Ãrzteblatt - qs- nrw
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Fortbildung/Lesermeinung<br />
habilitand von der ausgewählten Reha-Klinik<br />
eine Einladung mit Informationen über den<br />
Anreisetag und alles Wesentliche zum Klinikaufenthalt.<br />
Finanzielle Sicherung<br />
Teilweise werden Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen<br />
nicht gestellt, weil der Betreffende<br />
seine Familie für die Zeit seiner Abwesenheit<br />
unversorgt glaubt. Diese Befürchtung ist<br />
unbegründet. Entweder leistet der Arbeitgeber<br />
für die Zeit der Rehabilitation Entgeltfortzahlung<br />
oder der Rentenversicherungsträger<br />
zahlt anschließend an die Entgeltfortzahlung<br />
bzw. statt dieser Übergangsgeld. Davon<br />
werden - ebenfalls vom Rentenversicherungsträger<br />
- Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt.<br />
Der Rentenversicherungsträger übernimmt<br />
auch die Reisekosten und ggf. die<br />
Kosten für eine Haushaltshilfe für die daheim<br />
gebliebene Familie.<br />
Anschlussheilbehandlung<br />
Die Anschlussheilbehandlung schließt in der<br />
Regel nahtlos an einen Krankenhausaufenthalt<br />
(nach einer Operation) an. Das oben beschriebene<br />
Verfahren der Prüfung beim Rentenversicherungsträger<br />
muss in diesen Fällen<br />
noch schneller als gewöhnlich ablaufen, was<br />
durch organisatorische Maßnahmen aber sichergestellt<br />
ist.<br />
Suchterkrankung<br />
Eine Rehabilitationsmaßnahme kann auch bei<br />
einer Suchterkrankung angeboten werden.<br />
Die Entgiftung/der Entzug erfolgt in einem<br />
Krankenhaus, die Entwöhnung anschließend<br />
in einer speziellen Rehabilitationseinrichtung.<br />
Das dauert bei einer Abhängigkeitserkrankung<br />
wegen Alkohol oder Medikamenten in<br />
der Regel zwölf Wochen. Eine Verlängerung<br />
ist auch hier in bestimmten Fällen möglich. Für<br />
Abhängigkeitserkrankungen auf Grund des<br />
Konsums illegaler Drogen wird von einer<br />
Therapiezeit von mehreren Monaten ausgegangen.<br />
Kinderheilbehandlung<br />
Voraussetzung von Rehabilitationsmaßnahmen<br />
für Kinder ist, dass wenigstens ein Elternteil<br />
eine bestimmte Versicherungszeit in<br />
der Rentenversicherung zurückgelegt hat. Die<br />
Dauer einer derartigen Rehabilitationsmaßnahme<br />
ist in der Regel auf vier Wochen begrenzt.<br />
Auch hier ist in begründeten Fällen<br />
eine Verlängerung auf Antrag der Rehabilitationsklinik<br />
möglich. Bei bestimmten Indikationen<br />
wird von vornherein eine längere Behandlungsdauer<br />
gewährt.<br />
Zur Durchführung von Kinder-Rehabilitationsbehandlungen<br />
gibt es eine Anzahl guter, moderner<br />
und kindgerechter Einrichtungen in<br />
ganz Deutschland. Die LVA Brandenburg<br />
bemüht sich, die Kinder vorwiegend in Einrichtungen<br />
im Land Brandenburg unterzubringen,<br />
damit Besuche der Eltern und Geschwister<br />
möglich sind. Der jeweiligen Indikation<br />
entsprechend werden aber auch Einrichtungen<br />
an der Ost- und Nordsee oder in anderen<br />
Bundesländern ausgewählt.<br />
Sind die Kinder noch klein oder behindert,<br />
gewährt der Rentenversicherungsträger die<br />
Begleitung durch Mutter oder Vater. In ganz<br />
besonderen Fällen ist es möglich, dass Geschwisterkinder<br />
zur Rehabilitation mitfahren.<br />
Die Rehabilitationskliniken bieten in gewissem<br />
Umfang Schulunterricht an, deshalb ist die<br />
Sorge unbegründet, das Kind versäume zu<br />
viel. Außerdem wird ein gesundes Kind den<br />
