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Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

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7<br />

Beschäftigung<br />

21<br />

7. 1<br />

Aus § 81 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> folgt grundsätzlich <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>r<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen gegenüber ihrem Dienstherrn auf<br />

: Beschäftigung, bei <strong>de</strong>r sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse<br />

möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,<br />

: bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>r beruflichen Bildung zur För<strong>de</strong>rung ihres<br />

beruflichen Fortkommens,<br />

: Erleichterungen im <strong>zum</strong>utbaren Umfang zur <strong>Teil</strong>nahme an<br />

außerbetrieblichen Maßnahmen <strong>de</strong>r beruflichen Bildung,<br />

: behin<strong>de</strong>rungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsstätten einschließlich <strong>de</strong>r Betriebsanlagen, Maschinen<br />

und Geräte sowie <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Arbeitsplätze, <strong>de</strong>s<br />

Arbeitsumfel<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Arbeitsorganisation und <strong>de</strong>r Arbeitszeit,<br />

: Ausstattung <strong>de</strong>s Arbeitsplatzes mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

technischen Arbeitshilfen.<br />

Sind schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen bei <strong>de</strong>r Arbeitsausführung auf<br />

Arbeitsassistenz angewiesen, haben die Dienststellen sie bei <strong>de</strong>r<br />

Ermöglichung von Arbeitsassistenz zu unterstützen , das heißt<br />

insbeson<strong>de</strong>re, <strong>de</strong>r Arbeitgeber hat die in seinem<br />

Verantwortungsbereich liegen<strong>de</strong>n innerdienstlichen Maßnahmen<br />

auszuschöpfen. Auf die §§ 33 Abs. 3 Nr. 1 und 6 i. V. m. Abs. 8<br />

Nr. 3 und 102 Abs. 4 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> wird hingewiesen.<br />

Auftraggeber <strong>de</strong>r Arbeitsassistenz ist <strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />

Mensch selbst; er beschäftigt die Assistenzkraft o<strong>de</strong>r vereinbart<br />

mit einem Dritten (z. B. professionelle Hilfsdienste) das Erbringen<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Dienstleistungen (Arbeitgeber- /<br />

Dienstleistungsmo<strong>de</strong>ll).

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