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Schulkonkurrenz – wozu? - AMV

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<strong>AMV</strong>-aktuell Sonderheft 06/1 7<br />

Vom Produktgruppenplan<br />

Mittelschulbildung zum<br />

Schulplan Einzelschule<br />

In § 39 der Verordnung über<br />

die Mittelschulen wird der Rektorenkonferenz<br />

der aargauischen<br />

Mittelschulen die<br />

Aufgabe erteilt, bei der Formulierung<br />

gemeinsamer Vorgaben<br />

für den Produktgruppenplan<br />

Mittelschulbildung mitzuarbeiten.<br />

Dieser stellt das Steuerungsinstrument<br />

für alle Mittelschulen<br />

dar und ist wie oben<br />

dargestellt ein Steuerungsbereich<br />

im Aufgabenbereichsplan<br />

„Berufsbildung und Mittelschule<br />

Sek II“. Auf der Basis des Produktgruppenplans<br />

Mittelschulbildung<br />

sind die Rektorin und<br />

die Rektoren der Mittelschulen<br />

für die Erarbeitung des Produktplans<br />

für ihre Schule zuständig.<br />

Der Produktgruppenplan Mittelschulbildung<br />

bzw. die Schulpläne<br />

der Kantonsschulen sind<br />

Steuerungsinstrumente, die ab<br />

dem 1. Januar 2006 eine zielorientierte<br />

Führung durch Leistungsauftrag,<br />

Produktedefinition<br />

und Globalbudget ermöglichen.<br />

Die Voraussetzungen für<br />

den Leistungsauftrag in Form<br />

des Schulplans bzw. Produktplans<br />

Einzelschule sind folgende:<br />

Es braucht zwei Partner:<br />

Auftragnehmer (Mittelschule)<br />

und Auftraggeber (Abteilung<br />

Berufsbildung und<br />

Mittelschule)<br />

Es braucht einen Gegenstand,<br />

z. B. den gesetzlichen<br />

Auftrag. Dieser wird<br />

als Produkt bezeichnet.<br />

Es braucht den Willen zur<br />

Trennung von strategischen<br />

und operativen Aufgaben,<br />

was mit der Bildung eines<br />

Globalbudgets sichergestellt<br />

wird.<br />

Der Leistungsauftrag ist also<br />

eine Vereinbarung zwischen<br />

zwei Akteuren – der Abteilung<br />

Berufsbildung und Mittelschule<br />

und der Schule –<br />

über die Bereitstellung einer<br />

Leistung (Produkt) zu einem<br />

bestimmten vereinbarten<br />

Geldbetrag (Globalbudget).<br />

Mit dem Leistungsauftrag soll in<br />

der Führung der Mittelschulen<br />

mehr Transparenz hergestellt<br />

werden und damit verbunden<br />

die Effizienz und Effektivität<br />

gesteigert werden. Die Schulen<br />

werden künftig ergebnisorientiert<br />

gesteuert (Controlling) und<br />

sie erhalten mehr Eigenverantwortung,<br />

was zu einer Steigerung<br />

von ihrem zielorientierten<br />

Handeln führt. Somit erreicht<br />

die einzelne Schule einen hohen<br />

Grad an Teilautonomie, die<br />

unabdingbare Voraussetzung<br />

für eine moderne Führungskonzeption<br />

bildet, die von der<br />

Rektorin und den Rektoren der<br />

aargauischen Mittelschulen zu<br />

realisieren ist und durch sie<br />

verantwortet wird. Die Steuerungsnotwendigkeit<br />

der vorgesetzten<br />

Behörde beschränkt<br />

sich dabei auf das strategisch<br />

Notwendige.<br />

Im WOV-Konzept des Kantons<br />

Aargau sind die Pläne der<br />

strategischen Ebene (Produktgruppenplan<br />

Mittelschulbildung<br />

auf Stufe der Abteilung Berufsbildung<br />

und Mittelschule) und<br />

der operativen Ebene (Schulplan<br />

Einzelschule auf Stufe der<br />

Mittelschulen) gleichartig<br />

strukturiert und sie werden mit<br />

den gleichen Zielgrössen beschrieben.<br />

Ein erster Schulplan Einzelschule<br />

wird derzeit von der<br />

Rektorin und den Rektoren<br />

nach Massgabe des Produktgruppenplans<br />

Mittelschulbildung<br />

erarbeitet. Initiiert und<br />

koordiniert wurde und wird dieser<br />

Prozess durch den Produktgruppenverantwortlichen<br />

Mittelschulbildung, d. h. den<br />

Leiter der Sektion Mittelschule,<br />

nach Massgabe des Aufgabenbereichsplans<br />

„Berufsbildung<br />

und Mittelschule Sek II“. Die<br />

Vorgaben zum Steuerungsbereich<br />

und zur Umfeldentwicklung<br />

sind dabei für alle Mittelschulen<br />

identisch und richten<br />

sich nach dem Produktgruppenplan.<br />

Der rechtliche und<br />

politische Auftrag der Schule ist<br />

somit definiert. Von den Schulen<br />

individuell zu entwickeln<br />

sind der Kennzahlenteil, die<br />

Entwicklungsschwerpunkte und<br />

die Ziele inkl. Indikatoren. Hierbei<br />

sind gewisse Vorgaben für<br />

alle Schulen verbindlich, um die<br />

Kohärenz zum übergeordneten<br />

Steuerungsbereich sicherzustellen<br />

und damit verbunden<br />

ein wirksames Controlling aufbauen<br />

zu können.<br />

Neue Führungsinstrumente<br />

und neue Leitungsstrukturen<br />

Der Wandel der aargauischen<br />

Mittelschulen hin zu dezentral<br />

geführten, teilautonomen<br />

Schulen ist mit der Einführung<br />

von neuen organisatorischen<br />

und personalrechtlichen Strukturen<br />

zu einem grossen Teil<br />

und parallel zur Erarbeitung der<br />

neuen Führungsinstrumente<br />

eingeleitet worden. Mit dem<br />

Inkrafttreten des Gesetzes über<br />

die Anstellung von Lehrpersonen<br />

(GAL) und dessen Folgeerlassen<br />

per 1. Januar 2005<br />

sind wichtige Elemente auf dem<br />

Weg zur neuen Führungsmethodik<br />

und mit Vorgriff auf die<br />

Implementierung der WOV<br />

eingeführt worden.<br />

Die Rektorin und die Rektoren<br />

der aargauischen Mittelschulen<br />

verfügen heute über Kompetenzen,<br />

die zuvor dem Departement<br />

Bildung, Kultur und<br />

Sport (BKS) bzw. dem Regierungsrat<br />

vorbehalten waren. Im<br />

Auftrag der Abteilung Berufsbildung<br />

und Mittelschule nehmen<br />

die Rektorin und die Rektoren<br />

der aargauischen Mittelschulen<br />

die Stellung ein, die beim<br />

Staatspersonal der bzw. die<br />

Vorgesetzte im Auftrag der<br />

Regierung wahrnimmt: Sie<br />

sind, angestellt von der Abteilung<br />

Berufsbildung und Mittelschule,<br />

selber Anstellungsbehörde<br />

mit vollumfänglicher Entscheidkompetenz<br />

für die ihnen<br />

unterstellten Lehrpersonen.<br />

Damit ist der Übergang vom

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