Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de
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innerhalb eines Geschäftsbereiches und <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Geschäftsbereiche im Hinblick auf die Erfüllung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stquote<br />
auszugleichen. Wird die Min<strong>de</strong>stbeschäftigungsquote nicht<br />
erreicht, vergeben - soweit rechtlich und tatsächlich möglich - die<br />
Dienststellen <strong>de</strong>r Geschäftsbereiche Aufträge an Werkstätten für<br />
behin<strong>de</strong>rte Menschen und Blin<strong>de</strong>nwerkstätten in möglichst<br />
großem Umfang (min<strong>de</strong>stens 50 % <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Bedarfs), damit das Land insoweit keine Ausgleichsabgabe mehr<br />
zahlen muss. Auf <strong>de</strong>n Run<strong>de</strong>rlass <strong>de</strong>s Ministeriums für Wirtschaft<br />
und Arbeit vom 08.04.2004 - 82-36 - (SMBl. NRW. 20021) wird<br />
hingewiesen.<br />
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