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Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

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13<br />

Arbeitsgemeinschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m zugelassenen kommunalen<br />

Träger - bei allen aka<strong>de</strong>mischen Berufen zusätzlich bei <strong>de</strong>r<br />

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn – schriftlich<br />

anzufragen, ob geeignete schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen gemel<strong>de</strong>t<br />

sind. Das Verfahren kann zwischen <strong>de</strong>n Einstellungsbehör<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>n Agenturen für Arbeit, <strong>de</strong>n Arbeitsgemeinschaften o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n zugelassenen kommunalen Trägern näher geregelt wer<strong>de</strong>n;<br />

die Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung ist zu beteiligen. Die<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung und die Personalvertretung<br />

erhalten gleichzeitig je eine Kopie <strong>de</strong>r Anfrage. Die<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung ist auch dann bei Bewerbungen<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen zu beteiligen, wenn <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Bewerbung keine freien Stellen für eine Einstellung zur<br />

Verfügung stehen.<br />

4.3.3<br />

Liegen keine Bewerbungen schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen vor,<br />

sind die Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung und die<br />

Personalvertretung darüber zu unterrichten. Wenn Bewerbungen<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen vorliegen, sind diese mit <strong>de</strong>r<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung zu erörtern. Die<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung hat gemäß § 95 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> das<br />

Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten <strong>Teil</strong>e <strong>de</strong>r<br />

Bewerbungsunterlagen. Die Vorlage vergleichen<strong>de</strong>r Übersichten<br />

erfüllt diesen Anspruch nicht. Damit die<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung eine begrün<strong>de</strong>te Stellungnahme<br />

abgeben kann, ist sie im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang auch über die<br />

Eignung <strong>de</strong>r nicht behin<strong>de</strong>rten Bewerber zu unterrichten.<br />

4.3.4<br />

Kommen einzelne schwerbehin<strong>de</strong>rte Bewerber nach<br />

übereinstimmen<strong>de</strong>r Auffassung von Dienststelle und<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung für die freie Stelle nicht in Betracht,<br />

kann von ihrer <strong>Teil</strong>nahme an einem Vorstellungstermin<br />

abgesehen wer<strong>de</strong>n. Alle übrigen schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen

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