Fortbildung/Lesermeinung habilitand von der ausgewählten Reha-Klinik eine Einladung mit Informationen über den Anreisetag und alles Wesentliche zum Klinikaufenthalt. Finanzielle Sicherung Teilweise werden Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen nicht gestellt, weil der Betreffende seine Familie für die Zeit seiner Abwesenheit unversorgt glaubt. Diese Befürchtung ist unbegründet. Entweder leistet der Arbeitgeber für die Zeit der Rehabilitation Entgeltfortzahlung oder der Rentenversicherungsträger zahlt anschließend an die Entgeltfortzahlung bzw. statt dieser Übergangsgeld. Davon werden - ebenfalls vom Rentenversicherungsträger - Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Der Rentenversicherungsträger übernimmt auch die Reisekosten und ggf. die Kosten für eine Haushaltshilfe für die daheim gebliebene Familie. Anschlussheilbehandlung Die Anschlussheilbehandlung schließt in der Regel nahtlos an einen Krankenhausaufenthalt (nach einer Operation) an. Das oben beschriebene Verfahren der Prüfung beim Rentenversicherungsträger muss in diesen Fällen noch schneller als gewöhnlich ablaufen, was durch organisatorische Maßnahmen aber sichergestellt ist. Suchterkrankung Eine Rehabilitationsmaßnahme kann auch bei einer Suchterkrankung angeboten werden. Die Entgiftung/der Entzug erfolgt in einem Krankenhaus, die Entwöhnung anschließend in einer speziellen Rehabilitationseinrichtung. Das dauert bei einer Abhängigkeitserkrankung wegen Alkohol oder Medikamenten in der Regel zwölf Wochen. Eine Verlängerung ist auch hier in bestimmten Fällen möglich. Für Abhängigkeitserkrankungen auf Grund des Konsums illegaler Drogen wird von einer Therapiezeit von mehreren Monaten ausgegangen. Kinderheilbehandlung Voraussetzung von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder ist, dass wenigstens ein Elternteil eine bestimmte Versicherungszeit in der Rentenversicherung zurückgelegt hat. Die Dauer einer derartigen Rehabilitationsmaßnahme ist in der Regel auf vier Wochen begrenzt. Auch hier ist in begründeten Fällen eine Verlängerung auf Antrag der Rehabilitationsklinik möglich. Bei bestimmten Indikationen wird von vornherein eine längere Behandlungsdauer gewährt. Zur Durchführung von Kinder-Rehabilitationsbehandlungen gibt es eine Anzahl guter, moderner und kindgerechter Einrichtungen in ganz Deutschland. Die LVA Brandenburg bemüht sich, die Kinder vorwiegend in Einrichtungen im Land Brandenburg unterzubringen, damit Besuche der Eltern und Geschwister möglich sind. Der jeweiligen Indikation entsprechend werden aber auch Einrichtungen an der Ost- und Nordsee oder in anderen Bundesländern ausgewählt. Sind die Kinder noch klein oder behindert, gewährt der Rentenversicherungsträger die Begleitung durch Mutter oder Vater. In ganz besonderen Fällen ist es möglich, dass Geschwisterkinder zur Rehabilitation mitfahren. Die Rehabilitationskliniken bieten in gewissem Umfang Schulunterricht an, deshalb ist die Sorge unbegründet, das Kind versäume zu viel. Außerdem wird ein gesundes Kind den versäumten Stoff sehr schnell nachholen. Es ist zu hoffen, dass Versicherte und ihre Kinder künftig noch stärker als bisher von den Angeboten der medizinischen Rehabilitation Gebrauch machen. Diese Möglichkeit zur Gesunderhaltung sollte genutzt werden, die Angebote sind da! Angelika Kleuß Landesversicherungsanstalt Brandenburg Stellv. Leiterin der Leistungsabteilung Bertha-von-Suttner-Straße 1 15236 Frankfurt/Oder Telefon: (0335) 5 51 23 52 Lesermeinung Zu dem Beitrag „Hilfe bei Ertrinkungsunfällen mit schwerer Unterkühlung im Kleinkindalter“ von Dr. med. Thomas Erler (Kinderklinik Cottbus) im BÄB 8/2001 Ergänzung Dr. Thomas Erler nimmt im Brandenburgischen Ärzteblatt Nr. 8/2001 auf Seite 252 zum o. g. Thema Stellung und informiert über aktuelle Behandlungsverfahren bei unterkühlten Kindern nach Ertrinkungsunfall. Dies ist ein grundsätzlich lobenswertes Unterfangen, da es sich zwar um seltene, wenngleich sehr dramatische Ereignisse handelt, die schnelles und fachlich kompetentes Handeln aller Beteiligten zur Voraussetzung haben, soll ein Behandlungserfolg eintreten. Kritisch anzumerken ist aber, dass dieser Beitrag erst im August 2001 erscheint, also zu einem Zeitpunkt, wo die Badesaison weitgehend verstrichen ist. Gleichwohl sind Ertrinkungsfälle, besonders im Kleinkindalter, jederzeit möglich – insbesondere im scheinbar ungefährlichen Gartenteich der Großeltern oder in der Regentonne des elterlichen Grundstücks. Insofern ist das späte Publikationsdatum hiermit zu relativieren. Schade ist und bleibt allerdings, dass derartige Mitteilungen aus einem isolierten Standpunkt heraus erfolgen. Viel zweckdienlicher wäre es gewesen, für die gesamte brandenburgische Ärzteschaft eine Information zu publizieren, die landesweit von Bedeutung wäre. Mit einem kurzen Telefonanruf hätte Herr Kollege Erler natürlich erfahren können, dass die Klinik für Kinder und Jugendliche am Klinikum „Ernst von Bergmann“ in Potsdam das Verfahren der Herz-Lungen-Maschinen-Anwendung bei unterkühlten Patienten schon seit längerer Zeit propagiert. Dazu sind bereits vor zwei Jahren Kooperationsbeziehungen mit dem Deutschen Herzzentrum Berlin aufgenommen worden, die gewährleisten, dass eine suffiziente Wiedererwärmung über eine Herz-Lungen-Maschine bei Kleinkindern und Kindern nach Ertrinkungsunfällen erfolgen kann. Die entsprechenden logistischen und organisatorischen Absprachen sind getroffen. Insofern sei hiermit ergänzt, dass nicht nur im südbrandenburgischen Raum, sondern auch im Bereich Potsdam und Umgebung eine entsprechende Kooperationsvereinbarung und die Erreichbarkeit eines Herzzentrums organisiert sind. Die Indikation und Voraussetzungen zur Übernahme in Potsdam gleichen denen, die Dr. Erler für Cottbus formuliert hat. Erreichbar ist der Bereich Kinder-Intensiv-Therapie der Klinik für Kinder und Jugendliche des Klinikums „Ernst von Bergmann“ über die Telefon-Nummer (0331) 2 41 59 41. Prof. Dr. M. Radke Klinik für Kinder und Jugendliche Klinikum Ernst von Bergmann Charlottenstraße 72 14467 Potsdam 316 Brandenburgisches Ärzteblatt 10/2001 • 11. Jahrgang
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