Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de
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Sofern <strong>de</strong>r weitere Einsatz von schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen am<br />
bisherigen Arbeitsplatz aus organisatorischen, strukturellen o<strong>de</strong>r<br />
betriebsbedingten Grün<strong>de</strong>n nicht möglich ist, ist <strong>de</strong>m<br />
schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen im Rahmen <strong>de</strong>r tariflichen und<br />
beamtenrechtlichen Regelungen und sonstigen Vereinbarungen<br />
ein an<strong>de</strong>rer angemessener und gleichwertiger Arbeitsplatz -<br />
vorrangig in <strong>de</strong>r bisherigen Dienststelle bzw. am bisherigen<br />
Dienstort o<strong>de</strong>r wunschgemäß - zu vermitteln.<br />
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