Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de
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7<br />
Beschäftigung<br />
21<br />
7. 1<br />
Aus § 81 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> folgt grundsätzlich <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>r<br />
schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen gegenüber ihrem Dienstherrn auf<br />
: Beschäftigung, bei <strong>de</strong>r sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse<br />
möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,<br />
: bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>r beruflichen Bildung zur För<strong>de</strong>rung ihres<br />
beruflichen Fortkommens,<br />
: Erleichterungen im <strong>zum</strong>utbaren Umfang zur <strong>Teil</strong>nahme an<br />
außerbetrieblichen Maßnahmen <strong>de</strong>r beruflichen Bildung,<br />
: behin<strong>de</strong>rungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsstätten einschließlich <strong>de</strong>r Betriebsanlagen, Maschinen<br />
und Geräte sowie <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Arbeitsplätze, <strong>de</strong>s<br />
Arbeitsumfel<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Arbeitsorganisation und <strong>de</strong>r Arbeitszeit,<br />
: Ausstattung <strong>de</strong>s Arbeitsplatzes mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
technischen Arbeitshilfen.<br />
Sind schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen bei <strong>de</strong>r Arbeitsausführung auf<br />
Arbeitsassistenz angewiesen, haben die Dienststellen sie bei <strong>de</strong>r<br />
Ermöglichung von Arbeitsassistenz zu unterstützen , das heißt<br />
insbeson<strong>de</strong>re, <strong>de</strong>r Arbeitgeber hat die in seinem<br />
Verantwortungsbereich liegen<strong>de</strong>n innerdienstlichen Maßnahmen<br />
auszuschöpfen. Auf die §§ 33 Abs. 3 Nr. 1 und 6 i. V. m. Abs. 8<br />
Nr. 3 und 102 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> wird hingewiesen.<br />
Auftraggeber <strong>de</strong>r Arbeitsassistenz ist <strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />
Mensch selbst; er beschäftigt die Assistenzkraft o<strong>de</strong>r vereinbart<br />
mit einem Dritten (z. B. professionelle Hilfsdienste) das Erbringen<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Dienstleistungen (Arbeitgeber- /<br />
Dienstleistungsmo<strong>de</strong>ll).