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Ärzteblatt - qs- nrw

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Fortbildung/Lesermeinung<br />

habilitand von der ausgewählten Reha-Klinik<br />

eine Einladung mit Informationen über den<br />

Anreisetag und alles Wesentliche zum Klinikaufenthalt.<br />

Finanzielle Sicherung<br />

Teilweise werden Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen<br />

nicht gestellt, weil der Betreffende<br />

seine Familie für die Zeit seiner Abwesenheit<br />

unversorgt glaubt. Diese Befürchtung ist<br />

unbegründet. Entweder leistet der Arbeitgeber<br />

für die Zeit der Rehabilitation Entgeltfortzahlung<br />

oder der Rentenversicherungsträger<br />

zahlt anschließend an die Entgeltfortzahlung<br />

bzw. statt dieser Übergangsgeld. Davon<br />

werden - ebenfalls vom Rentenversicherungsträger<br />

- Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt.<br />

Der Rentenversicherungsträger übernimmt<br />

auch die Reisekosten und ggf. die<br />

Kosten für eine Haushaltshilfe für die daheim<br />

gebliebene Familie.<br />

Anschlussheilbehandlung<br />

Die Anschlussheilbehandlung schließt in der<br />

Regel nahtlos an einen Krankenhausaufenthalt<br />

(nach einer Operation) an. Das oben beschriebene<br />

Verfahren der Prüfung beim Rentenversicherungsträger<br />

muss in diesen Fällen<br />

noch schneller als gewöhnlich ablaufen, was<br />

durch organisatorische Maßnahmen aber sichergestellt<br />

ist.<br />

Suchterkrankung<br />

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann auch bei<br />

einer Suchterkrankung angeboten werden.<br />

Die Entgiftung/der Entzug erfolgt in einem<br />

Krankenhaus, die Entwöhnung anschließend<br />

in einer speziellen Rehabilitationseinrichtung.<br />

Das dauert bei einer Abhängigkeitserkrankung<br />

wegen Alkohol oder Medikamenten in<br />

der Regel zwölf Wochen. Eine Verlängerung<br />

ist auch hier in bestimmten Fällen möglich. Für<br />

Abhängigkeitserkrankungen auf Grund des<br />

Konsums illegaler Drogen wird von einer<br />

Therapiezeit von mehreren Monaten ausgegangen.<br />

Kinderheilbehandlung<br />

Voraussetzung von Rehabilitationsmaßnahmen<br />

für Kinder ist, dass wenigstens ein Elternteil<br />

eine bestimmte Versicherungszeit in<br />

der Rentenversicherung zurückgelegt hat. Die<br />

Dauer einer derartigen Rehabilitationsmaßnahme<br />

ist in der Regel auf vier Wochen begrenzt.<br />

Auch hier ist in begründeten Fällen<br />

eine Verlängerung auf Antrag der Rehabilitationsklinik<br />

möglich. Bei bestimmten Indikationen<br />

wird von vornherein eine längere Behandlungsdauer<br />

gewährt.<br />

Zur Durchführung von Kinder-Rehabilitationsbehandlungen<br />

gibt es eine Anzahl guter, moderner<br />

und kindgerechter Einrichtungen in<br />

ganz Deutschland. Die LVA Brandenburg<br />

bemüht sich, die Kinder vorwiegend in Einrichtungen<br />

im Land Brandenburg unterzubringen,<br />

damit Besuche der Eltern und Geschwister<br />

möglich sind. Der jeweiligen Indikation<br />

entsprechend werden aber auch Einrichtungen<br />

an der Ost- und Nordsee oder in anderen<br />

Bundesländern ausgewählt.<br />

Sind die Kinder noch klein oder behindert,<br />

gewährt der Rentenversicherungsträger die<br />

Begleitung durch Mutter oder Vater. In ganz<br />

besonderen Fällen ist es möglich, dass Geschwisterkinder<br />

zur Rehabilitation mitfahren.<br />

Die Rehabilitationskliniken bieten in gewissem<br />

Umfang Schulunterricht an, deshalb ist die<br />

Sorge unbegründet, das Kind versäume zu<br />

viel. Außerdem wird ein gesundes Kind den<br />

