Tagungsmappe - Nachhaltige Beschaffung
Tagungsmappe - Nachhaltige Beschaffung
Tagungsmappe - Nachhaltige Beschaffung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
PK=£ëíÉêêÉáÅÜáëÅÜÉê=_ÉëÅÜ~ÑÑÉê fååÉå í~Ö=<br />
mäÉå~êîÉê~åëí~äíìåÖ=sçêãáíí~Ö=<br />
mäÉå~êîÉê~åëí~äíìåÖ=sçêãáíí~Ö=<br />
Moderation: Dr. in Ines Oehme, IFZ<br />
=<br />
£âçäçÖáëÅÜÉ=iÉáíäáåáÉå=ÑΩê=ÇáÉ=_ÉëÅÜ~ÑÑìåÖ=ÇÉë=_ìåÇÉë==<br />
DI Andreas Tschulik<br />
Lebensministerium<br />
Tel.: 01/51522-1651<br />
E-Mail: andreas.tschulik@lebensministerium.at<br />
Die Waren sowie die Dienst- und Bauleistungen, die der Bund in Zukunft einkaufen wird,<br />
sollen umweltfreundlicher werden: Das Umweltministerium hat, gemeinsam mit dem<br />
Bundeskanzleramt, Leitlinien für eine ökologische <strong>Beschaffung</strong> des Bundes ausgearbeitet<br />
(Leitlinien für eine Ökologisierung, insbesondere des öffentlichen <strong>Beschaffung</strong>swesens, im<br />
Bundesvollzugsbereich - Ökologische Leitlinien), die derzeit auf Bundesebene in<br />
Verhandlung sind.<br />
Eine derartige Aktivität auf Bundesebene ist keineswegs neu. Bereits im Jahre 1998 hat die<br />
Bundesregierung, angeregt durch einen Umweltminister-Ratsbeschluss der OECD<br />
Leitlinien für eine „Ökologisierung der Bundesverwaltung, insbesondere des öffentlichen<br />
<strong>Beschaffung</strong>swesens“ beschlossen (Ministerratsbeschluss von 1.4.1998). Auf Basis dieser<br />
bisherigen Leitlinien und ebenso durch aktive Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den<br />
<strong>Beschaffung</strong>sabteilungen einzelner Ministerien kann bereits auf Reihe von erfolgreichen<br />
Maßnahmen verwiesen werden. Eine Übersicht über die Aktivitäten des BMLFUW,<br />
Standort Stubenbastei, finden Sie im Beitrag von Herrn ADir Tischler in diesem<br />
Tagungsband.<br />
Die seinerzeitigen Leitlinien wurden nun grundlegend überarbeitet und insbesondere<br />
differenzierter ausgestaltet.<br />
Die gesetzliche Grundlage für die Formulierung der revidierten Leitlinien bilden jene<br />
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002, in welchen die Möglichkeiten für eine<br />
umweltgerechte <strong>Beschaffung</strong> festgelegt werden. Insbesondere sind das die<br />
Grundsatzbestimmung des § 21 Abs. 6 sowie die zulässige Bezugnahme auf<br />
Umweltzeichenkriterien gemäß § 75 Abs. 7: Im § 21. Abs. 6 wird klargestellt, dass die<br />
Bedachtnahme auf die Umweltgerechtheit der Leistung insbesondere durch die<br />
Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Beschreibung der Leistung, bei der<br />
Festlegung der technischen Spezifikationen oder durch die Festlegung konkreter<br />
Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug erfolgen kann. Nach § 75 Abs. 7 können<br />
Auftraggeber bei Anforderungen an die Umweltgerechtheit der Leistung zur Beschreibung<br />
der Leistung auf die technischen Spezifikationen Bezug nehmen, die im Europäischen<br />
Umweltzeichen, in nationalen, multinationalen oder in sonstigen Umweltzeichen<br />
festgelegt sind.<br />
Die vom Bundesvergabegesetz 2002 aufgezeigten Möglichkeiten waren auch maßgebend<br />
für das System der überarbeiteten Ökologischen Leitlinien, insbesondere für die<br />
Orientierung an den Kriterien des Europäischen und des österreichischen Umweltzeichens.<br />
In den Ökologischen Leitlinien werden für einzelne <strong>Beschaffung</strong>sbereiche, wie<br />
N