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Ärzteblatt - qs- nrw

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Gesellschaften und Verbände<br />

Sachgebiet 1 Sachgebiet 2 Sachgebiet 3 Sachgebiet 4 Sachgebiet 5 Sachgebiet 6<br />

Amts- und Kinder- und Zahnärztlicher Dienst Hygiene und Sozialmedizinischer Sozialpsychiatrischer<br />

Vertrauensärztlicher Dienst Jugendgesundheitsdienst Umweltmedizin Dienst Dienst<br />

Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl) Aufgaben (Auswahl)<br />

Amtsärztliche Gutachten Frühförderung Untersuchungen in Kita Infektionsschutz und Gesundheitsförderung Beratung und<br />

Medizinalaufsicht Mütterberatung und Schulen (jährlich) Impfschutz Behindertenberatung Betreuung psychisch<br />

Gesundheitsbericht- Schutzimpfungen Prophylaxemaßnahmen Hygieneüberwachung Beratung bei Kranker, seelisch<br />

erstattung Kita-Untersuchungen Beratung von Kindern Stellungnahmen für - Schwangerschaft Behinderter und deren<br />

Arzneimittelkontrolle (jährlich) und Eltern Planungsverfahren - Familienplanung und Angehörigen sowie<br />

Schuleingangs- Umweltmedizin - Sexualität sowie Suchtkranker<br />

Untersuchungen<br />

Beratung bei anderen<br />

Schuluntersuchungen Erkrankungen Beratung und Betreuung<br />

Untersuchung nach dem<br />

psychisch kranker Kinder<br />

JgdArbSchG<br />

Personalempfehlungen Personalempfehlungen Personalempfehlungen Personalempfehlungen Personalempfehlungen Personalempfehlungen<br />

Amtsarzt Fachärzte für Pädiatrie Zahnärzte Fachärzte für Hygiene Fachärzte für Fachärzte für Psychiatrie<br />

Stellv. Amtsarzt Kinderpsychologen Zahnarzthelferinnen Ingenieure für Hygiene Sozialmedizin, Psychologen<br />

Verwaltungsleiter Sozialarbeiter Gesundheitsaufseher Sozialarbeiter Sozialarbeiter<br />

Verwaltungssach- Sozialmed. Assistenten Schreibkräfte Krankenpfleger<br />

bearbeiter Kinderpflegekräfte Schreibkräfte<br />

Sozialmed. Assistenten Schreibkräfte<br />

Soziologe<br />

Schreibkräfte<br />

11 Stellen/150 000 EW 15 Stellen/150 000 EW 6 Stellen/150 000 EW 10 Stellen/150 000 EW 9 Stellen/150 000 EW 9 Stellen/150 000 EW<br />

Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg vom 9. Dezember 1993 zum Aufbau der Strukturen des Gesundheitsämter<br />

sundheitsdienstgesetz gefordert wurde, fehlen<br />

Kinderpsychiater bisher in allen Gesundheitsämtern.<br />

11. Bilanz und Ausblick<br />

Nach zehn Jahren deutscher Einheit ist ein<br />

ausreichender Gesetzeskanon für den Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst vorhanden. Nicht<br />

alle Gesetzesvorschriften konnten erwähnt<br />

oder erläutert werden. Die Bilanz des Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes im Land Brandenburg<br />

kann durchaus als gut eingeschätzt werden.<br />

Den Bürgerinnen und Bürgern des<br />

Landes ist ein modernes Gesundheitsdienstgesetz<br />

an die Hand gegeben worden. Viele Aktivitäten<br />

hat die Landesregierung angeregt,<br />

wie modellhafte Projekte im Rahmen der Regiekompetenz,<br />

die neue Wege der Bewältigung<br />

von Aufgaben zeigen und erproben.<br />

Beispielhaft seien die Psychiatrieplanung sowie<br />

Untersuchungen zur Kindergesundheit<br />

und sozialen Lage genannt.<br />

Was im Land auffällt, ist eine ungleiche strukturelle<br />

Entwicklung der einzelnen Kommunen<br />

und Gesundheitsämter. Ob das Nachteile für<br />

die Menschen im Land mit sich bringen wird,<br />

ist abzuwarten. Obwohl im Bundessozialhilfegesetz<br />

(§ 126) und im Gesundheitsdienstgesetz<br />

(§ 13) der Gesetzgeber den Gesundheitsämtern<br />

die Behindertenberatung zuweist,<br />

ist in einzelnen Kommunen diese Aufgabe an<br />

andere Bereiche abgegeben worden. Ebenso<br />

gibt es Landkreise in Brandenburg, in denen<br />

die Auflösung der Strukturen der Gesundheitsämter<br />

betrieben wird. Es werden Referatsbereiche<br />

gebildet, die die Bürger wegen<br />

der fehlenden Transparenz kaum noch mit einem<br />

Gesundheitsamt in Verbindung bringen<br />

können. Die Brandenburger haben sich gerade<br />

an die neuen Verwaltungsstrukturen in den<br />

Landkreisen und kreisfreien Städten gewöhnt,<br />

da wird mit dieser wenig bürgerfreundlichen<br />

und angeblich Kosten sparenden Reform für<br />

neue Verwirrung gesorgt. Dass es im § 3 Absatz<br />

1 Satz 2 des Gesundheitsdienstgesetzes<br />

heißt: „Landkreise und kreisfreie Städte<br />

führen die Aufgaben nach diesem Gesetz in<br />

einem Gesundheitsamt durch," scheint dabei<br />

niemanden zu stören.<br />

Neue Aufgaben kommen auf die kommunalen<br />

Gesundheitsämter in Brandenburg zu.<br />

Dazu gehören die Qualitätssicherung in allen<br />

Bereichen oder die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes,<br />

da am 1. Januar 2001 in<br />

Kraft getreten ist.<br />

Bevölkerungsmedizinisch werden in diesem<br />

Jahrhundert die älteren und alten Menschen<br />

an erster Stelle stehen. Die Probleme, die damit<br />

auf das gesamte Gesundheitswesen zukommen,<br />

werden die heutigen Streitereien um<br />

Etatanteile als „peanuts“ erscheinen lassen.<br />

Dr. med. Heinz-Walter Knackmuß<br />

Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen<br />

Röntgenstraße 13<br />

14712 Rathenow<br />

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322 Brandenburgisches Ärzteblatt 10/2001 • 11. Jahrgang

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