Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de
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17 Integrationsvereinbarung<br />
Integrationsvereinbarungen sind ein zentrales Anliegen <strong>de</strong>s <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> (§ 83). Hiernach ist <strong>de</strong>r<br />
Arbeitgeber verpflichtet, mit <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung und <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Personalvertretung in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m bzw. <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>s Arbeitgebers auf die<br />
Dienststelle zugeschnittene Integrationsziele festzulegen und eine verbindliche<br />
Integrationsvereinbarung mit Regelungen gemäß § 83 Abs. 2 und 2 a <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> abzuschließen. Die<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung hat nach Maßgabe <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r jeweiligen Ebene angesie<strong>de</strong>lten<br />
Zuständigkeit das Recht, eine Integrationsvereinbarung neben dieser Richtlinie einzufor<strong>de</strong>rn.<br />
Anlage 1<br />
zu Nr. 16.2 <strong>de</strong>s Run<strong>de</strong>rlasses <strong>de</strong>s Innenministeriums vom 14.11.2003<br />
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung kann in Anlehnung an die in <strong>de</strong>r Steuerverwaltung<br />
regelmäßig durchgeführte Personalbedarfsberechnung ausschließlich für die Freistellung <strong>de</strong>r<br />
Vertrauenspersonen <strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen von folgen<strong>de</strong>n Werten ausgegangen wer<strong>de</strong>n:<br />
Der Personalbedarfsberechnung zu Grun<strong>de</strong> liegen zurzeit<br />
: eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit (JAZ) einer Normalarbeitskraft von 99.870 Minuten,<br />
gerun<strong>de</strong>t 100.000 Minuten<br />
: 205 Jahresarbeitstage (Anwesenheitstage)<br />
: 487 Tagesarbeitsminuten, gerun<strong>de</strong>t 500 Minuten.<br />
Dies be<strong>de</strong>utet im Einzelnen:<br />
Vertrauensperson auf Ortsebene