br />
verwechseln mit der „Kur") und die ambulante<br />
oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme.<br />
Der Unterschied besteht - grob gesagt -<br />
darin, dass bei einer stationären Maßnahme<br />
die Unterbringung des Rehabilitanden in einer<br />
Rehabilitationsklinik erfolgt, während er<br />
bei einem ambulanten oder teilstationären<br />
Angebot „nur“ an den therapeutischen Maßnahmen<br />
teilnimmt und ansonsten zu Hause<br />
wohnt.<br />
Dauer<br />
Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme<br />
dauert in der Regel drei Wochen. In begründeten<br />
Fällen ist eine Verlängerung möglich.<br />
Ausnahmen von dieser Regelbehandlungsdauer<br />
bestehen für die Indikationsbereiche<br />
Sucht und Psychosomatik und bei Kinderheilbehandlungen.<br />
Rehabilitationskliniken<br />
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen<br />
werden sowohl in Kliniken der Rentenversicherungsträger<br />
als auch in solchen anderer<br />
Träger erbracht. Die Landesversicherungsanstalt<br />
(LVA) Brandenburg betreibt eine eigene<br />
Klinik in Rheinsberg: die Rehabilitationsklinik<br />
Hohenelse am Rheinsberger See. Diese und<br />
auch alle anderen von der Rentenversicherung<br />
belegten Kliniken verfügen über moderne<br />
Ausstattungen, so dass eine optimale Betreuung<br />
der Patienten gesichert ist. In den<br />
Kliniken sind Patienten auf Kosten der Rentenund<br />
Krankenversicherung gemeinsam untergebracht;<br />
eine Trennung zwischen Versicherten<br />
der Arbeiter- und Angestelltenversicherung<br />
wird nicht (mehr) vorgenommen. In jedem<br />
Fall obliegt es dem Kostenträger, die<br />
entsprechende Klinik auszusuchen. Wünsche<br />
der künftigen Rehabilitanden werden nach<br />
Möglichkeit berücksichtigt. Das betrifft auch<br />
die Begleitung durch den Ehepartner.<br />
Persönliche und versicherungsrechtliche<br />
Voraussetzungen<br />
Um eine Rehabilitationsmaßnahme auf Kosten<br />
der Rentenversicherung durchführen zu<br />
können, müssen persönliche und versicherungsrechtliche<br />
Voraussetzungen erfüllt sein.<br />
Persönliche Voraussetzung bedeutet, nach<br />
medizinischer Einschätzung ist die Erwerbsfähigkeit<br />
gefährdet oder sogar gemindert,<br />
kann durch eine Rehabilitationsmaßnahme<br />
aber voraussichtlich wieder hergestellt werden.<br />
Auch Beziehern einer Rente wegen Berufs-<br />
oder Erwerbsunfähigkeit wird eine solche<br />
Maßnahme gewährt, wenn zu erwarten<br />
ist, dass dadurch die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />
beseitigt werden kann.<br />
Unter versicherungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
ist zu verstehen, dass eine bestimmte Vorversicherungszeit<br />
in der Rentenversicherung<br />
erfüllt sein muss.<br />
Wiederholung<br />
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation<br />
werden in der Regel nur alle vier Jahre gewährt,<br />
wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich<br />
erscheint. Nur in besonderen Fällen<br />
ist vor Ablauf dieser vier Jahre eine erneute<br />
Maßnahme möglich.<br />
Zuzahlung<br />
Ob eine Zuzahlung zu den Maßnahmekosten<br />
zu leisten ist, hängt von der Höhe der Nettoeinkünfte<br />
des Rehabilitanden ab. Unter Umständen<br />
ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht<br />
möglich. Auf jeden Fall wird eine<br />
Zuzahlung für höchstens 14 Tage innerhalb<br />
Umfang der Behandlung<br />
In einer Rehabilitationsklinik wird eine<br />
Rundumbetreuung gewährt. Mit dem Pflegesatz<br />
sind abgegolten: medizinische Betreuung,<br />
aber auch Unterbringung und Verpflegung,<br />
Arznei- und Verbandmittel,<br />
Krankengymnastik, Sprach-, Bewegungsund<br />
Beschäftigungstherapie – soweit erforderlich<br />
– medizinisch-physikalische Maßnahmen<br />
wie Massagen und Bestrahlungen,<br />
die Beschaffung und die Unterweisung im<br />
Gebrauch von orthopädischen und anderen<br />
Hilfsmitteln, Gesundheitsaufklärung und<br />
nicht zuletzt eine aktive Freizeitgestaltung.<br />
Antragsverfahren<br />
In jedem Fall muss ein Antrag beim Rentenversicherungsträger<br />
gestellt werden. Die Anregung<br />
dazu kann vom Hausarzt kommen,<br />
zum Teil fordern die Krankenkassen auch gezielt<br />
zur Antragstellung auf. Der Antrag kann<br />
in einer Auskunfts- und Beratungsstelle gestellt<br />
werden. Unbeachtlich ist, ob ein Antragsteller<br />
bei der Landesversicherungsanstalt, der Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte oder<br />
der Bundesknappschaft versichert ist. Jede<br />
Auskunfts- und Beratungsstelle nimmt einen<br />
Antrag auch für einen anderen Rentenversicherungsträger<br />
entgegen. Die Mitarbeiter verfügen<br />
über die entsprechenden Vordrucke.<br />
Sie beraten und geben Hilfestellung bei der<br />
Ausfüllung.Hilfreich für die Bearbeitung durch<br />
den Rentenversicherungsträger ist es auf jeden<br />
Fall, wenn der behandelnde Arzt den Befundbericht<br />
mit einreicht. Wenn dieser ausführlich<br />
genug ist, kann unter Umständen auf<br />
eine zusätzliche körperliche Untersuchung<br />
beim Ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers<br />
verzichtet werden.<br />
Der Versicherte/Patient erhält einen Bescheid<br />
über seinen Antrag. Die LVA Brandenburg ist<br />
bemüht, kurzfristig über die Anträge zu entscheiden,<br />
denn schließlich wird ein Antrag ja<br />
gestellt, weil der Betreffende krank ist und der<br />
Heilung bedarf. Nach Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme<br />
erhält der künftige Re-<br />
Brandenburgisches Ärzteblatt 10/2001 • 11. Jahrgang<br />
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