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Forschungsbericht 2006 - am Fachbereich ...

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WiSo-<strong>Forschungsbericht</strong> <strong>2006</strong> – Sozialwissenschaftliches Institut<br />

disziplinierte Massenorganisationen nicht funktionieren kann. Ebenso offensichtlich ist es<br />

aber, dass die Selbstbestimmung des Abgeordneten d<strong>am</strong>it aufgehoben wird und ein solches<br />

System mit der Zeit notwendigerweise erodiert. Das Einfallstor der politischen<br />

Korruption ist die Abhängigkeit der Abgeordneten vom Parteivorstand und/oder der<br />

Fraktionsführung. Dieser Einbruch in die Gewissensfreiheit des Mandatars bereitet dem<br />

Lobbyismus den Boden, der seinerseits ohne erkennbare Abgrenzungen in die Grauzone<br />

der beginnenden Korruption übergeht. Dieser Übergang geschieht nahtlos und unmerklich<br />

wie unser Befund der "straffreien Korruption" zeigt. Vergleichen wir hier die Voten der<br />

Rotarier mit denen der Studierenden, dann wird dieser Gegensatz direkt sichtbar: rund die<br />

Hälfte auch der Rotarier sehen in der unbedingten Bindung des Parl<strong>am</strong>entarismus an<br />

die Parteidisziplin das Einfallstor für die Korruption, aber gleichzeitig plädieren fast<br />

zwei Drittel dieser Einsichtigen für die Straffreiheit dieser Form der Korruption. Dies steht<br />

im krassen Gegensatz zu den Auffassungen der beiden anderen Populationsteile: das<br />

Zugestehen von Straffreiheit ist hier die seltene Ausnahme. Die Unterscheidung von<br />

"verantwortlichen" Positionen, in denen Korruption zu einer Ermessenssache wird einerseits<br />

und "normale" Aufgabenbereiche, in denen normgetreu gehandelt werden muss, bedeutet<br />

für unsere Gesellschaft, dass das individuelle Gewissen zu einem Ärgernis und zu einem<br />

Karrierehemmnis wird.<br />

Es würde nun zu weit gehen, hier alle Einzelergebnisse so detailliert wie diese beiden<br />

exemplarischen Vignetten besprechen zu wollen. Daher sollen nachfolgend nur die<br />

Durchschnitte aus 7 Fragen referiert werden, bei deren Beantwortung die allgemeine<br />

Üblichkeit der entsprechenden Vorgehensweisen durchgehend bestätigt wurde.<br />

Diese 7 Fragen beziehen sich auf folgende Sachverhalte:<br />

a. Abschieben eines parteipolitisch unliebs<strong>am</strong>en Spitzenbe<strong>am</strong>ten nach Wahlsieg in den<br />

einstweiligen Ruhestand,<br />

b. Versprechen der Realisierung eines Bauprojekts im Wahlkreis im Fall des Wahlsiegs,<br />

c. Plasmabildschirm für vorteilhaften Verwaltungsakt,<br />

d. 50.000 € Parteispende eines Unternehmens für den Wahlk<strong>am</strong>pf eines bürgerlichen<br />

Parl<strong>am</strong>entskandidaten, Beurteilung des Verhaltens des Unternehmers.<br />

e. Annahme der 50.000 € seitens des bürgerlichen Kandidaten mit offizieller<br />

Spendenquittung.<br />

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