versäumten Stoff sehr schnell nachholen.<br />
Es ist zu hoffen, dass Versicherte und ihre<br />
Kinder künftig noch stärker als bisher von den<br />
Angeboten der medizinischen Rehabilitation<br />
Gebrauch machen. Diese Möglichkeit zur Gesunderhaltung<br />
sollte genutzt werden, die Angebote<br />
sind da!<br />
Angelika Kleuß<br />
Landesversicherungsanstalt Brandenburg<br />
Stellv. Leiterin der Leistungsabteilung<br />
Bertha-von-Suttner-Straße 1<br />
15236 Frankfurt/Oder<br />
Telefon: (0335) 5 51 23 52<br />
Lesermeinung<br />
Zu dem Beitrag<br />
„Hilfe bei Ertrinkungsunfällen mit<br />
schwerer Unterkühlung im Kleinkindalter“<br />
von Dr. med. Thomas Erler<br />
(Kinderklinik Cottbus) im BÄB 8/2001<br />
Ergänzung<br />
Dr. Thomas Erler nimmt im Brandenburgischen<br />
Ärzteblatt Nr. 8/2001 auf Seite<br />
252 zum o. g. Thema Stellung und informiert<br />
über aktuelle Behandlungsverfahren<br />
bei unterkühlten Kindern nach Ertrinkungsunfall.<br />
Dies ist ein grundsätzlich lobenswertes<br />
Unterfangen, da es sich zwar um seltene,<br />
wenngleich sehr dramatische Ereignisse<br />
handelt, die schnelles und fachlich kompetentes<br />
Handeln aller Beteiligten zur Voraussetzung<br />
haben, soll ein Behandlungserfolg<br />
eintreten.<br />
Kritisch anzumerken ist aber, dass dieser<br />
Beitrag erst im August 2001 erscheint, also<br />
zu einem Zeitpunkt, wo die Badesaison<br />
weitgehend verstrichen ist. Gleichwohl sind<br />
Ertrinkungsfälle, besonders im Kleinkindalter,<br />
jederzeit möglich – insbesondere im<br />
scheinbar ungefährlichen Gartenteich der<br />
Großeltern oder in der Regentonne des elterlichen<br />
Grundstücks. Insofern ist das späte<br />
Publikationsdatum hiermit zu relativieren.<br />
Schade ist und bleibt allerdings, dass derartige<br />
Mitteilungen aus einem isolierten<br />
Standpunkt heraus erfolgen. Viel zweckdienlicher<br />
wäre es gewesen, für die gesamte<br />
brandenburgische Ärzteschaft eine Information<br />
zu publizieren, die landesweit von<br />
Bedeutung wäre. Mit einem kurzen Telefonanruf<br />
hätte Herr Kollege Erler natürlich erfahren<br />
können, dass die Klinik für Kinder<br />
und Jugendliche am Klinikum „Ernst von<br />
Bergmann“ in Potsdam das Verfahren der<br />
Herz-Lungen-Maschinen-Anwendung bei<br />
unterkühlten Patienten schon seit längerer<br />
Zeit propagiert. Dazu sind bereits vor zwei<br />
Jahren Kooperationsbeziehungen mit dem<br />
Deutschen Herzzentrum Berlin aufgenommen<br />
worden, die gewährleisten, dass eine<br />
suffiziente Wiedererwärmung über eine<br />
Herz-Lungen-Maschine bei Kleinkindern<br />
und Kindern nach Ertrinkungsunfällen erfolgen<br />
kann. Die entsprechenden logistischen<br />
und organisatorischen Absprachen sind getroffen.<br />
Insofern sei hiermit ergänzt, dass<br />
nicht nur im südbrandenburgischen Raum,<br />
sondern auch im Bereich Potsdam und Umgebung<br />
eine entsprechende Kooperationsvereinbarung<br />
und die Erreichbarkeit eines<br />
Herzzentrums organisiert sind. Die Indikation<br />
und Voraussetzungen zur Übernahme in<br />
Potsdam gleichen denen, die Dr. Erler für<br />
Cottbus formuliert hat. Erreichbar ist der Bereich<br />
Kinder-Intensiv-Therapie der Klinik für<br />
Kinder und Jugendliche des Klinikums<br />
„Ernst von Bergmann“ über die<br />
Telefon-Nummer (0331) 2 41 59 41.<br />
Prof. Dr. M. Radke<br />
Klinik für Kinder und Jugendliche<br />
Klinikum Ernst von Bergmann<br />
Charlottenstraße 72<br />
14467 Potsdam<br />
316 Brandenburgisches Ärzteblatt 10/2001 • 11. Jahrgang