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Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de

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31<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen hinzugezogen wer<strong>de</strong>n. In diesem<br />

Gespräch soll zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten festgestellt wer<strong>de</strong>n, ob<br />

eine durch die Behin<strong>de</strong>rung bedingte quantitative Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Arbeits- und Einsatzfähigkeit Einfluss auf die Arbeitsleistung hat.<br />

Fin<strong>de</strong>t ein Beurteilungsgespräch nicht statt, so ist <strong>de</strong>r<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung auf Wunsch <strong>de</strong>s zu beurteilen<strong>de</strong>n<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen Gelegenheit zu geben, ihre<br />

Auffassung, ob eine durch die Behin<strong>de</strong>rung bedingte quantitative<br />

Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeits- und Einsatzfähigkeit Einfluss auf die<br />

Arbeitsleistung hat, schriftlich o<strong>de</strong>r mündlich gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Beurteiler - und ggf. gegenüber <strong>de</strong>m für einen<br />

Beurteilungsbeitrag Verantwortlichen - darzulegen.<br />

10.2.3<br />

Liegen einer Beurteilung einzelne Leistungsnachweise zu<br />

Grun<strong>de</strong>, ist die Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung auf Wunsch eines<br />

betroffenen schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen berechtigt, bei <strong>de</strong>r<br />

Abnahme <strong>de</strong>r Leistungsnachweise anwesend zu sein, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, Rechtsvorschriften stehen <strong>de</strong>m entgegen.

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