Ãrzteblatt - qs- nrw
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Gesellschaften und Verbände<br />
Sachgebiet 1 Sachgebiet 2 Sachgebiet 3 Sachgebiet 4 Sachgebiet 5 Sachgebiet 6<br />
Amts- und Kinder- und Zahnärztlicher Dienst Hygiene und Sozialmedizinischer Sozialpsychiatrischer<br />
Vertrauensärztlicher Dienst Jugendgesundheitsdienst Umweltmedizin Dienst Dienst<br />
Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl)<br />
Amtsärztliche Gutachten Frühförderung Untersuchungen in Kita Infektionsschutz und Gesundheitsförderung Beratung und<br />
Medizinalaufsicht Mütterberatung und Schulen (jährlich) Impfschutz Behindertenberatung Betreuung psychisch<br />
Gesundheitsbericht- Schutzimpfungen Prophylaxemaßnahmen Hygieneüberwachung Beratung bei Kranker, seelisch<br />
erstattung Kita-Untersuchungen Beratung von Kindern Stellungnahmen für - Schwangerschaft Behinderter und deren<br />
Arzneimittelkontrolle (jährlich) und Eltern Planungsverfahren - Familienplanung und Angehörigen sowie<br />
Schuleingangs- Umweltmedizin - Sexualität sowie Suchtkranker<br />
Untersuchungen<br />
Beratung bei anderen<br />
Schuluntersuchungen Erkrankungen Beratung und Betreuung<br />
Untersuchung nach dem<br />
psychisch kranker Kinder<br />
JgdArbSchG<br />
Personalempfehlungen Personalempfehlungen Personalempfehlungen Personalempfehlungen Personalempfehlungen Personalempfehlungen<br />
Amtsarzt Fachärzte für Pädiatrie Zahnärzte Fachärzte für Hygiene Fachärzte für Fachärzte für Psychiatrie<br />
Stellv. Amtsarzt Kinderpsychologen Zahnarzthelferinnen Ingenieure für Hygiene Sozialmedizin, Psychologen<br />
Verwaltungsleiter Sozialarbeiter Gesundheitsaufseher Sozialarbeiter Sozialarbeiter<br />
Verwaltungssach- Sozialmed. Assistenten Schreibkräfte Krankenpfleger<br />
bearbeiter Kinderpflegekräfte Schreibkräfte<br />
Sozialmed. Assistenten Schreibkräfte<br />
Soziologe<br />
Schreibkräfte<br />
11 Stellen/150 000 EW 15 Stellen/150 000 EW 6 Stellen/150 000 EW 10 Stellen/150 000 EW 9 Stellen/150 000 EW 9 Stellen/150 000 EW<br />
Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg vom 9. Dezember 1993 zum Aufbau der Strukturen des Gesundheitsämter<br />
sundheitsdienstgesetz gefordert wurde, fehlen<br />
Kinderpsychiater bisher in allen Gesundheitsämtern.<br />
11. Bilanz und Ausblick<br />
Nach zehn Jahren deutscher Einheit ist ein<br />
ausreichender Gesetzeskanon für den Öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst vorhanden. Nicht<br />
alle Gesetzesvorschriften konnten erwähnt<br />
oder erläutert werden. Die Bilanz des Öffentlichen<br />
Gesundheitsdienstes im Land Brandenburg<br />
kann durchaus als gut eingeschätzt werden.<br />
Den Bürgerinnen und Bürgern des<br />
Landes ist ein modernes Gesundheitsdienstgesetz<br />
an die Hand gegeben worden. Viele Aktivitäten<br />
hat die Landesregierung angeregt,<br />
wie modellhafte Projekte im Rahmen der Regiekompetenz,<br />
die neue Wege der Bewältigung<br />
von Aufgaben zeigen und erproben.<br />
Beispielhaft seien die Psychiatrieplanung sowie<br />
Untersuchungen zur Kindergesundheit<br />
und sozialen Lage genannt.<br />
Was im Land auffällt, ist eine ungleiche strukturelle<br />
Entwicklung der einzelnen Kommunen<br />
und Gesundheitsämter. Ob das Nachteile für<br />
die Menschen im Land mit sich bringen wird,<br />
ist abzuwarten. Obwohl im Bundessozialhilfegesetz<br />
(§ 126) und im Gesundheitsdienstgesetz<br />
(§ 13) der Gesetzgeber den Gesundheitsämtern<br />
die Behindertenberatung zuweist,<br />
ist in einzelnen Kommunen diese Aufgabe an<br />
andere Bereiche abgegeben worden. Ebenso<br />
gibt es Landkreise in Brandenburg, in denen<br />
die Auflösung der Strukturen der Gesundheitsämter<br />
betrieben wird. Es werden Referatsbereiche<br />
gebildet, die die Bürger wegen<br />
der fehlenden Transparenz kaum noch mit einem<br />
Gesundheitsamt in Verbindung bringen<br />
können. Die Brandenburger haben sich gerade<br />
an die neuen Verwaltungsstrukturen in den<br />
Landkreisen und kreisfreien Städten gewöhnt,<br />
da wird mit dieser wenig bürgerfreundlichen<br />
und angeblich Kosten sparenden Reform für<br />
neue Verwirrung gesorgt. Dass es im § 3 Absatz<br />
1 Satz 2 des Gesundheitsdienstgesetzes<br />
heißt: „Landkreise und kreisfreie Städte<br />
führen die Aufgaben nach diesem Gesetz in<br />
einem Gesundheitsamt durch," scheint dabei<br />
niemanden zu stören.<br />
Neue Aufgaben kommen auf die kommunalen<br />
Gesundheitsämter in Brandenburg zu.<br />
Dazu gehören die Qualitätssicherung in allen<br />
Bereichen oder die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes,<br />
da am 1. Januar 2001 in<br />
Kraft getreten ist.<br />
Bevölkerungsmedizinisch werden in diesem<br />
Jahrhundert die älteren und alten Menschen<br />
an erster Stelle stehen. Die Probleme, die damit<br />
auf das gesamte Gesundheitswesen zukommen,<br />
werden die heutigen Streitereien um<br />
Etatanteile als „peanuts“ erscheinen lassen.<br />
Dr. med. Heinz-Walter Knackmuß<br />
Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen<br />
Röntgenstraße 13<br />
14712 Rathenow<br />
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322 Brandenburgisches Ärzteblatt 10/2001 • 11. Jahrgang