Ãrzteblatt - qs- nrw
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Gesellschaften und Verbände<br />
5. Das Brandenburgische<br />
Psychisch-Kranken-Gesetz von 1996<br />
Das Brandenburgische Psychisch-Kranken-<br />
Gesetz wurde am 8. Februar 1996 im Landtag<br />
verabschiedet. Damit sind dem Sozialpsychiatrischen<br />
Dienst des Gesundheitsamtes<br />
Aufgaben bei der Beratung von psychisch<br />
Kranken und Suchtkranken als pflichtige<br />
Selbstverwaltungsaufgaben auferlegt worden.<br />
Der Sozialpsychiatrische Dienst kann<br />
Anträge zur Unterbringung stellen, wie auch<br />
die Betreuer und Klinikärzte. In der Praxis hat<br />
sich aber zur Gefahrenabwehr bewährt, dass<br />
die Ordnungsämter der amtsfreien Städte und<br />
Gemeinden für akut psychisch Kranke eine<br />
Einweisung in die zuständigen psychiatrischen<br />
Abteilungen oder Kliniken veranlassen<br />
können. Obwohl die Suchtsberatung nach<br />
dem Psychisch-Kranken-Gesetz eine pflichtige<br />
Selbstverwaltungsaufgabe ist, haben sie<br />
einige Landkreise an freie Träger abgegeben.<br />
6. Verordnung über den Kinder- und<br />
Jugendgesundheitsdienst von 1997<br />
Die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes<br />
gemäß Gesundheitsdienstgesetz<br />
wurden 1997 durch eine Verordnung<br />
präzisiert.<br />
Darin sind jährliche Screeninguntersuchungen<br />
der Kita- und Tagespflegekinder, Gutachten<br />
zur Feststellung des sonderpädagogischen<br />
Förderbedarfs, Schuleingangsuntersuchungen,<br />
Reihenuntersuchungen der Jahrgangsstufen<br />
sechs, sieben und zehn sowie jährliche<br />
Untersuchungen der Kinder in Förderschulen<br />
durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
vorgeschrieben. Das altersbedingte Ausscheiden<br />
vieler Kinderärzte und die Einsparung<br />
dieser Stellen hat dazu geführt, dass die jährlich<br />
vorgeschriebenen Screeninguntersuchungen<br />
der Kita-Kinder in einigen Kreisen nicht<br />
mehr durchgeführt werden können. Der Gesundheitsminister<br />
ist aufgefordert, diesen ungesetzlichen<br />
Zustand zu beheben.<br />
Hervorzuheben ist, dass die Landesregierung<br />
mit den Krankenkassen eine Vereinbarung<br />
abschließen konnte, nach der<br />
Impfstoffkosten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
von den Kassen getragen<br />
werden. Die gute Impfmoral der Bevölkerung,<br />
die aus einer Pflichtimpfung in der<br />
DDR resultierte, hat in den letzten Jahren<br />
deutlich abgenommen. Alle Ärztinnen und<br />
Ärzte, ob stationär, niedergelassen oder im<br />
Öffentlichen Gesundheitsdienst, sollten daran<br />
mitarbeiten, wieder einen möglichst hohen<br />
Durchimmunisierungsgrad in der Bevölkerung<br />
zu erreichen.<br />
7. Rundschreiben zu den Aufgaben des<br />
Zahnärztlichen Dienstes von 1998<br />
Das Kita-Gesetz von 1992 hatte schon für die<br />
Kinder dieser Altersgruppe die jährliche<br />
zahnärztliche Untersuchung vorgeschrieben.<br />
Über das Gesundheitsdienstgesetz hinaus<br />
wurden in dem Rundschreiben der Landesregierung<br />
von 1998 Empfehlungen zu den Aufgaben<br />
des Zahnärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter<br />
gegeben. Darin ist<br />
festgeschrieben worden, dass alle Schüler bis<br />
zur 10. Jahrgangsstufe einmal jährlich<br />
zahnärztlich zu untersuchen sind.<br />
8. Richtlinie über die<br />
Gesundheitsberichterstattung von 1999<br />
Zur kommunalen Gesundheitsberichterstattung<br />
wurde 1999 eine Richtlinie nach § 15<br />
des Gesundheitsdienstgesetzes erlassen. Diese<br />
Richtlinie regelt, welche Daten die Gesundheitsämter<br />
erfassen oder beschaffen und<br />
welche Daten an das Landesgesundheitsamt<br />
weitergeleitet werden müssen. Das Datenkonzept<br />
der Gesundheitsberichterstattung<br />
orientiert sich am Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung<br />
der Länder der Arbeitsgemeinschaft<br />
der Leitenden Medizinalbeamtinnen<br />
und Medizinalbeamten (AGLMB)<br />
und an den Berichtspflichten der Länder an<br />
den Bund und die Europäische Union. Als im<br />
Gesundheitsamt zu erhebende Daten werden<br />
- meldepflichtige Infektionskrankheiten,<br />
- Kita-Untersuchungen einschließlich Impfdaten,<br />
- Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchungen<br />
einschließlich Impfdaten,<br />
