Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de
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13<br />
Arbeitsgemeinschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m zugelassenen kommunalen<br />
Träger - bei allen aka<strong>de</strong>mischen Berufen zusätzlich bei <strong>de</strong>r<br />
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn – schriftlich<br />
anzufragen, ob geeignete schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen gemel<strong>de</strong>t<br />
sind. Das Verfahren kann zwischen <strong>de</strong>n Einstellungsbehör<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>n Agenturen für Arbeit, <strong>de</strong>n Arbeitsgemeinschaften o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n zugelassenen kommunalen Trägern näher geregelt wer<strong>de</strong>n;<br />
die Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung ist zu beteiligen. Die<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung und die Personalvertretung<br />
erhalten gleichzeitig je eine Kopie <strong>de</strong>r Anfrage. Die<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung ist auch dann bei Bewerbungen<br />
schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen zu beteiligen, wenn <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Bewerbung keine freien Stellen für eine Einstellung zur<br />
Verfügung stehen.<br />
4.3.3<br />
Liegen keine Bewerbungen schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen vor,<br />
sind die Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung und die<br />
Personalvertretung darüber zu unterrichten. Wenn Bewerbungen<br />
schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen vorliegen, sind diese mit <strong>de</strong>r<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung zu erörtern. Die<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung hat gemäß § 95 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> das<br />
Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten <strong>Teil</strong>e <strong>de</strong>r<br />
Bewerbungsunterlagen. Die Vorlage vergleichen<strong>de</strong>r Übersichten<br />
erfüllt diesen Anspruch nicht. Damit die<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung eine begrün<strong>de</strong>te Stellungnahme<br />
abgeben kann, ist sie im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang auch über die<br />
Eignung <strong>de</strong>r nicht behin<strong>de</strong>rten Bewerber zu unterrichten.<br />
4.3.4<br />
Kommen einzelne schwerbehin<strong>de</strong>rte Bewerber nach<br />
übereinstimmen<strong>de</strong>r Auffassung von Dienststelle und<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung für die freie Stelle nicht in Betracht,<br />
kann von ihrer <strong>Teil</strong>nahme an einem Vorstellungstermin<br />
abgesehen wer<strong>de</strong>n. Alle übrigen schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen