Schulkonkurrenz â wozu? - AMV
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<strong>AMV</strong>-aktuell Sonderheft 06/1 7<br />
Vom Produktgruppenplan<br />
Mittelschulbildung zum<br />
Schulplan Einzelschule<br />
In § 39 der Verordnung über<br />
die Mittelschulen wird der Rektorenkonferenz<br />
der aargauischen<br />
Mittelschulen die<br />
Aufgabe erteilt, bei der Formulierung<br />
gemeinsamer Vorgaben<br />
für den Produktgruppenplan<br />
Mittelschulbildung mitzuarbeiten.<br />
Dieser stellt das Steuerungsinstrument<br />
für alle Mittelschulen<br />
dar und ist wie oben<br />
dargestellt ein Steuerungsbereich<br />
im Aufgabenbereichsplan<br />
„Berufsbildung und Mittelschule<br />
Sek II“. Auf der Basis des Produktgruppenplans<br />
Mittelschulbildung<br />
sind die Rektorin und<br />
die Rektoren der Mittelschulen<br />
für die Erarbeitung des Produktplans<br />
für ihre Schule zuständig.<br />
Der Produktgruppenplan Mittelschulbildung<br />
bzw. die Schulpläne<br />
der Kantonsschulen sind<br />
Steuerungsinstrumente, die ab<br />
dem 1. Januar 2006 eine zielorientierte<br />
Führung durch Leistungsauftrag,<br />
Produktedefinition<br />
und Globalbudget ermöglichen.<br />
Die Voraussetzungen für<br />
den Leistungsauftrag in Form<br />
des Schulplans bzw. Produktplans<br />
Einzelschule sind folgende:<br />
Es braucht zwei Partner:<br />
Auftragnehmer (Mittelschule)<br />
und Auftraggeber (Abteilung<br />
Berufsbildung und<br />
Mittelschule)<br />
Es braucht einen Gegenstand,<br />
z. B. den gesetzlichen<br />
Auftrag. Dieser wird<br />
als Produkt bezeichnet.<br />
Es braucht den Willen zur<br />
Trennung von strategischen<br />
und operativen Aufgaben,<br />
was mit der Bildung eines<br />
Globalbudgets sichergestellt<br />
wird.<br />
Der Leistungsauftrag ist also<br />
eine Vereinbarung zwischen<br />
zwei Akteuren – der Abteilung<br />
Berufsbildung und Mittelschule<br />
und der Schule –<br />
über die Bereitstellung einer<br />
Leistung (Produkt) zu einem<br />
bestimmten vereinbarten<br />
Geldbetrag (Globalbudget).<br />
Mit dem Leistungsauftrag soll in<br />
der Führung der Mittelschulen<br />
mehr Transparenz hergestellt<br />
werden und damit verbunden<br />
die Effizienz und Effektivität<br />
gesteigert werden. Die Schulen<br />
werden künftig ergebnisorientiert<br />
gesteuert (Controlling) und<br />
sie erhalten mehr Eigenverantwortung,<br />
was zu einer Steigerung<br />
von ihrem zielorientierten<br />
Handeln führt. Somit erreicht<br />
die einzelne Schule einen hohen<br />
Grad an Teilautonomie, die<br />
unabdingbare Voraussetzung<br />
für eine moderne Führungskonzeption<br />
bildet, die von der<br />
Rektorin und den Rektoren der<br />
aargauischen Mittelschulen zu<br />
realisieren ist und durch sie<br />
verantwortet wird. Die Steuerungsnotwendigkeit<br />
der vorgesetzten<br />
Behörde beschränkt<br />
sich dabei auf das strategisch<br />
Notwendige.<br />
Im WOV-Konzept des Kantons<br />
Aargau sind die Pläne der<br />
strategischen Ebene (Produktgruppenplan<br />
Mittelschulbildung<br />
auf Stufe der Abteilung Berufsbildung<br />
und Mittelschule) und<br />
der operativen Ebene (Schulplan<br />
Einzelschule auf Stufe der<br />
Mittelschulen) gleichartig<br />
strukturiert und sie werden mit<br />
den gleichen Zielgrössen beschrieben.<br />
Ein erster Schulplan Einzelschule<br />
wird derzeit von der<br />
Rektorin und den Rektoren<br />
nach Massgabe des Produktgruppenplans<br />
Mittelschulbildung<br />
erarbeitet. Initiiert und<br />
koordiniert wurde und wird dieser<br />
Prozess durch den Produktgruppenverantwortlichen<br />
Mittelschulbildung, d. h. den<br />
Leiter der Sektion Mittelschule,<br />
nach Massgabe des Aufgabenbereichsplans<br />
„Berufsbildung<br />
und Mittelschule Sek II“. Die<br />
Vorgaben zum Steuerungsbereich<br />
und zur Umfeldentwicklung<br />
sind dabei für alle Mittelschulen<br />
identisch und richten<br />
sich nach dem Produktgruppenplan.<br />
Der rechtliche und<br />
politische Auftrag der Schule ist<br />
somit definiert. Von den Schulen<br />
individuell zu entwickeln<br />
sind der Kennzahlenteil, die<br />
Entwicklungsschwerpunkte und<br />
die Ziele inkl. Indikatoren. Hierbei<br />
sind gewisse Vorgaben für<br />
alle Schulen verbindlich, um die<br />
Kohärenz zum übergeordneten<br />
Steuerungsbereich sicherzustellen<br />
und damit verbunden<br />
ein wirksames Controlling aufbauen<br />
zu können.<br />
Neue Führungsinstrumente<br />
und neue Leitungsstrukturen<br />
Der Wandel der aargauischen<br />
Mittelschulen hin zu dezentral<br />
geführten, teilautonomen<br />
Schulen ist mit der Einführung<br />
von neuen organisatorischen<br />
und personalrechtlichen Strukturen<br />
zu einem grossen Teil<br />
und parallel zur Erarbeitung der<br />
neuen Führungsinstrumente<br />
eingeleitet worden. Mit dem<br />
Inkrafttreten des Gesetzes über<br />
die Anstellung von Lehrpersonen<br />
(GAL) und dessen Folgeerlassen<br />
per 1. Januar 2005<br />
sind wichtige Elemente auf dem<br />
Weg zur neuen Führungsmethodik<br />
und mit Vorgriff auf die<br />
Implementierung der WOV<br />
eingeführt worden.<br />
Die Rektorin und die Rektoren<br />
der aargauischen Mittelschulen<br />
verfügen heute über Kompetenzen,<br />
die zuvor dem Departement<br />
Bildung, Kultur und<br />
Sport (BKS) bzw. dem Regierungsrat<br />
vorbehalten waren. Im<br />
Auftrag der Abteilung Berufsbildung<br />
und Mittelschule nehmen<br />
die Rektorin und die Rektoren<br />
der aargauischen Mittelschulen<br />
die Stellung ein, die beim<br />
Staatspersonal der bzw. die<br />
Vorgesetzte im Auftrag der<br />
Regierung wahrnimmt: Sie<br />
sind, angestellt von der Abteilung<br />
Berufsbildung und Mittelschule,<br />
selber Anstellungsbehörde<br />
mit vollumfänglicher Entscheidkompetenz<br />
für die ihnen<br />
unterstellten Lehrpersonen.<br />
Damit ist der Übergang vom