20.03.2015 Aufrufe

Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

33<br />

12 Berufsför<strong>de</strong>rung<br />

12.1<br />

Für die Einarbeitung in neue Aufgaben sind schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

Menschen je nach Art und Umfang <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung<br />

ausreichen<strong>de</strong> Zeiträume einzuräumen.<br />

12.2<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen i. S. d. § 72 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> sollen wegen<br />

ihrer beson<strong>de</strong>ren Beeinträchtigungen zusätzliche Hilfen <strong>zum</strong><br />

beruflichen Fortkommen erhalten.<br />

12.3<br />

Bei <strong>de</strong>r Auswahlentscheidung zwischen gleich beurteilten<br />

Bewerbern ist die Schwerbehin<strong>de</strong>rung als ein rechtlich<br />

anerkanntes Hilfskriterium zu berücksichtigen. Fällt die<br />

Auswahlentscheidung <strong>zum</strong> Nachteil <strong>de</strong>s schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

Menschen aus, ist die Entscheidung zu begrün<strong>de</strong>n und<br />

aktenkundig zu machen. Soweit zur Beför<strong>de</strong>rung und<br />

Übertragung höherwertiger Aufgaben allgemein eine sogenannte<br />

Rotation verlangt wird, diese aber aus behin<strong>de</strong>rungsbedingten<br />

Grün<strong>de</strong>n ausgeschlossen ist, dürfen sich hieraus keine Nachteile<br />

für die Beför<strong>de</strong>rungsentscheidung ergeben. Gleiches gilt für die<br />

Verwendungsbreite und <strong>de</strong>ren Einschränkung aus<br />

behin<strong>de</strong>rungsbedingten Grün<strong>de</strong>n.<br />

12.4<br />

Bei schwerbehin<strong>de</strong>rten Beamten, die infolge ihrer Behin<strong>de</strong>rung<br />

voraussichtlich vorzeitig aus <strong>de</strong>m Dienst ausschei<strong>de</strong>n müssen, ist<br />

zu prüfen, ob eine solche Beför<strong>de</strong>rung angezeigt ist, wenn<br />

konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ohne die<br />

beson<strong>de</strong>re Art <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung noch die nächstmögliche<br />

Beför<strong>de</strong>rungsstelle ihrer Laufbahn erreichen wür<strong>de</strong>n; dabei ist § 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!