versäumten Stoff sehr schnell nachholen.<br />

Es ist zu hoffen, dass Versicherte und ihre<br />

Kinder künftig noch stärker als bisher von den<br />

Angeboten der medizinischen Rehabilitation<br />

Gebrauch machen. Diese Möglichkeit zur Gesunderhaltung<br />

sollte genutzt werden, die Angebote<br />

sind da!<br />

Angelika Kleuß<br />

Landesversicherungsanstalt Brandenburg<br />

Stellv. Leiterin der Leistungsabteilung<br />

Bertha-von-Suttner-Straße 1<br />

15236 Frankfurt/Oder<br />

Telefon: (0335) 5 51 23 52<br />

Lesermeinung<br />

Zu dem Beitrag<br />

„Hilfe bei Ertrinkungsunfällen mit<br />

schwerer Unterkühlung im Kleinkindalter“<br />

von Dr. med. Thomas Erler<br />

(Kinderklinik Cottbus) im BÄB 8/2001<br />

Ergänzung<br />

Dr. Thomas Erler nimmt im Brandenburgischen<br />

Ärzteblatt Nr. 8/2001 auf Seite<br />

252 zum o. g. Thema Stellung und informiert<br />

über aktuelle Behandlungsverfahren<br />

bei unterkühlten Kindern nach Ertrinkungsunfall.<br />

Dies ist ein grundsätzlich lobenswertes<br />

Unterfangen, da es sich zwar um seltene,<br />

wenngleich sehr dramatische Ereignisse<br />

handelt, die schnelles und fachlich kompetentes<br />

Handeln aller Beteiligten zur Voraussetzung<br />

haben, soll ein Behandlungserfolg<br />

eintreten.<br />

Kritisch anzumerken ist aber, dass dieser<br />

Beitrag erst im August 2001 erscheint, also<br />

zu einem Zeitpunkt, wo die Badesaison<br />

weitgehend verstrichen ist. Gleichwohl sind<br />

Ertrinkungsfälle, besonders im Kleinkindalter,<br />

jederzeit möglich – insbesondere im<br />

scheinbar ungefährlichen Gartenteich der<br />

Großeltern oder in der Regentonne des elterlichen<br />

Grundstücks. Insofern ist das späte<br />

Publikationsdatum hiermit zu relativieren.<br />

Schade ist und bleibt allerdings, dass derartige<br />

Mitteilungen aus einem isolierten<br />

Standpunkt heraus erfolgen. Viel zweckdienlicher<br />

wäre es gewesen, für die gesamte<br />

brandenburgische Ärzteschaft eine Information<br />

zu publizieren, die landesweit von<br />

Bedeutung wäre. Mit einem kurzen Telefonanruf<br />

hätte Herr Kollege Erler natürlich erfahren<br />

können, dass die Klinik für Kinder<br />

und Jugendliche am Klinikum „Ernst von<br />

Bergmann“ in Potsdam das Verfahren der<br />

Herz-Lungen-Maschinen-Anwendung bei<br />

unterkühlten Patienten schon seit längerer<br />

Zeit propagiert. Dazu sind bereits vor zwei<br />

Jahren Kooperationsbeziehungen mit dem<br />

Deutschen Herzzentrum Berlin aufgenommen<br />

worden, die gewährleisten, dass eine<br />

suffiziente Wiedererwärmung über eine<br />

Herz-Lungen-Maschine bei Kleinkindern<br />

und Kindern nach Ertrinkungsunfällen erfolgen<br />

kann. Die entsprechenden logistischen<br />

und organisatorischen Absprachen sind getroffen.<br />

Insofern sei hiermit ergänzt, dass<br />

nicht nur im südbrandenburgischen Raum,<br />

sondern auch im Bereich Potsdam und Umgebung<br />

eine entsprechende Kooperationsvereinbarung<br />

und die Erreichbarkeit eines<br />

Herzzentrums organisiert sind. Die Indikation<br />

und Voraussetzungen zur Übernahme in<br />

Potsdam gleichen denen, die Dr. Erler für<br />

Cottbus formuliert hat. Erreichbar ist der Bereich<br />

Kinder-Intensiv-Therapie der Klinik für<br />

Kinder und Jugendliche des Klinikums<br />

„Ernst von Bergmann“ über die<br />

Telefon-Nummer (0331) 2 41 59 41.<br />

Prof. Dr. M. Radke<br />

Klinik für Kinder und Jugendliche<br />

Klinikum Ernst von Bergmann<br />

Charlottenstraße 72<br />

14467 Potsdam<br />

316 Brandenburgisches Ärzteblatt 10/2001 • 11. Jahrgang

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