20.03.2015 Aufrufe

Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

17<br />

5 Personalaktenführung<br />

Nachweise über die Schwerbehin<strong>de</strong>rung nach § 69 Abs. 5 <strong>SGB</strong><br />

<strong>IX</strong> o<strong>de</strong>r die Gleichstellung gemäß § 2 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> sind mit <strong>de</strong>n<br />

notwendigen Angaben in die Personalakte aufzunehmen. Die<br />

Personalakten schwerbehin<strong>de</strong>rter und ihnen gleichgestellter<br />

behin<strong>de</strong>rter Menschen sind in geeigneter Weise zu<br />

kennzeichnen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!