- Untersuchungen des zahnärztlichen Dienstes<br />
und<br />
- Daten zur Trink- und Badewasserüberwachung<br />
vorgeschrieben. Darüber hinaus soll der Gesundheitsbericht<br />
eine demographische Darstellung<br />
der Bevölkerung der entsprechenden<br />
Kreise widerspiegeln und auf soziale Faktoren<br />
wie Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosigkeit<br />
eingehen. Außerdem werden die medizinische<br />
Versorgung bewertet sowie Verkehrsunfälle<br />
und tödliche Arbeitsunfälle ausgewertet.<br />
Die Gesundheitsberichte der Kreise dienen<br />
dazu, Schwachstellen und positive Entwicklungen<br />
im Bereich der Gesundheit darzustellen<br />
und den Politikern Hinweise zum aktuellen<br />
Handeln zu geben.<br />
9. Landesgesundheitsamt<br />
Leider wurden die drei Bezirkshygieneinstitute<br />
abgewickelt und das Landesgesundheitsamt<br />
nicht komplett mit deren Aufgaben betraut.<br />
Ein Landesuntersuchungsamt gibt es<br />
nicht. Das Land Brandenburg hat damit den<br />
bis dahin unbekannten Fall geschaffen, dass<br />
im Epidemiefall kein Staatliches Untersuchungsamt<br />
zur Verfügung steht. Alle anderen<br />
neuen Bundesländer haben ihre Hygieneinstitute<br />
in Landesuntersuchungsämter<br />
oder Medizinaluntersuchungsämter überführt.<br />
Da in Brandenburg mittlere Instanzen fehlen,<br />
hat die Landesregierung und besonders das<br />
Landesgesundheitsamt neben den amtlichen<br />
Untersuchungen auch Beraterfunktionen für<br />
alle Gesundheitsämter in fachlicher Hinsicht.<br />
Das kann das Landesgesundheitsamt mit der<br />
derzeitigen Personalstruktur und labortechnischen<br />
Ausstattung nur in Teilbereichen leisten.<br />
Nach meiner persönlichen Auffassung ist es<br />
falsch, dass das Landesgesundheitsamt nicht<br />
wie das Landesinstitut für Arbeitsschutz und<br />
Arbeitsmedizin direkt dem Ministerium untersteht,<br />
sondern dem für die Bürger wenig<br />
transparenten Landesamt für Soziales und<br />
Versorgung in Cottbus. Im Interesse einer bürgernahen<br />
und bürgerfreundlichen Verwaltung<br />
im Land Brandenburg ist eine Korrektur<br />
dieser Strukturen mit mehr Transparenz und<br />
gradlinigen Unterstellungsverhältnissen unumgänglich.<br />
Ohne wesentliche Erhöhung des<br />
Personalschlüssels hat die Landesregierung in<br />
den letzten Jahren immer mehr eigene Aufgaben<br />
an das Landesgesundheitsamt abgegeben.<br />
10. Fachliche Besetzung der<br />
Gesundheitsämter<br />
Inzwischen sind die Amtsärzte der ersten<br />
Stunde in die Jahre gekommen und es ist erforderlich,<br />
junge Kollegen für den Öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst auszubilden. Der<br />
Bedarf an Amtsärzten, Kinderärzten, Psychiatern<br />
und vor allem Fachärzten für Hygiene<br />
und Umweltmedizin ist nicht unerheblich. Der<br />
Verband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
des Landes Brandenburg e. V. hat<br />
dieses Problem an die Landesregierung herangetragen,<br />
obwohl es vorrangig in Verantwortung<br />
der einzelnen Kommunalverwaltungen<br />
zu lösen ist. Er vertritt die Auffassung,<br />
dass alle Ärzte und Zahnärzte die zusätzliche<br />
Qualifikation eines Facharztes für öffentliches<br />
Gesundheitswesen haben sollten. Günstig<br />
wäre es, wenn die Landesregierung dem Länderverbund<br />
der Akademie für Öffentliches<br />
Gesundheitswesen in Düsseldorf beitreten<br />
würde. Dies würde die Kommunen finanziell<br />
erheblich entlasten und die Weiterbildung sowie<br />
die Fortbildung der Ärzte, Zahnärzte,<br />
Gesundheitsaufseher und Lebensmittelkontrolleure<br />
für die Kommunen kostengünstiger gestalten.<br />
Die Besetzung der Sozialpsychiatrischen<br />
Dienste in den Gesundheitsämtern mit<br />
Fachärzten für Psychiatrie war bis zum Inkrafttreten<br />
des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes<br />
eher dürftig. Erst<br />
nach 1996 fand eine systematische Anstellung<br />
von Psychiatern statt, so dass der Sozialpsychiatrische<br />
Dienst jetzt fast flächendeckend<br />
fachärztlich besetzt ist. Obwohl die<br />
Einrichtung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen<br />
Dienstes schon 1994 im Ge-<br />
Brandenburgisches Ärzteblatt 10/2001 • 11. Jahrgang<br />
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