Richtlinien zum SGB IX Teil I - Sbv-graskamp.de
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27<br />
Die Einzelheiten <strong>de</strong>r Zuteilung von Parkflächen an<br />
schwerbehin<strong>de</strong>rte Beschäftigte sind mit <strong>de</strong>r<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung zu regeln. Stehen lan<strong>de</strong>seigene<br />
o<strong>de</strong>r allgemein angemietete Liegenschaften als Parkflächen nicht<br />
zur Verfügung, sollen geeignete Flächen angemietet wer<strong>de</strong>n.<br />
Sofern in unmittelbarer Nähe eines Dienstgebäu<strong>de</strong>s keine<br />
Abstellfläche bereitgestellt wer<strong>de</strong>n kann, ist von <strong>de</strong>r Dienststelle<br />
für namentlich bestimmte Schwerbehin<strong>de</strong>rte mit <strong>de</strong>m<br />
Merkzeichen „aG“ auf <strong>de</strong>m Ausweis ein Parkson<strong>de</strong>rrecht nach<br />
<strong>de</strong>m § 46 StVO bei <strong>de</strong>r zuständigen Straßenverkehrsbehör<strong>de</strong> zu<br />
beantragen.<br />
Wer<strong>de</strong>n Parkflächen allgemein nur gegen Entgelt o<strong>de</strong>r im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Parkraumbewirtschaftung vergeben, sind hiervon<br />
gemäß § 3 Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweisverordnung<br />
schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit <strong>de</strong>m Merkzeichen „G, aG, GI,<br />
BI“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis ausgenommen.<br />
8.6<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen können in eng begrenzten<br />
Ausnahmefällen mit an<strong>de</strong>rweitig nicht benötigten<br />
Dienstkraftwagen innerhalb <strong>de</strong>s Dienstortes zwischen Wohnung /<br />
Haltestelle und Dienststätte beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n (§ 15 Abs. 5 <strong>de</strong>r<br />
Kraftfahrzeugrichtlinien).<br />
8.7<br />
Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen i. S. d. § 72 Abs. 1 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>IX</strong><br />
sind auf ihren Wunsch von Krankheits-, Urlaubs- und<br />
Abwesenheitsvertretungen freizustellen, soweit nicht zwingen<strong>de</strong><br />
Grün<strong>de</strong> entgegenstehen.<br />
8.8